Hallo Leute.
Ein kleiner - sicherlich jedoch spezieller - Fall. Meine Frau macht sich selbständig und hat die Förderung durch das AA beantragt. Dies wurde mit dem Hinweis, sie hätte nicht mehr die geforderten 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld, -bisher mündlich - abgewiesen.
Ihr würde ein Anspruch von 8 Tagen fehlen. Die Jobvermittlung hat nicht auf die Möglichkeit der Förderung hin gewiesen, obwohl beim Beratungsgespräch (zu dem Zeitpunkt waren es erheblich mehr als 90 Tage) dies auch von angesprochen wurde.
Jetzt kommts. Im vergangenen Jahr hatte sie einen Aufhebungsvertrag eines befristeten Arbeitsvertrags zugestimmt, da dort ein extremes Mobbing war. AA hatte natürlich sofort eine Sperre von 12 Wochen verhängt.
Nach 9 Wochen hat meine Frau jedoch wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen. Also an Leistungen NULL vom Arbeitsamt, mit Ausnahme der Versicherung.
Um hier dem AA ein Schnippchen zu schlagen würden wir gern den Antrag auf Arbeitslosengeld vom letzten Jahr wieder zurück nehmen. Die Kosten der Krankenkasse wären dann einmalig für 2 Monate, jedoch würde dann der Zeitraum von 60 Tagen hinzu kommen.
Kann jemand helfen oder Auskunft geben?
Das hier mal wieder Beamten-Bürokratie ausgeübt wurde ist klar ersichtlich, da im Geschäftsmodell mittelfristig 5 Arbeitsplätze geschaffen werden und auch der Business-Plan okay ist.
Danke für die Hilfe.
Hallo,
vorab moechte ich erwaehnen, dass es immer Personen gibt, die aufgrund weniger Tage eine Frist verpassen. Hier gibt es unzaehlige Beispiele: Eigenheimzulage, Elterngeld u.v.m. Dies hat bestimmt schon jeden einmal erwischt und ist fuer die betroffene Person mehr als aergerlich.
Dass Deine Frau von der Arbeitsagentur eine Sperre von 12 Wochen „verpasst“ bekommen hat, ist ebenso aergerlich. Allerdings steht in den meisten Aufhebungsvertraegen drin, dass seitens der Arbeitsagentur negative Folgen auf den Arbeitnehmer zukommen koennen. Meistens wird auch darauf hingewiesen, dass sich der Arbeitnehmer vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages informieren soll. Hier kann man dann abwaegen, ob die Vorteile eines Aufhebungsvertrages die Nachteile ueberwiegen. Man kann ja durchaus auf den Aufhebungsvertrag verzichten oder Aenderungsvorschlaege unterbreiten. Da die Arbeitgeber sich den eventuellen Folgen einer Kuendigungsklage vor dem Arbeitsgericht bewusst sind, ist hier ein erheblicher Spielrahmen gegeben.
Dass der Jobvermittler nicht auf die Foerderangebote der AA hingewiesen hat, ist mir nicht verstaendlich. Im Rahmen des Antrages muss er doch einiges an Info-Material ausgehaendigt haben, in dem sicherlich auch Angaben ueber die Foerderungen aufgelistet sind.
Dass man der AA ein Schnippchen schlagen kann und den Antrag zurueckruft kann ich mir nicht vorstellen. Aufgrund des Aufhebungsvertrages ist die Arbeitslosigkeit eingetreten und es sind auch Leistungen (in Form von Versicherungsbeitraegen) geflossen. Dass man hinterher diese Leistungen aus eigener Tasche traegt und somit ein Wahlrecht hat, halte ich nicht fuer moeglich. Aber man kann ja alles in Worte fassen und der betreffenden Stelle zukommen lassen.
Ich kann es nachvollziehen, dass die gesamte Situation aergerlich ist und hoffe, dass Deine Frau bei Ihrem Vorhaben nicht gestoppt wird, egal wie die Entscheidung der AA ausfaellt.
Viele Gruesse,
Alfred
Hallo Alfred,
vielen Dank für Deine Anmerkungen. Ja, es ist in der Tat so, dass Fristen verpasst werden.
Unangenehmer Weise ist das schon der 3. Vorfall mit dem Arbeitsamt in „ihrer“ Karriere als Arbeitslose.
Sie war bislang 3 x Arbeitslos und alles waren mehr als unangenehme Erfahrungen.
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Bei der Agentur wurde sie gefragt, ob sie denn auch eine Halbtags-Stelle annehmen würde. Da sie natürlich wieder arbeiten wollte hatte sie auch ja gesagt. Konsequenz: Sie bekam auch nur ALG auf Basis einer Halbtagesstelle.
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Dort wurde der Antrag „vorausgefüllt“. In der Frage "Würden Sie alles tun, um wieder Arbeit zu erlangen, stand dort ein wunderschönes Kreuzchen im Feld „NEIN“ - Unsere damalige Beschwerde und das Gespräch mit dem Amtsleiter resultierte darin, dass dies ein ganz großes Missverständnis wäre.
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Ist ja bekannt.
Da dies kein Einzelfall ist, lässt das generell Methode vermuten. Ich finde das sehr bedenklich, wie hier mit Steuerzahlern umgegangen wird.
Trotzdem nochmal danke für Deine tröstenden Worte. 
etwas off topic
Hi!
- Bei der Agentur wurde sie gefragt, ob sie denn auch eine
Halbtags-Stelle annehmen würde. Da sie natürlich wieder
arbeiten wollte hatte sie auch ja gesagt. Konsequenz: Sie
bekam auch nur ALG auf Basis einer Halbtagesstelle.
Aargh!!
- Dort wurde der Antrag „vorausgefüllt“. In der Frage "Würden
Sie alles tun, um wieder Arbeit zu erlangen, stand dort ein
wunderschönes Kreuzchen im Feld „NEIN“ - Unsere damalige
Beschwerde und das Gespräch mit dem Amtsleiter resultierte
darin, dass dies ein ganz großes Missverständnis wäre.
Aaaaargh!!!
Da dies kein Einzelfall ist, lässt das generell Methode vermuten. Ich finde das sehr bedenklich, wie hier mit Steuerzahlern umgegangen wird.
Ich kann Dir versichern, dass das KEINE Methode hat! Nichtsdestotrotz weiß ich, dass meine Kollegen teilweise genauso arbeiten, wie Du das beschrieben hast - und lässt mir echt die Hutschnur platzen!!
Hauptsächlich lässt sich dieses Fehlverhalten allerdings dadurch erklären, dass die BA (Bundesangentur für Arbeit) entgegen aller Logik in den letzten Jahren zu 98% nur noch befristete Leute einstellt, was zur Folge hat, dass jedes Jahr wieder neue angelehrt werden müssen, die meist noch nicht mal bei ihrem Ausscheiden auch nur annähernd das Wissen haben, dass man bei uns bräuchte, um wirklich anständige Arbeit abzuliefern! (Von daher könnte man sagen, dass es doch Methode hat
Nun hat sich das aber nicht die BA alleine ausgedacht, sondern das Ganze ist haupsächlich auf dem Mist von McKinsey gewachsen.
Und irgendwie sieht keiner ein, dass so kurz befristete Verträge, die ja über Jahre hinweg immer wieder abgeschlossen werden, weder die Wirtschaftlichkeit positiv beeinflussen, sondern vielmehr die Qualität unserer Arbeit als Behörde leidet und damit unser Image massiv beeinträchtigt.
Verständisvolle Grüße
Liza (BA-Mitarbeiterin… 