Moin.
Wie würde man in einem solchen Fall entscheiden ?
In einer WG hat einer die Untermieter mit der Duldung des Hauptmieters das Zimmer Befristet weitervermietet. Der Hauptmieter nimmt die monatlichen Zahlungen des Unteruntermieters quitierend entgegen. Der Unteruntermieter ist im übrigen seltenst zu Hause. Eines morgens, der Hauptmieter hat den Untermieter zufälligerweise am Abend vorher mit einer fremden Person gesehen, findet er diese Person bei sich vor der Badezimmertür. Ein kurzes Hallo, Hauptmieter wundert sich und bekommt zur antwort ich bin ein Freund von X, ich wohne für einen Monat hier.
Der UNtermieter wird zu einem klärenden Gespräch gebeten. Dabei wird dann gesagt, Unteruntermieter sei ein Freund und Gast. Es ist aber fraglich, ob der Unteruntermieter überhaupt noch in der Wohnung wohnt oder gedenkt dort bis zur ablauf der Frist weiter zu wohnen.
Nehmen wir weiterhin an, der Hauptmieter hat mit diesen Freund-von-Freund-Sachen schlechte Erfahrungen gemacht und drängt darauf einen bislang mündlichen Mietvertrag nun schriftlich zu fixieren. Wegen Sprachproblemen wird eine Übersetzungsfrist für den standartisieren Mietvertrag eingeräumt. Diese verstreicht jedoch.
Folgende Fragen drängen sich mir auf:
Wenn eine schriftliche Fixierung eines Vertrages abgelehnt wird, wird er damit hinfällig und kann fristlos gekündigt werden ?
Da aller Wahrscheinlichkeit auch nur noch Gegenstände des Gastes im Zimmer sind, dieser zum gehen aufgefordert und um die Aushändigung der Schlüssel gebeten werden ? Bekannt ist ja, das zwischen Gast und unerlaubter Untervermietung eine im Zweifelsfalle unscharfe Grenze zu ziehen ist. Wie sieht es hier aus ? Insbesondere die weitergabe der Schlüssel an Dritte in einer WG mit freiem ZUgang zu den Wohnbereichen der anderen mag sich doch von Gästen in einer anderen Wohnung unterscheiden…
Irgendeine Idee ???