Fixierung eines mündlichen Vertrages verweigern ?

Der betreff sagt schon alles. Wenn eine Partei nach dem abschluss eines mündlichen Vertrages dieses später verweigert - kann der Vertrag dann von der Partei, die die schriftliche Fixierung verlangt, den Vertrag kündigen ?

thx, sober

Hallo,

im Prinzip ja. Die Frage ist nach der genauen Vereinbarung. Stellt sich auch die Frage wie weit kann was aus der Vereinbarung nachgewiesen werden. Wie weit kann der Vertrag nachgewiesen werden.

Grundsätzlich gilt Verträge können gekündigt werden unter der Beachtung der Fristen.

Gruß

hi

na das ist ja ein Wischiwaschi, was soll der Frager mit so einer Info jetzt anfangen?

Der Vertrag dürfte sich nach solchem „Vertrauensverlust“ recht einfach rückabwickeln lassen:

_"…ich fordere Sie entsprechend meinen gesetzlichen Rechten gem. § 648a. BGB auf, Sicherheit für die von mir zu erbringenden Leistungen in der Höhe der Angebotssumme von …€ zu stellen in einer der gem. § 648a. BGB gesetzlich zulässigen Weise, z. B. Beibringung einer mir auszuhändigenden Bankbürgschaft. Hierfür setze ich Ihnen Frist bis zum …
Wahlweise stelle ich Ihnen auch offen, mir den Betrag ggf. in Vorauskasse zu erstatten.

Bereits jetzt kündige ich für den Fall, dass Sie keine geeignete Sicherheit innerhalb der gesetzten Frist beibringen sollten, an, dass ich mit Fristablauf meine Leistung verweigern, den Auftrag kündigen und im Übrigen gem. § 648 a BGB vorgehen werde"_

oder so ähnlich, da gibts sicher mehrere Möglichkeiten (bin kein Anwalt)
Das Stichwort dabei dürfte „Vertrauensbruch“ heissen, also soweit ich das laienhaft weiss, würde ich bei einem solchen Vorkommnis eine „Vertragserfüllungsbürgschaft“ verlangen

das Ganze lässt sich sicherlich sinngemäss auch mündlich regeln - wenn man es nicht so komliziert mag

Schorsch

Zum Thema Wischiwaschi
Hallo,

na das ist ja ein Wischiwaschi, was soll der Frager mit so
einer Info jetzt anfangen?

und deswegen legst Du jetzt noch Mal nach und verunsicherst mit unpassenden Rechtsgrundlagen endgültig den Fragesteller.

Der Vertrag dürfte sich nach solchem „Vertrauensverlust“ recht
einfach rückabwickeln lassen:

"…ich fordere Sie entsprechend meinen gesetzlichen Rechten
gem. § 648a. BGB auf

Der § 648a räumt einem „Unternehmer eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon“ bestimmte Rechte ein. Wo bitte siehst Du im Ursprungsposting, dass es um einen solchen konkreten Ausnahmefall geht?

oder so ähnlich, da gibts sicher mehrere Möglichkeiten (bin
kein Anwalt)

Merkt man

Das Stichwort dabei dürfte „Vertrauensbruch“ heissen, also
soweit ich das laienhaft weiss, würde ich bei einem solchen
Vorkommnis eine „Vertragserfüllungsbürgschaft“ verlangen

Das unterlasse es doch, hier Dein laienhaftes Wissen mit völlig unpassenden Regelungen zu untermauern.

Gruß

S.J.

Hallo,

abschluss eines mündlichen Vertrages

was für ein Vertrag, worüber? War bei der Absprache schon klar, dass das ganze noch schriftlich fixiert werden sollte?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Der betreff sagt schon alles. Wenn eine Partei nach dem
abschluss eines mündlichen Vertrages dieses später verweigert

  • kann der Vertrag dann von der Partei, die die schriftliche
    Fixierung verlangt, den Vertrag kündigen ?

verstehe ich nicht.

Geht es darum, dass eine Partei im Nachhinein einen mündlich geschlossenen Vertrag schriftlich fixieren möchte, ohne dass das vorher vereinbart wurde? Also dass ein Brötchenkäufer nach dem Kaufen seines Brötchens mit dem Bäcker nachträglich einen schriftlichen Vertrag fordert? Hier gibt es keinen Anspruch die nachträglich Schriftform zu verlangen.

Oder geht es darum, dass von vornherein ein schriftlicher Vertrag vereinbart wurde, wie es bei Arbeits- oder Mietverträgen üblich ist? Im Regelfall gilt der Vertrag dann auch erst durch schriftliche Fixierung als geschlossen. Wenn einfach kein schriftlicher Vertrag vorgelegt wird, gilt dieser dann auch nicht als geschlossen und kann daher gar nicht gekündigt werden.

Bitte werde etwas konkreter.

Gruß

S.J.

Der § 648a räumt einem „Unternehmer eines Bauwerks, einer
Außenanlage oder eines Teils davon“ bestimmte Rechte ein. Wo
bitte siehst Du im Ursprungsposting, dass es um einen solchen
konkreten Ausnahmefall geht?

@Frager: Da hat er natürlich völlig Recht - ich unterstellte hier einfach eine Bau-Angelegenheit! Möglicherweise unpassend

(bin kein Anwalt)

Merkt man

wie jetzt? Ich zitierte original aus dem Anwaltsbrief an einen sog. „Unterschriftsverweigerer“ (in einer Bau-Angelegenheit) zur Sicherung der eigenen Ansprüche

so unpassend ist das vielleicht doch nicht!

Bist du dir sicher, dass man das…

Das Stichwort dabei dürfte „Vertrauensbruch“ heissen, also
…würde ich bei einem solchen
Vorkommnis eine „Vertragserfüllungsbürgschaft“ verlangen

…wirklich nicht sinngemäss auf andere Vertragsangelegenheiten anwenden kann???

Ich las aus dem UP nämlich durchaus eine Vertrauenserschütterung heraus

Gruss

@Frager: Da hat er natürlich völlig Recht - ich unterstellte
hier einfach eine Bau-Angelegenheit! Möglicherweise unpassend

Wie man sich täuschen kann: /t/untermieter-fristlos-kuendigen–2/6530297

wie jetzt? Ich zitierte original aus dem Anwaltsbrief an einen
sog. „Unterschriftsverweigerer“ (in einer Bau-Angelegenheit)
zur Sicherung der eigenen Ansprüche

so unpassend ist das vielleicht doch nicht!

Es nützt überhaupt keinem wenn man irgendwas, was ein Anwalt im Rahmen einer Bausache mal gesagt oder geschrieben hat, pauschal für andere und somit nicht passende Fälle zitiert.

Bist du dir sicher, dass man das…

Das Stichwort dabei dürfte „Vertrauensbruch“ heissen, also
…würde ich bei einem solchen
Vorkommnis eine „Vertragserfüllungsbürgschaft“ verlangen

…wirklich nicht sinngemäss auf andere
Vertragsangelegenheiten anwenden kann???

Ja. Ganz sicher.

Ich las aus dem UP nämlich durchaus eine
Vertrauenserschütterung heraus

Ja und? Wenn ich beim Bäcker ein Brötchen kaufe und plötzlich mein Vertrauen in diesen Handwerksmeister erschüttert sehe, dann kann ich also im Nachhinein einen schriftlichen Kaufvertrag über das Brötchen fordern und, wenn er mir diesen verweigert, vom Kaufvertrag des Brötchens zurücktreten?

Ich bitte Dich. Wir befinden uns hier in einem Expertenforum.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn eine Partei nach dem Abschluss eines mündlichen Vertrages

dann ist der Vertrag gültig …

dieses später verweigert

dann erfüllt diese eine Partei ihren geschuldeten Leistungsanteil nicht

  • kann der Vertrag dann von der Partei, die die schriftliche
    Fixierung verlangt, den Vertrag kündigen ?

Welche der Parteien ist gemeint? Ist aber nebensächlich.

Grundsätzlich können beide Parteien den Vertrag kündigen (eine Kündigung ist nicht gleichbedeutend mit Nicht-Erfüllung der Leistung), lediglich die Rechtsfolgen sind unterschiedlich.

Franz

ein wenig OT
Mein lieber Georg „Punkt“,

Der Vertrag dürfte sich nach solchem „Vertrauensverlust“ recht
einfach rückabwickeln lassen:
"…ich fordere Sie entsprechend meinen gesetzlichen Rechten
gem. § 648a. BGB auf …

648a setzt man als Instrumentarium dann ein, und nur dann (sofern man im Geschäftsleben auch nur hauchdünn solide rüberkommen möchte), wenn die Gefahr einer Insolvenz des AG besteht.

Alle anderen Situationen entstehen

  • aus gekränkter Eitelkeit einzelner
  • aufgrund „ich habe meine Hausaufgaben nicht gemacht“

oder

  • Dummheit, die eine Anforderung des 648a erforderlich machen.

Franz

im Prinzip ja.

Nein.

Die Frage ist nach der genauen Vereinbarung.

Richtig.

Stellt sich auch die Frage wie weit kann was aus der
Vereinbarung nachgewiesen werden. Wie weit kann der Vertrag
nachgewiesen werden.

Nein, die Frage stellt sich hier nicht.

Grundsätzlich gilt Verträge können gekündigt werden unter der
Beachtung der Fristen.

Nein, der Grundsatz sagt das genaue Gegenteil:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

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na das ist ja ein Wischiwaschi, was soll der Frager mit so
einer Info jetzt anfangen?

Und was soll er mit deiner Antwort anfangen? Das ist ja geradezu Realsatire!

wie jetzt? Ich zitierte original aus dem Anwaltsbrief an einen
sog. „Unterschriftsverweigerer“ (in einer Bau-Angelegenheit)
zur Sicherung der eigenen Ansprüche

Na und? Wenn du mich morgen fragst, ob es strafbar ist, einen Vertrag zu schließen, obwohl man weiß, dass man nicht leistungsfähig ist, dann kann ich dir als Antwort auch aus einem Buch über öffentliches Baurecht zitieren. Das, was ich zitiere, ist dann vielleicht furchtbar schlau, hat aber trotzdem rein gar nichts mit deiner Frage zu tun.

so unpassend ist das vielleicht doch nicht!

Hör lieber auf Steve Jobs: Das ist megaunpassend. Bau hin oder her, es hat mit der Frage nicht mal ansatzweise etwas zu tun.

Grundsätzlich können beide Parteien den Vertrag kündigen (eine
Kündigung ist nicht gleichbedeutend mit Nicht-Erfüllung der
Leistung), lediglich die Rechtsfolgen sind unterschiedlich.

Woraus soll sich all das ergeben?

Hallo,

Wenn eine Partei nach dem Abschluss eines mündlichen Vertrages

dann ist der Vertrag gültig …

Sicher? Was ist, wenn die Schriftform abgesprochen oder vorgeschrieben war? Lies mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/125.html

Wie Du darauf kommst, dass man angeblich jeden Vertrag kündigen kann, ist mir übrigens ein Rätsel. Bist Du der Meinung, dass z.B. der Bäcker seine Brötchen zurückfordern kann?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Woraus soll sich all das ergeben?

Grundsätzlich können beide Parteien den Vertrag kündigen

Welchen Vertrag könnte ich nicht kündigen?

(eine Kündigung ist nicht gleichbedeutend mit Nicht-Erfüllung der Leistung)

Löst die Nichterfüllung eines Vertrages den Vertrag auf?

lediglich die Rechtsfolgen sind unterschiedlich.

Primäre Nichterfüllung des Ausführenden/Dienstleisters ==> Ersatz für Folgeschäden, Vertragsstrafen

Primäre vorleistende Erfüllung des Vertrags des Ausführenden/Dienstleisters ==> ausbleibende Vergütung nach Leistungserbringung

als Beispiel.

Franz

Hallo,

Wenn eine Partei nach dem Abschluss eines mündlichen Vertrages

dann ist der Vertrag gültig …

Sicher? Was ist, wenn die Schriftform abgesprochen oder
vorgeschrieben war? Lies mal:
http://dejure.org/gesetze/BGB/125.html

Wäre dann überhaupt ein Vertragsschluss möglich? Ist davon jetzt auszugehen?

Wie Du darauf kommst, dass man angeblich jeden Vertrag
kündigen kann, ist mir übrigens ein Rätsel. Bist Du der
Meinung, dass z.B. der Bäcker seine Brötchen zurückfordern
kann?

Nach oder vor Warenübergabe und/oder Bezahlung der Ware? Wann ist dieser Vertrag geschlossen und wann ist er erfüllt von einer/beiden Vertragsparteienn? Deiner Meinung nach?

Franz

Hallo,

Nein, der Grundsatz sagt das genaue Gegenteil:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Juristentheorie.

Wenn ich meine Stromrechnung nicht bezahle, wird mir gekündigt. Klar, weil ich meinen geschuldeten Vertragsteil nicht erbringe.

Wenn ich einen anderen Stromanbieter zukünftig möchte, kündige ich dem bisherigen Anbieter. Auch wenn beide Seiten bis dahin den Vertrag erfüllt haben.

Wer könnte mir das verbieten?

Notfalls gar meine fristlose Kündigung?

Franz

Grundsätzlich können beide Parteien den Vertrag kündigen

Welchen Vertrag könnte ich nicht kündigen?

Die meisten. :smile: Der größte Teil aller Kaufverträge ist vom Gestz her unkündbar (von Fernabsatzverträgen mal abgesehen.) Dienst- und Werkverträge können zwar in der Regel gekündigt werden, der Auftraggeber muss aber dennoch das vereinbarte Entgelt (abzüglich der ersparten Aufwendungen) zahlen. So richtig kündigen kann man eigentlich nur Dauerschuldverhältnisse, was in der Natur dieser Verträge liegt. :smile:

Löst die Nichterfüllung eines Vertrages den Vertrag auf?

Nein.

Gruß,
Max

Wenn ich einen anderen Stromanbieter zukünftig möchte, kündige
ich dem bisherigen Anbieter. Auch wenn beide Seiten bis dahin
den Vertrag erfüllt haben.

Dauerschuldverhältnisse sind kündbar, aber beileibe nicht jeder Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis.

Gruß,
Max