Guten Tag,
angenommen, gestern wäre ein erhebliches Chaos bedingt durch sagen wir mal einen Fluglotsenstreik in Frankreich gewesen.
Ein Flug, der über den französischen Luftraum geführt hätte, wäre darum schon im Hinflug eine Stunde verspätet gewesen (Umleitung über andere Lufträume) und der Rückflug, der von Person A und B gebucht gewesen wäre, wäre damit entsprechend verspätet abgeflogen.
Im Anflug auf München geht es wieder nach oben „Landung untersagt, weil Flughafen macht um 0.30 zu (die spinnen, die Münchner).Wir fliegen nun nach Stuttgart.“
10 Minuten später „wir fliegen lieber nach Nürnberg, ist näher“.
In Nürnberg würde es dann so weitergegangen sein, dass man Taxischeine bekommen hätte und schliesslich mit über 4 Stunden Verspätung am Zielort gewesen wäre, Flughafen München.
Nun frage ich dazu:
Ist es immer richtig, dass, wenn ein Streik die Ursache von Verspätungen ist, eine Entschädigungszahlung, die ansonsten unter verschiedenen anderen Umständen gesetzlich geregelt und einklagbar ist ausbleibt?
Oder gibt es Fälle, in denen man doch etwas bekommt?
Z. B. in so einem Fall? Es wurde weder im Abflug- noch im Ankunftsland gestreikt.
Und, unabhängig von einer Ausgleichszahlung, nachdem ein Vertrag bestand, der zeitlich in erheblichem Ausmaß nicht eingehalten wurde, und man am Zielort einen gebuchten Zug verpasst und damit auch Termine et cetera, ist da die airline haftbar? Muss sie den neu gebuchten Zug bezahlen, weil der vorher gebuchte nicht mehr erreicht wurde? Muss sie Arbeitsausfall bezahlen?
Über Aufklärung, wenn möglich, wäre dankbar
Zahira