Folgen einer Geschäftsübernahme

Hallo,
ich habe einem Dienstleistungsunternehmen den Kundenstamm und das Inventar für einen Euro abgekauft.
Die Firma hat ca.100.000 Euro Schulden.
Ich habe kein Geld um diese Schulden zu übernehmen, und habe extra gesagt, das ich die Firma nicht übernehme, sondern nur oben genanntes. Da ich gleich (es lag nur das Wochenende dazwischen) neu gestartet habe und darum auch (erstmal) in den alten Firmenräumen geblieben bin und die Telefonnummern weiter genutzt habe (aber bis jetzt noch keinen Vertrag weder mit dem Vermieter noch der Telekom), wird jetzt behauptet ich hätte die „Firma“ übernommen.
Und vor Gericht werde ich verklagt die Schulden des Vorgängers (im Moment die offenen Löhne) zu übernehmen. Ich habe den Verdacht, der Vorgänger wußte, was er mir damit aufbürdet, denn er kümmert sich um gar nichts mehr, ich habe nicht mal einen Überblick, was noch tatsächlich an offenen Beträgen vorhanden da ist.

Was kann ich dagegen machen und was kann noch alles dazu kommen?

Gruß Peter

Du solltest dich an einen Anwalt wenden, der erstmal die Verträge prüft und weitere Schritte einleitet.

In einem Webforum kann dir mit sicherheit nicht Umfangreich geholfen werden, sodass dir das in deiner Situazion hilft.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Natürlich hast du die Firma übernommen, denn du hast die Geschäfte ohne Änderungen weitergeführt. Mag sein, daß du rechtliche Möglichkeiten hast da rauszukommen, doch ohne Anwalt hast du eh keine Chance. Es war ja ehrlich auch ziemlich blöd so etwas zu machen ohne sich anwaltliche Hilfe zu nehmen, wenn man - wie du scheinbar - keinerlei Ahnung diesbezüglich hat.
Ehrlich gesagt hoffe ich, daß du zahlen musst, denn du hast dir das Kapital der Firma genommen also hast du auch für die Schulden aufzukommen!

Bernd

Also das ist zu einfach
Hallo!

So einfach ist das nicht, ohne die erforderlichen Informationen zu besitzen. Eine solch generelle Auskunft ist unseriös. Außerdem muss es nicht immer sein, dass man auch Schulden übernimmt.

Was aber stimmt ist, dass man solche Geschäfte wirklich nicht ohne juristische Beratung machen soll.

Gruß
Tom

Hallo Peter,
dies ist keine Beratung oder sonstige rechtliche Unterstützung. Mein Artikle stellt meine persönliche Meinung wieder und ersetzt keine Beratung beim Anwalt o. ä.

So jetzt gehts los:

Wie ich deinem Artikel entnehmen kann, bist du ziemlich am Ende. Es stellt sich mir in diesem Zusammnehang nur noch die Frage, ob die Übernahme der Firma per Vertrag geregelt worden ist. Bei den „normalen“ Verträge ist der Punkt „Übernahme von bestehenden und zukünftigen Rechten und Pflichten“ genauestens geregelt. In der gängigen Praxis werden für eine Firmenübernahme die Verbindlichkeiten und Guthaben aufgelistet. Bei éinigen Übertragungen werden auch die Banken mit einbezogen, damit diese sich über den neuen Partner ein Bild machen und die zukünftigen Konditionen festlegen.

Wenn ich deinen Artikel so sehe, kann einem schon ganz schön schlecht werden. Wie kommt ein Geschäftsmann dazu, ein Geschäft zu übernehmen und die grundlegenden kaufmännischen Gesetze außer acht zu lassen?? Wenn man sich so auf ein Abenteuer einläßt und „Hals über Kopf“ (jedenfalls sehe ich das so) ein Unternehmen kauft, brauch man sich nicht wundern, das dieses voll in die Hose geht.

Aufgrund deiner Darstellung sehe ich keine großen Möglichkeiten, das du aus der Haftung kommst. Ich gehe nämlich davon aus, das der ehemalige Chef genau wußte, was er macht und mehr Erfahrung hat in den Dingen. Was mich zum Schluß bringt, das in einem Vertrag oder Schriftstück garantiert der Punkt „Eintritt in Rechte und Pflichten“ behandelt wurde.

Da wir hier keine Beratung geben können und dürfen, bleibt dir nur noch der Weg zum Anwalt. Nimm dir schon mal einiges an Geld mit, da sich die Gebühren nach dem Streitwert richten.

Bei den Personalkosten hast du vielleicht die Option, mit den Mitarbeitern zu verhandeln, sodaß diese auf einen Teil Ihrer Forderungen verzichten oder wenigstens nach hinten schieben. Das also diese durch Erreichung eines Profits bedient werden. Weitere Möglichkeiten (Ratenzahlung, Beteiligung am Unternehmen).

„Was alles noch kommen kann??“ Laß es mich positiv versuchen zu formulieren:

Wenn du Glück hast, schaffst du einen Vergleich mit den Gläubigern. Wenn du den klarmachen kannst, das der Spatz in der Hand besser ist, als die Taube auf dem Dach!!!

Wenn es nicht so gut läuft, dann haftest du mit allem was du bißher erreicht hast und auch mit dem was du in Zukunft verdienen wirst!!! Das heißt auf deutsch; "Wenn die Forderungen rechtmäßig sind (was ich mal persönlich glaube), ziehen die dich aus und braten dich langsam auf dem Feuer bist du Gar bist!!!

Sorry das ich keinen positiveren Vergleich finden konnten.

Ich an deiner Stelle würde jetzt die Ärmel hochkrempeln und Versuchen die Karre aus dem Dreck zu ziehen. Geh ruhig und überlegt an die Sache heran. Versuche dir einen Beistand zu organisieren (Frag die IHK). Geh nochmal dein Geschäftskonzept durch und sprich mit den Angestellten (Situationsdarstellung). Eröffne Ihnen Perspektiven für eine gemeinsame Zusammenarbeit. Vergesse auf keinen Fall dein Geschäft!!! Deine Kunden können für die die Rettung sein. Laß Sie auf keinen Fall merken was los ist. Die Kunden wollen bei einem starken und sicheren Partner sein. Verkauf deinen BMW oder Porschel und schaff dir einen entsprechenden Wagen an, mit dem du deinen MA demonstrierst, das du bereit bist auf etwas zu verzichten. Sei der erste im Büro und der letzte der geht. Versuch deine Partnerin mit einzubeziehen und laß dir aber auch Freiräume um privat mal abzuschalten. Habe Spaß bei dem was du tust, denn du tust es für dich. Sei Konsequent und gehe nicht von deiner Zeit/Unternehmensplanung ab.

Also pack es an. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Weg und es würde mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden halten würdest.

Gruß
Martin

Hallo,

Natürlich hast du die Firma übernommen, denn du hast die
Geschäfte ohne Änderungen weitergeführt. Mag sein, daß du
rechtliche Möglichkeiten hast da rauszukommen, doch ohne
Anwalt hast du eh keine Chance. Es war ja ehrlich auch
ziemlich blöd so etwas zu machen ohne sich anwaltliche Hilfe
zu nehmen, wenn man - wie du scheinbar - keinerlei Ahnung
diesbezüglich hat.

oh Bernd, weiser Spruch. Du weißt ja: Wenn man keine Ahnung hat…

Natürlich kann man einen Geschäftsbetrieb übernehmen, ohne was mit dem Rest des Unternehmens was zu tun zu haben. Achja: Der Unterschied zwischen Firma, Unternehmen und Betrieb ist Dir bekannt, oder?

Ehrlich gesagt hoffe ich, daß du zahlen musst, denn du hast
dir das Kapital der Firma genommen also hast du auch für die
Schulden aufzukommen!

Wo steht denn was von Kapital und wieso muß man wenn man Kapital übernimmt, auch die Schulden übernehmen? Wie ich die Sache verstanden habe, hat er den Geschäftsbetrieb weitergeführt, und zwar ohne das anhängende Unternehmen. So funktioniert übrigens ein großer Teil von Firmenübernahmen.

Aber in einem hast Du recht: So was sollte man nicht ohne Anwalt und Steuerberater machen.

Gruß,
Christian

LOL
… warum wundert mich nicht, daß ein gewisser Herr sich da aus PRinzip meldet LOL… dachte du hättest begriffen, daß jemand der glaubt das im Zweifelsfall gegen den Beklagten entschieden wird lieber ruhig sein sollte *lachaus

Hallo,

Natürlich hast du die Firma übernommen, denn du hast die
Geschäfte ohne Änderungen weitergeführt. Mag sein, daß du
rechtliche Möglichkeiten hast da rauszukommen, doch ohne
Anwalt hast du eh keine Chance. Es war ja ehrlich auch
ziemlich blöd so etwas zu machen ohne sich anwaltliche Hilfe
zu nehmen, wenn man - wie du scheinbar - keinerlei Ahnung
diesbezüglich hat.

oh Bernd, weiser Spruch. Du weißt ja: Wenn man keine Ahnung
hat…

Ich ja…du leider net LOL

Natürlich kann man einen Geschäftsbetrieb übernehmen, ohne was
mit dem Rest des Unternehmens was zu tun zu haben. Achja: Der
Unterschied zwischen Firma, Unternehmen und Betrieb ist Dir
bekannt, oder?

Ach Kindchen…du weisst ja das es dazu Verträge bedarf die hier scheinbar nicht existieren *lachaus

Der Rest ist mal wieder dein übliches plattes Gewäsch ohne mein Posting nur ansatzweise verstanden zu haben - also kein weiteren Kommentar wert gg

Bernd

ok…
… hab manches vorausgesetzt was „zwischen den Zeilen“ zu lesen war, d. h. es existiert kein Vertrag (zumindest in angemessener Form) und er hat sich in einer Bierlaune über den Tisch ziehen lassen…mich regt halt solche Unvernunft immer wieder auf ;o)

Hallo!

So einfach ist das nicht, ohne die erforderlichen
Informationen zu besitzen. Eine solch generelle Auskunft ist
unseriös. Außerdem muss es nicht immer sein, dass man auch
Schulden übernimmt.

Sicher geht das (meistens LEIDER), aber nicht auf solchem Wege…

Was aber stimmt ist, dass man solche Geschäfte wirklich nicht
ohne juristische Beratung machen soll.

Eben, aber wenn manche das große Geschäft riechen setzt jegliche Gehirntätigkeit aus …

Bernd

stereotyp

… warum wundert mich nicht, daß ein gewisser Herr sich da aus
PRinzip meldet LOL… dachte du hättest begriffen, daß jemand
der glaubt das im Zweifelsfall gegen den Beklagten entschieden
wird lieber ruhig sein sollte *lachaus

Wenn ich dazu noch meine Antwort von neulich wiederholen darf, die Du offensichtlich nicht verstanden hast:
Spreche ich Kisuaheli? Wenn es keinen Zweifel gibt, weil es einen glaubwürdigen Zeugen gibt, dann gibt es eben keinen Zweifel zugunsten dessen für den Angeklagten entschieden werden kann.

Ansonsten:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Was ich immer mal fragen wollte: Wo genau in Deinem Lebenslauf habe ich eigentlich die Stelle überlesen, in der Du die Befähigung erlangt hast, zu rechtlichen Themen qualifiziert Stellung zu nehmen?

Eigentlich eine dumme Frage, denn offensichtlich hast Du die Befähigung nie erlangt.

Viel Spaß noch,
Christian

P.S.
Noch ein paar Ls und Os, falls die Dir inzwischen ausgegangen sein sollten:
LLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL
OOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO

Damit solltest Du eine Stunde auskommen.

Doch …
… das dürfte hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl tatsächlich so einfach sein. Denn es widerspräche jeder Lebenserfahrung anzunehmen, dass ausschließlich der Kundenstamm und das Inventar - Unternehmensbestandteile, die üblicherweise einen deutlichen positiven Wert haben - für den symbolischen Kaufpreis von nur einem Euro verkauft worden seien. Ein derart symbolischer Kaufpreis spricht, auch ohne weitere Einzelheiten des Geschäfts zu kennen, ganz eindeutig dafür, dass das Unternehmen insgesamt (einschließlich seiner Verbindlichkeiten), und nicht nur seine „Rosinen“ veräußert worden sind.

So einfach ist das nicht, ohne die erforderlichen
Informationen zu besitzen. Eine solch generelle Auskunft ist
unseriös. Außerdem muss es nicht immer sein, dass man auch
Schulden übernimmt.

Nix Dreifaltigkeit, sondern Einfalt - off topic -
Salü Christian

Was ich immer mal fragen wollte: Wo genau in Deinem Lebenslauf
habe ich eigentlich die Stelle überlesen, in der Du die
Befähigung erlangt hast, zu rechtlichen Themen qualifiziert
Stellung zu nehmen?
Eigentlich eine dumme Frage, denn offensichtlich hast Du die
Befähigung nie erlangt.

Es könnte der gesunde Menschenverstand sein. Ach nein, der scheidet in dem Fall auch aus. Pflichte Dir bei, ich kann die Befähigung bzw. deren Ausweis auch nicht erkennen.

Noch ein paar Ls und Os, falls die Dir inzwischen ausgegangen
sein sollten:
LLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL
OOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO
Damit solltest Du eine Stunde auskommen.

Das langt doch nicht länger als zwei Postings!

Hast Du mal gehört, was mit der Volière des stolzen Papas geworden ist?

Fragt interessiert Walti

noch so ein Kleingeist
mit scheinbar fehlender sozialer und geistiger Kapazität…*lachaus

Denn es

widerspräche jeder Lebenserfahrung anzunehmen, dass
ausschließlich der Kundenstamm und das Inventar -
Unternehmensbestandteile, die üblicherweise einen deutlichen
positiven Wert haben - für den symbolischen Kaufpreis von nur
einem Euro verkauft worden seien.

Doch, man nennt dies einen Asset Deal. Man übernimmt also nur Bestandteile der Firma , nicht aber die Firma an sich und damit die Verbindlichkeiten.

Im konkreten Fall müßten also die Verträge geprüft werden.

Gruß
Falckus

ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag

Ach Kindchen…du weisst ja das es dazu Verträge bedarf die
hier scheinbar nicht existieren *lachaus

Übrigens Schnucki: Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Hallo!

… hab manches vorausgesetzt was „zwischen den Zeilen“ zu
lesen war, d. h. es existiert kein Vertrag (zumindest in
angemessener Form) und er hat sich in einer Bierlaune über den
Tisch ziehen lassen…mich regt halt solche Unvernunft immer
wieder auf ;o)

Ja aber aus all dem resultiert noch keine Haftung gegenüber Dritten.

Gruß
Tom

Hallo,
danke für die vielen Antworten.
Erstens habe ich keinen Vertrag für die übernahme der Firma, und ich habe keine Arbeiter übernommen.
Ich bin der meinung das ich einer Firma den Kundenstamm abkaufen kann ohne die ganze Firma zu kaufen oder?
Zweitens hat die Firma ca.100.000 € schulden und ich gerade mal so viel das ich meine Firma am Leben halten kann.
Eine übernahme der Schulden wäre der sichere Tot für die Firma und deshalb kann es keine übernahme sein sondern eine Totgeburt.
Also es gibt nur einen Vertrag das ich den Kundenstamm und die Büromöbel übernehme. In den Büroräumen bin ich schon früher gewesen weil wir eine Bürogemeinschaft hatten.

Gruss Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Denn es

widerspräche jeder Lebenserfahrung anzunehmen, dass
ausschließlich der Kundenstamm und das Inventar -
Unternehmensbestandteile, die üblicherweise einen deutlichen
positiven Wert haben - für den symbolischen Kaufpreis von nur
einem Euro verkauft worden seien.

Doch, man nennt dies einen Asset Deal. Man übernimmt also nur
Bestandteile der Firma , nicht aber die Firma an
sich
und damit die Verbindlichkeiten.

Im konkreten Fall müßten also die Verträge geprüft werden.

In der Tat, es sind „die Verträge“ zu untersuchen, die - wie dem Ausgangsposting zu entnehmen ist - offenbar nur mündlich geschlossen wurden. Es stellt sich daher wie bereits erwähnt - genauer formuliert - folgende Frage: Ist ein nur mündlich geschlossener Vertrag über den Erwerb eines mit 100.000 EUR verschuldeten Unternehmens bzw. nicht im einzelnen bezeichneter Bestandteile dieses Unternehmens bei einem vereinbarten Kaufpreis von 1 € dahin auszulegen, dass lediglich Kundenstamm und Inventar verkauft sein sollen, oder nicht vielleicht doch eher dahin, dass das Unternehmen insgesamt einschließlich seiner Verbindlichkeiten veräußert sein soll.

Ich bin mir nicht so sicher, ob die Erkenntnis, dass der Erwerb des Vermögens eines Unternehmens üblicherweise als asset deal bezeichnet wird, zur Klärung dieser Frage etwas Substantielles beiträgt.

Hallo,

danke für die vielen Antworten.
Erstens habe ich keinen Vertrag für die übernahme der Firma,
und ich habe keine Arbeiter übernommen.

hast Du wirklich keinen Vertrag oder nur keinen schriftlichen? Du wirst doch zu irgendjemandem gesagt haben: " Ich will die Kundenkartei für einen Euro" und der hat dann gesagt: „OK, einverstanden.“ --> So kommt ein Vertrag auch zustande.

Ich bin der meinung das ich einer Firma den Kundenstamm
abkaufen kann ohne die ganze Firma zu kaufen oder?

Absolut.

Also es gibt nur einen Vertrag das ich den Kundenstamm und die
Büromöbel übernehme.

Also doch ein Vertrag. Nun, dann hast Du „nur“ noch das Problem der Beweisbarkeit. Wie ein Richter die Sache auslegt, wenn Du keinen Vertrag nachweisen kannst, kann man absolut nicht vorhersagen.

Gruß,
Christian

ach Kindchen…
…ooop…Experte…oops…Möchtegernexperte *gg

wusste nicht, daß man dir auch noch erklären muss, das mündliche Verträge in solchen Fällen kaum beweisbar sind LOL

wenn du schon beweisen willst das ich keine Ahnung habe solltest es mit etwas mehr Stil und gescheiten Äusserungen versuchen LOL

Bernd

selbst widerlegt

…ooop…Experte…oops…Möchtegernexperte *gg

wusste nicht, daß man dir auch noch erklären muss, das
mündliche Verträge in solchen Fällen kaum beweisbar sind LOL

Ich habe zu dem Beweisproblem schon längst was geschrieben. Die Frage ist, wer nun eigentlich von ihm die Schulden bezahlt haben möchte. Das dürfte m.E. nicht der Vertragspartner sein, insofern ist die Beweisbarkeit wohl kein Problem, weil der Vrttragspartner unter dieser Annahme keinen Grund hat, den Abschluß dieses mündlichen Vertrages zu leugnen.

Witzig finde ich in diesem Zusammenhang, daß Du nun selber auf der Beweisbarkeit rumreitest, obwohl Du diese Problematik bei der letzten „Diskussion“ schlichtweg verleugnet hast.

wenn du schon beweisen willst das ich keine Ahnung habe
solltest es mit etwas mehr Stil und gescheiten Äusserungen
versuchen LOL

Hier noch ein bißchen Nachschub:
LLLLLLLLLLLLLLLLLLLL
OOOOOOOOOO

C.