@Frager: Da hat er natürlich völlig Recht - ich unterstellte
hier einfach eine Bau-Angelegenheit! Möglicherweise unpassend
Wie man sich täuschen kann: /t/untermieter-fristlos-kuendigen–2/6530297
wie jetzt? Ich zitierte original aus dem Anwaltsbrief an einen
sog. „Unterschriftsverweigerer“ (in einer Bau-Angelegenheit)
zur Sicherung der eigenen Ansprücheso unpassend ist das vielleicht doch nicht!
Es nützt überhaupt keinem wenn man irgendwas, was ein Anwalt im Rahmen einer Bausache mal gesagt oder geschrieben hat, pauschal für andere und somit nicht passende Fälle zitiert.
Bist du dir sicher, dass man das…
Das Stichwort dabei dürfte „Vertrauensbruch“ heissen, also
…würde ich bei einem solchen
Vorkommnis eine „Vertragserfüllungsbürgschaft“ verlangen…wirklich nicht sinngemäss auf andere
Vertragsangelegenheiten anwenden kann???
Ja. Ganz sicher.
Ich las aus dem UP nämlich durchaus eine
Vertrauenserschütterung heraus
Ja und? Wenn ich beim Bäcker ein Brötchen kaufe und plötzlich mein Vertrauen in diesen Handwerksmeister erschüttert sehe, dann kann ich also im Nachhinein einen schriftlichen Kaufvertrag über das Brötchen fordern und, wenn er mir diesen verweigert, vom Kaufvertrag des Brötchens zurücktreten?
Ich bitte Dich. Wir befinden uns hier in einem Expertenforum.
Gruß
S.J.