Flugumleitung und Verspätung

Guten Tag,
angenommen, gestern wäre ein erhebliches Chaos bedingt durch sagen wir mal einen Fluglotsenstreik in Frankreich gewesen.
Ein Flug, der über den französischen Luftraum geführt hätte, wäre darum schon im Hinflug eine Stunde verspätet gewesen (Umleitung über andere Lufträume) und der Rückflug, der von Person A und B gebucht gewesen wäre, wäre damit entsprechend verspätet abgeflogen.
Im Anflug auf München geht es wieder nach oben „Landung untersagt, weil Flughafen macht um 0.30 zu (die spinnen, die Münchner).Wir fliegen nun nach Stuttgart.“
10 Minuten später „wir fliegen lieber nach Nürnberg, ist näher“.
In Nürnberg würde es dann so weitergegangen sein, dass man Taxischeine bekommen hätte und schliesslich mit über 4 Stunden Verspätung am Zielort gewesen wäre, Flughafen München.
Nun frage ich dazu:
Ist es immer richtig, dass, wenn ein Streik die Ursache von Verspätungen ist, eine Entschädigungszahlung, die ansonsten unter verschiedenen anderen Umständen gesetzlich geregelt und einklagbar ist ausbleibt?
Oder gibt es Fälle, in denen man doch etwas bekommt?
Z. B. in so einem Fall? Es wurde weder im Abflug- noch im Ankunftsland gestreikt.

Und, unabhängig von einer Ausgleichszahlung, nachdem ein Vertrag bestand, der zeitlich in erheblichem Ausmaß nicht eingehalten wurde, und man am Zielort einen gebuchten Zug verpasst und damit auch Termine et cetera, ist da die airline haftbar? Muss sie den neu gebuchten Zug bezahlen, weil der vorher gebuchte nicht mehr erreicht wurde? Muss sie Arbeitsausfall bezahlen?

Über Aufklärung, wenn möglich, wäre dankbar
Zahira

Würdest Du in der betroffenen Anflugzone leben, hättest Du wahrscheinlich als erste gekräht: „Mimimi, da fliegt nachts ein Flugzeug rum“.

Wahrscheinlich haben da die Köpfe der Einsatzleitung geraucht, um Dich noch wenigstens ein bißchen zeitnah nach Hause zu bringen. Muß man aber nicht honorieren, weil ja immer alles perfekt zu funktionieren hat, gell?

Nur mal so als Denkanstoß, juristisch kann ich dazu nix sagen :grinning:

Gruß T

Um beide Punkte geht es hier nicht.
Es geht um eine juristische Frage.

Im Übrigen würden die das mit Nürnberg kaum gemacht haben, weil sie ihre Kunden so lieb haben, sondern weil sie ganz arg wahrscheinlich die eigenen Unkosten niedrig halten wollten.

Sie werden das gemacht haben, was möglich war - d.h. wo sie Landeerlaubnis bekamen, bzw. am schnellsten Landeerlaubnis bekamen (der Nürnberger Flugplatz ist kaum 50km näher an München als der Stuttgarter), wie die Nachtlandebestimmungen da sind, weiß ich nicht. Die Fluggesellschaft wird dennoch relativ hohe Kosten gehabt haben: längere Flugzeit (mehr Sprit, Überstunden des Personals), extra Flughafen/Landegebühr, das Flugzeug steht am falschen Flugplatz und muss für den Weiterflug erstmal wieder nach München gebracht werden, Taxigutscheine…).

. Man ist nach Hause gekommen. Später und weniger bequem. Wenn man öfter fliegt, weiß man, dass es Verspätungen geben kann. Für mich ist das Lebensrisiko. Und von wem will man Geld einfordern? Von den französischen Fluglotsen? Wäre Flug absagen besser gewesen?
Ich weiß, du willst nur eine juristische Auskunft, aber verstehen muss ich das Einfordern von irgendwelchen Zahlungen nicht.

Grüße
Siboniwe

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Die spinnen, weil die Anwohner irgendwann auch mal schlafen wollen?

Komische Einstellung haben manche Leute.
Gruß
anf

Auch diese Antwort ist nicht wirklich eine Antwort :wink:

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Hm. Nee, verstehen musst du das nicht.
Ist einfach, es geht um Fluggastrechte , das ist eine ganz umemotionale Angelegenheit und Meinungen hatte ich ja auch nicht abgefragt.

Nein. Nur ein Kommentar. Die Antwort kenne ich nämlich nicht, und bevor ich was falsches erzähle…

Aber macht es Dich nicht nachdenklich, dass das sogar zweimal Thema war?
Gruß
anf

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Nee, es macht mich eher nachdenklich, warum gerade hier im Forum exzessiv Fragen nicht beantwortet werden und statt dessen einfach irgendwas anderes erzählt wird und offgetopict wird ohne Ende…

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Das andere bezog sich aber ausdrücklich auf das, was die Fragestellering ausdrücklich als Teil der Frage in den Raum geworfen hat. Wer o.T. fragt, hat genau gar kein Recht, sich über o.T. zu beschweren.
Btw., Du weißt doch, wie das mit dem Wald und dem Echo ist? Und dem Glashaus und den Steinen?
Gruß
anf

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Wenn du keine Meinungen haben willst, dann formuliere deine Anfrage entsprechend. Unterlasse Bemerkungen über Münchner an sich und solche, die sich um Nachtflugverbote kümmern im Besonderen.
Dann würde ich auch die Spekulationen weglassen, warum erst nach Stuttgart, dann nach Nürnberg umgeleitet wurde (vielleicht hätte es ja auch die Option gegeben, auf halbem Weg umzudrehen).

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Hallo,

entscheidend ist, ob die Verspätung in der Verantwortung der Fluglinie liegt.

Was kann die Fluglinie dafür, wenn franz. Fluglotsen streiken?

Das gilt für Entschädigung - Abhilfe hat sie offensichtlich erfolgreich geschaffen.

Schöne Grüße
mundraub

Ok, aber die ot-Antwort auf die ich jetzt ot-antworte :grin: war doch auch Quatsch.
Nachdem das Flugzeug irgendwo landen musste ist es doch egal, wen es aufweckt, irgendwer wird immer wach. In dem Fall eben Nürnberg und nicht München. (München aber auch, denn das Ding war schon ganz ganz weit unten und lauter geworden, bevor es wieder hoch ging.)
Und ob die ganz wenigen paar Stunden Flughafenruhe wirklich irgendwem helfen zu schlafen ist auch eine Frage.
Ich hatte mal eine Wohnung in Berlin geerbt, die in der Einflugschneise lag, die hatte entsprechende Verglasung und man konnte nicht viel hören draussen.
DAs dürfte doch eh schon jeder in Einflugnähe haben, wenn er mehr als 4-5 Stunden schlafen will.
Ich bleibe bei meiner ot-Aussage. Wie bei den Schildbürgern , das in München.
Es gibt für solche Fälle, wie den geschilderten in anderen Städten Ausnahmegenehmigungen.
Das wäre ein Fall dafür gewesen. (Es hatte übrigens schon eine Landeerlaubnis gegeben, die zurück genommen worden war, Auskunft des Flugkapitäns)

Grundsätzlich bin ich ja auch für Ruhe und würde es dann verstehen, wenn diese Ruhe so lange andauern würde, dass auch wirklich von einer nennenswerten Ruhephase gesprochen werden kann.
wundert mich, dass noch keiner den Ot aufgemacht hat „alle wollen billig fliegen und wundern sich über Streiks mit allen Folgen.“ Auch das ist nicht Sache der Passagiere, sondern der airlines. Wenn es teurer wäre, zu fliegen, dann wird eben etwas weniger geflogen. Die fiktiven Passagier gestern nacht wären zu jedem Preis geflogen und erwarten darum auch eine korrekte Vertragserfüllung.

Glashaus und Steine sind so billige Rhetorik, das mich das bei dir wundert.Die Rhetorik hier im Forum erstaunt mich immer wieder.Noch ein Ot.Die ist doch null und nichtig per Definition schon.

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Jemand, der erhebliche unangenehme Folgen in Kauf nehmen musste wegen eines Münchner Schildbürgerstreichs wird wohl eher mal sich ärgern dürfen, als jemand, der das cool von aussen beobachtet. Eine ganze schlaflose Nacht war dem Schrieb vorausgegangen. Und erhebliche verschiedene Folgen der Sache.
Aber grundsätzlich ja, hast Recht.
Nun frag ich mich dennoch weiter, ob denn der Schlaf der Nürnberger weniger wichtig ist, als der der Münchner. Zumal der Nürnberger Flughafen , so wie es aussah viel zentraler liegt.
Und dass umdrehen technisch nicht möglich gewesen wäre dürfte klar sein?

Ja, das war die Frage.
Es scheint konsequent zu gelten, liegt es in der Verantwortung der airline oder nicht.
Besten Dank für eine sachliche Antwort!

Klar, darf man sich da ärgern, aber wenn man es nicht hinbekommt, seine Frage dennoch sachlich zu stellen, muß man halt damit leben, daß sich Antworten auch auf das beziehen, was nicht unbedingt zur Frage gehörte. Daß Du nun darüber diskutieren willst, daß man auf dem einen Flughafen nachts landen kann, aber bei den doofen Münchenern z.B. nicht, ist da nur die Kirsche auf dem Sahnehäubchen des Eisbechers. Um auf den Gedanken zu kommen, daß das mit der Lage des Flughafens und den Einflugschneisen zu tun haben könnte, muß man sich eigentlich nicht übermäßig anstrengen.

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Streiks gehören zu den außergewöhnlichen Umständen, bei denen Fluggesellschaften nicht entschädigen müssen. Wohl aber sind ab zwei Stunden Wartezeit Betreuungsleistungen zu erbringen, d.h. Verpflegung, Telefon usw. Ggfs. ist auch eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen bzw. zu bezahlen.

Alles, was der Fluggast nach der Landung geplant hat, ist nicht das Problem der Fluggesellschaft. Und ganz unrechtlich formuliert: der Fluggast wußte doch spätestens nach dem Hinflug, daß der Streik auch Auswirkungen auf seine Strecke hat. Warum hat denn der Fluggast nicht versucht, auf einen früheren Flug umzubuchen, wenn ihm seine Nachtruhe bzw. seine Anschlußtermine so wichtig ist bzw. sind?

Natürlich darfst du dich ärgern. Aber wieso redest du von einem Schildbürgerstreich?
Wenn das die Regelungen für ein Nachtflugverbot sind, dann sind die Regeln eben so. Ich dachte auch immer 10 Flüge in Frankfurt per Nacht (fiktive Zahl, aber es sind dort, glaube ich, zwischen 10 und 20 pro Nacht) wäre nicht viel. Aber 10 Fluge in 6 Stunden heißt, dass man alle 45 Minuten einen Flieger hört.
In Nürnberg sind die Regeln anders. In Stuttgart wohl auch. Warum das so ist, weiß ich nicht, vielleicht braucht Nürnberg mehr Flüge, um sich zu rentieren, ist vielleicht Nürnberg Airline-freundlicher. Oder aber - ich spekuliere - dein Flug wird nicht der einzige gewesen sein, der zu spät kam. Vielleicht haben sich die Flugplätze die ankommenden Flieger geteilt.

Nochmal: ich verstehe deinen Ärger. Eine Freundin von mir konnte am Wochenende nicht nach Dänemark kommen, zum 50. Geburtstag ihrer Schwester. Wegen Sturm. Aber auch wegen der Organisation der Bahn. Natürlich hat sie sich geärgert. Aber Geld verlangen verringert den Ärger nicht und auch wenn alle Passagiere eine Entschädigung einklagen, wird die Fluggesellschaft auch beim nächsten Mal es nicht viel anders handhaben können.

Grüße
Siboniwe

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Alles andere wäre aber ein Schildbürgerstreich.
Denn - man sollte es wirklich mal weiterspinnen - alle Passagiere erhalten, neben Taxigutscheinen, Hilfe bei Umbuchungen etc., eine Entschädigung (natürlich nicht nur bei einem Flug, sondern immer, wenn so etwa passiert). Dann wird die Fluggesellschaft natürlich die entstandenen Kosten einklagen. In diesem Fall entweder beim französischen Staat, der französischen Fluglotsengewerkschaft, oder was weiß ich bei wem, vielleicht auch beim Müncher Flughafen, um das Nachtflugverbot zu kippen. Ein Rattenschwanz.

Grüße
Siboniwe

Erstens ist das natürlich Unsinn. Je nachdem, wo der Flughafen liegt und wie er angeflogen wird (was wiederum von der Windrichtung abhängt), wird auch mal keiner wach oder es werden zumindest weniger Anwohner gestört.

Zweitens ist das eher ein Grund dafür, nächtliche Starts und Landungen generell zu verbieten als ausgerechnet an den Flughäfen, für die jetzt schon nächtliche Flugverbote gelten, nächtliche An- und Abflüge zu erlauben.

Außerdem gibt es Flughäfen, die wirtschaftliche Erwägungen über den Lärmschutz stellen bzw. bei denen die Politik sich nicht so sehr auf die Seite der Anwohner stellt wie bei anderen.

Nicht zuletzt sind Regelungen für die Zahl der Flugbewegungen in definierten Zeitfenstern Teil der Betriebsgenehmigungen der meisten - wenn nicht aller - Flughäfen in Deutschland. So kann es dann auch dazu kommen, daß zwar Landungen zu bestimmten Uhrzeiten zwar grundsätzlich möglich sind, aber dann der x-ten Maschine (die das Kontingent dann überschreiten würde) die Landeerlaubnis verwehrt wird.

Auch wenn ich den Ärger als Passagier nachvollziehen kann, sollte man sich darüber im Klaren sein, daß da die Befindlichkeiten von 100 oder 200 Personen ggü. zigtausend Anwohnern, die in der Regel vom Fluglärm von relativ innenstadtnahen Flughäfen (*) betroffen sind, abgewogen werden.

(*) Wobei „Innenstadtnähe“ relativ ist. Je nach Gesamtsituation (Einflugschneisen, Anflugwinkel, Wetterlage usw.) kann es durchaus sein, daß anfliegende Flugzeuge auch noch 30 und mehr Kilometer vom Flughafen entfernt eine erhebliche Ruhestörung bedeuten können.

Dann suche doch mal das Gespräch mit Anwohnern. Die werden Dir schon erzählen, ob ein paar Stunden Nachtruhe besser sind als durchgehender Flugbetrieb.

Nette Geschichte. Wie war das denn so im Sommer? Hast Du da auch gerne nachts die Fenster zugehabt, wenn die Bude sich tagsüber auf 30 Grad erwärmt hat?

Also mit anderen Worten: wenn die Flugpause für sieben oder acht Stunden Schlaf nicht ausreicht, kann man die Leute auch gleich die ganze Nacht wachhalten.

Das ist mal eine gesunde Einstellung.

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