Fitness-coach = freiberufler ?

hallo

wir hatten vor kurzem ne interessante diskussion, wäre ein coach (z. b. fitness-coach) als freiberufler und nicht als gewerbetreibender zu betrachten? also ohne dass er einen gewerbeschein braucht und umsatzsteuer zahlen muss? oder trifft das hier nicht zu? eigentlich schon oder, weil er doch einer unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit nachgeht.

einen relativen genauen katalog haben wir unter
http://www.magdeburg.ihk24.de/produktmarken/recht/Ge…

gefunden. aber diesbzgl. steht leider nichts drinn

schon mal danke für eure hilfe, viele grüsse, josef.

Hallo Josef,

(1) eine Umsatzsteuerbefreiung für freiberuflich Tätige gibt es nicht.

(2) I didn’t understand what precisely is the work of a fitness coach - could you please explain it to me. Maybe even in German? This would be excellent - my English isn’t that good.

Schöne Grüße

MM

hallo martin

also erstmal danke für die rasche antwort. ein fitness-coach ist ein individueller trainer. der joggt z.b. mit dir, gibt dir tipps zum effektiveren training und hilft dir, dich zu motivieren. es ist quasi ein privater sportlehrer (ohne zwangsläufig einem studium in sportwissenschaften)

tschüss, josef

Hallo,

Aus dem von dir genannten Link habe ich mal folgenden Satz kopiert:

„Damit ein Beruf dem Katalogberuf ähnlich ist, muss er in wesentlichen Punkten mit diesem übereinstimmen. Dazu gehört, dass Ausbildung und die berufliche Tätigkeit selbst mit dem Katalogberuf vergleichbar sind. Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den „ähnlichen Tätigkeiten“ zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören.“

Übrigens: Du musst zum Vergleich einen der Kalalogberufe benennen und konkret vergleichen.

Interessant ist im übrigen, dass gern ähnlich mit fast so ähnlich verwechselt wird. Ein Fitness-Coach wie du ihn beschreibst hat nach meiner bescheidenen Auffassung nicht wirklich etwas mit unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit gemein. Zumindest nicht im Sinne einer freiberuflichen Tätigkeit.

Und - aber das schrieb Martin schon - selbstverständlich hat die Umsatzsteuer mit der Feststellung einer gewerblichen oder selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit nichts zu tun.

Ich grüße

Berta

Selbst wenn fitness-coach an sich eine freiberufliche Tätigkeit wäre;
sobald Sportgeräte oder anderes verkauft werden oder Fahrten zu Events (z. B. Nordic Walking auf den Azoren) organisiert werden, ist es ein Gewerbe.

Gruß JoKu

Hallo Josef,

also ist er eigentlich ein sog. „Personal Trainer“, oder?

Gruß Maren

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Hallo Josef,

also ist er eigentlich ein sog. „Personal Trainer“, oder?

Gruß Maren

hallo maren,

ja genau, so sagt man dazu.

danke, liebe grüsse, josef