Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Hallo,

angenommen eine arbeitslos gemeldete Person stellt einen Antrag auf Erstattung von Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch bei der Arbeitsagentur. Er hat bereits vom Arbeitgeber eine entsprechende Leistung von 0,20 € pro Kilometer erhalten und dies im Antrag bei der Arbeitsagentur auch vermerkt.
Die Arbeitsagentur gewährt trotzdem Reisekosten zum Vorstellungsgespräch.

Erfolgt später (Quartalsende oder Ähnliches) eine nochmalige Prüfung und kann die Agentur gezahlte Beträge wieder zurückfordern?

Hi!

Erfolgt später (Quartalsende oder Ähnliches) eine nochmalige Prüfung

Nein. Alles Schaltjahr kommt mal einer vom Vorprüfungsamt (wobei: Ich glaube, die haben sich umbenannt (oder gleich ganz abgeschafft??). Jedenfalls ist das sowas wie unsere Innenrevision.), der stichprobenartig Akten prüft.
Allerdings habe ich in den meinen 9 AA-Jahren nur einmal einen zu Gesicht bekommen…
Fazit: Da wird normalerweise nix mehr geprüft.

und kann die Agentur gezahlte Beträge wieder zurückfordern?

Wenn sich irgendwann (wenn wohl nur noch durch Zufall) rausstellen sollte, dass sie zu unrecht geleistet wurden, ja. Aber selbst dann kann man unter Verweis auf § 45 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__45.html) ggf. (kommt auch auf den Einzelfall an) um eine Rückzahlung rumkommen.

LG
Jadzia