Folter erlaubt?

Wichtiger Nachtrag
Hallo,

noch ein Nachtrag:
Zur in Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verbotenen Folter ist noch folgendes hinzuzufügen: Sie ist immer und unter allen Umständen verboten!
Dazu gibts extra eine Regelung auch für den Notstandsfall.

Die Europäische Menschenrechtskonvention sagt:

Artikel 15 - Abweichen im Notstandsfall

(1) Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen 
öffentlichen Notstand bedroht, so kann jede Hohe Vertragspartei 
Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen 
Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt 
erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen
völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.

(2) Aufgrund des Absatzes 1 darf von Artikel 2 nur bei Todesfällen 
infolge rechtmäßiger Kriegshandlungen und von **Artikel 3** , Artikel 4 
(Absatz 1) und Artikel 7 **in keinem Fall abgewichen werden.**

(3) Jede Hohe Vertragspartei, die dieses Recht auf Abweichung ausübt, 
unterrichtet den Generalsekretär des Europarats umfassend über die 
getroffenen Maßnahmen und deren Gründe. Sie unterrichtet den 
Generalsekretär des Europarats auch über den Zeitpunkt, zu dem diese 
Maßnahmen außer Kraft getreten sind und die Konvention wieder volle 
Anwendung findet.

Und in Artikel 3 ist eben geregelt, dass die Anwendung der Folter - in egal welchem Fall - gegen die Menschenrechte verstößt und nicht erlaubt ist. Und diese Regelung gilt immer , auch in Notstandsfällen.

mfg
deconstruct

Hallo Anja,

auch die Androhung von Folter ist in Deutschland durch § 136a StPO verboten.

mfg
deconstruct

Nothilfe
Lieber deconstruct!

Also das ist ja wohl wirklich an den Haaren herbeigezogen

Das ist ganz und gar nicht an den Haaren herbei gezogen!!!

Es käme durchaus der Rechtfertigungsgrund der Nothilfe gem. § 32 StGB in Betracht! Der rechtswidrige Angriff bestand darin, dass der Junge widerrechtlich festgehalten und womöglich mißhandelt wurde. Meiner Überzeugung nach war dies die einzige Möglichkeit, um an das Versteck der Täter zu kommen und das Leben des Opfers u. U. noch zu retten. Es ist legitim zum Schutz eines höheres Rechtsgut (das Leben des Opfers) ein niedrigers Rechtsgut (u. U. die körperliche Unversehrtheit des Täters) zu verletzen.

Da steht explizit drin, dass es sich um einen
gegenwärtigen Angriff handeln muss, und der ist hier
definitv nicht gegeben.

Der Angriff war durchaus GEGENWÄRTIG, weil der Junge gegenwärtig noch festgehalten war. Der Begriff „ANGRIFF“ ist nicht nur als körperlicher Angriff im Sinne von „aufeinander losgehen“ zu sehen, sondern darunter fällt auch der Angriff auf ein Rechtsgut - in vorliegendem Fall Gesundheit bzw Leben und auch die Freiheit des Opfers.

Eine wehrlose Person - wen auch immer

  • zu foltern,…

Wehrlose Person? Das ist ja wiedermal typisch für einige (Gott sei Dank wenige!) Rechtsverdreher so nach dem Grundsatz: Täterschutz vor Opferschutz! Sowas kann mich auf die Palme bringen! Hauptsache dem Täter gehts gut, was mit dem Opfer passiert ist doch egal, oder???

Im übrigen ist der Begriff „Folter“ mit Vorgehensweisen wie Daumenschrauben anlegen, Elekroschocks, teeren und federn usw. behaftet. Ohne den Beamten in Schutz nehmen zu wollen und ohne zu wissen welche Handlung genau als „Folter“ bezeichnet worden ist, hat er wohl den Täter „nur etwas härter angefaßt“.

Desweiteren greift hier die - auch in Deutschland
rechtsgültige - Europäische Menschenrechtskonvention.

Diese zu zitieren ist überflüssig, denn unsere Rechtsvorschriften basieren ausnahmslos auf internationalen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und auf den Vorgaben des Grundgesetzes!

Ich frage mich nur bei dieser Diskussion, wo wir eigentlich
hinkommen, wenn wir Ländern wie der Türkei oder einem Saddam
Hussein vorwerfen, dass dort Gefangene gefoltert werden - und
wir gleichzeitig dass bei uns jetzt auch einführen…

Dieser Vergleich entbehrt jeglicher Grundlage. Ein Kommentar hierzu ist überflüssig.

Viele Grüsse

Walter

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Hallo Verena,

ich denke das ist ein sehr heikles thema.

Wieso das? Für mich ist das (fast) ein ganz normales Thema.

Menschlich ist es

nachvollziehbar, aber mit der Folterung von Verdächtigten
verletzt man ganz klar die menschenrechte.

Und deswegen muß er sich vor Gericht verantworten, und nu? Was wollt ihr eigentlich noch? Solln wir die Sau durchs Dorf treiben, rädern und vierteilen?
Wenn jemand eine Gestzesübertretung begeht, dann ist der Rechtstaat in der Pflicht das zu verfolgen, und das macht er auch. Hat irgendjemand behauptet, daß der Staat Folterung anordnet, unterstützt oder billigt?

In dem aktuellen

Fall, war der Verdächtige auch der Täter, aber wie verfährt
man bei ausgeübter folterung bei einem Unschuldiegen.

Wie bisher, oder was erwartest du?
Wenn ich mit 70 durch eine Ortschaft bretter und erwischt werde erwarte ich doch auch nicht, daß daraufhin das 70-Fahren vom Staat sanktioniert wird, oder? Ich muß blechen, ob mir das paßt oder nicht, das weißt ich ganz genau.

Und wer

will eine Grenze ziehen, was ist ein bißchen folter, eine
ohrfeige oder ein blauer Fleck.

Der Gesetzgeber und der Richter. Wie gehabt.
Und Gott sei Dank, nicht der ganze Mob, der wohl jetzt Blut sehen will.

Wenn wir uns erst auf diese

Position einschießen, wird es sich sehr bald verselbständigen
und eine Richtung einnehmen, die von niemanden gewollt ist.

Wer ist wir? Wer schießt sich auf wen ein? Und wenn es von niemanden gewollt ist, so ists doch ok?

Wer von euch denkt, das es eine Möglichkeit gibt, dieses
Problem angemessen zu lösen, überzeugt mich!

Das Problem, daß Gesetze (auch von Polizeibeamten) übertreten werden, kann man nicht lösen. Was soll der Käse? Wo lebst du?

Der Beamte hat eventuell Gesetze übertreten. Dies wird das Gericht klären und entsprechend reagieren. Oder glaubst du, nur weil es ein Strafgesetzbuch gibt, gibt es keine Straftaten mehr?
Mir geht diese Diskussion um Folter gewaltig auf den Senkel. Es gibt keine vom Staat angeordnete Folter, keiner will sie einführen und das ganze Thema ist gesetzlich geregelt. Und wenn sich da jemand nicht dran hält, wird er zur Verantwortung gezogen.
Oder gehts doch um sein Blut?

Gruß
Roland

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So leicht kannst dus dir auch nicht machen
Hallo,

…dahinter steckt bringt leider nichts.

Aha…

Lies die Archivdiskussion dort habe ich dargestellt, warum es
rechtstheoretisch möglich ist.

Ich habe das gemacht, und sehe das anders. Genauso sehen das übrigens auch viele Juristen.
Hans-Ernst Böttcher als Präsident des LG Lübeck wird hier sicherlich genug Kompetenz besitzen, um das ganze überblicken zu können:
http://www.forumjustizgeschichte.de/Das_Verbot_der.3…

Leider wirfst Du Strafprozessrecht, Staats- und
Verfassungsrecht und Strafrecht völlig durcheinander.

Das ist mir durchaus klar. Und weiter? Steht das Strafrecht jetzt auf einmal über der Verfassung und über den Menschenrechten? Hab ich irgendwas verpasst, was mehr gilt? Das MRK spricht doch sehr klare Worte auch in Bezug auf Notstandssituationen, wie willst du das umgehen?

Deshalb
will ich mich hier nicht groß äußern - wie gesagt es bringt
nix, sorry. Du studierst Informatik? Das ist so als wolltest
Du mir hier mal kurz erklären wie man mal eben ein
Betriebssystem programiert…

Und deswegen kann ich mich nicht auch mit anderen Dingen beschäftigen? Ich hatte im Grundstudium übrigens mal das Nebenfach Rechtswissenschaften und meine Freundin studiert Jura, und daher habe ich mich mit dem Gebiet schon mal irgendwie auseinandergesetzt.

Ich frage mich nur bei dieser Diskussion, wo wir eigentlich
hinkommen, wenn wir Ländern wie der Türkei oder einem Saddam
Hussein vorwerfen, dass dort Gefangene gefoltert werden - und
wir gleichzeitig dass bei uns jetzt auch einführen…

Was sagst du dazu? Deine Notwehr in allen Ehren, aber wir reden hier u.a. auch von staatlicher Gewalt.

Du weißt, das B den A gefangen hält und A sehr bald stirbt
wenn Du B nicht körperliche Schmerzen zufügst damit er Dir
sagt wo A ist, ohne dies sagt er nichts A müsste sterben.
Du begehst eine Körperverletzung, Nötigung etc. bist aber
gerechtfertigt durch § 32 StGB - das Gefangenhalten ist ein
gegenwärtiger rechtswidriger Angriff iSd StGB, Du versucht
diesen und den nahenden Tod abzuwehren/zu beenden.

Deswegen darf ich hier trotzdem nicht Foltern. Wir reden hier von staatlicher Gewalt.

Handelt der Polizist als Bürger nach den Notrechten aus dem
StGB - was er, wie ich bereits dargestellt habe in anderen
Fällen auch tun muß (er kann sich das übrigens nicht
aussuchen, es handelt sich immer um absolute Notsituationen -
dann ist sein Handeln nicht als staatlicher Eingriff zu sehen
sondern als der eines Bürgers gegen den anderen.

Als Polizist greift hier immer erstmal die Tätigkeit als Polizist, denn er repräsentiert hier die staatliche Gewalt. Ein ansehen des Polizisten als normalen Bürger macht hier IMO überhaupt keinen Sinn. Er führt hier ganz klar seine Tätigkeit als Repräsent der staatlichen Gewalt aus.

Das
Grundgesetz und die MRK schützen aber nur vor staatlichen
Eingriffen.

Eine polizeiliche Vernehmung ist ein staatlicher Eingriff.

Abgesehen davon geht es hier NICHT um die „Erfolterung“ einer
Beweiskräftigen Aussage im Strafverfahren - die Aussage darf
nämlich bei Folter nicht verwendet werden - sondern rein um
Maßnahmen zur Lebensrettung, deshalb ist die StPO gar nicht
anwendbar.

Dann greift aber trotzdem das GG und die MRK.

Natürlich ist das Thema komplex und es ist eine schwierige Entscheidung. Ich hätte wohl nicht anders gehandelt. Aber es muss trotzdem ein Verstoß bleiben. Ich sehe auch - wenn man von staatlicher Gewalt spricht - hier keinerlei Auslegungsspielraum da das MRK hier sehr explizit ist, was Folter betrifft.

Also ist IMO der einzige Streitpunkt ob der Polizist als Polizist oder als Bürger gehandelt hat, auf der anscheinend deine ganze Argumentation basiert. Und da sehe ich auf jeden Fall den Polizisten, weil er die Staatliche Gewalt repräsentiert und das muss ihm in dieser Position auch bewußt sein. Ein Lehrer muss auch losgelöst von seiner politischen Einstellung die Geschichte des 20. Jahrhunderts unterrichten, weil er hier auch eine staatliche Einrichtung repäsentiert und da müssen seine persönlichen Dinge zurückstehen.

mfg
deconstruct

Hallo,

Es käme durchaus der Rechtfertigungsgrund der Nothilfe gem. §
32 StGB in Betracht! Der rechtswidrige Angriff bestand darin,
dass der Junge widerrechtlich festgehalten und womöglich
mißhandelt wurde. Meiner Überzeugung nach war dies die einzige
Möglichkeit, um an das Versteck der Täter zu kommen und das
Leben des Opfers u. U. noch zu retten. Es ist legitim zum
Schutz eines höheres Rechtsgut (das Leben des Opfers) ein
niedrigers Rechtsgut (u. U. die körperliche Unversehrtheit des
Täters) zu verletzen.

Staatliche Folter - und um die handelt es sich ja hier - ist von der MRK ausdrücklich verboten. Es ist auch extra erwähnt, dass keine - ich wiederhole: KEINE - Notstandssituation die Folter rechtfertigt. Wie willst du dieses Menschenrecht bitte umschiffen?

Wehrlose Person? Das ist ja wiedermal typisch für einige (Gott
sei Dank wenige!) Rechtsverdreher so nach dem Grundsatz:
Täterschutz vor Opferschutz! Sowas kann mich auf die Palme
bringen! Hauptsache dem Täter gehts gut, was mit dem Opfer
passiert ist doch egal, oder???

Nein, aber jeder Mensch hat das Recht auf §1 des GG - auch wenn er ein Mörder oder sonstwas wäre. Mir ist Opferschutz sehr wichtig, aber doch nicht um jeden Preis!!

Im übrigen ist der Begriff „Folter“ mit Vorgehensweisen wie
Daumenschrauben anlegen, Elekroschocks, teeren und federn usw.
behaftet.

Auch hier ist klar geregelt, was Folter ist, nämlich jegliche Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Und da fällt das ja wohl auch drunter.

Ohne den Beamten in Schutz nehmen zu wollen und ohne
zu wissen welche Handlung genau als „Folter“ bezeichnet worden
ist, hat er wohl den Täter „nur etwas härter angefaßt“.

Das solltest du als Polizist aber eigentlich wissen, was Folter ist, und dass man Verdächtige nicht"härter anfasst".

Desweiteren greift hier die - auch in Deutschland
rechtsgültige - Europäische Menschenrechtskonvention.

Diese zu zitieren ist überflüssig, denn unsere
Rechtsvorschriften basieren ausnahmslos auf internationalen
Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und auf den Vorgaben des
Grundgesetzes!

Ähm, das ist ein in Deutschland geltendes Recht. Es wurde vom Deutschen Bundestag verifziert.
Staatliche Gewalt ist nie zur Folter berechtigt. Auch wenn die Situation noch so krass ist. Wenn dann gehts hier nur darum ob der Polizist als Privatperson gehandelt hat, dann wäre eventuell eine Rechtfertigung mit Notwehr möglich. Aber es handelt sich hier um einen Polizisten der in einem Polizeigebäude in einem Akt staatlicher Gewalt die Folter angedroht hat.

Ich frage mich nur bei dieser Diskussion, wo wir eigentlich
hinkommen, wenn wir Ländern wie der Türkei oder einem Saddam
Hussein vorwerfen, dass dort Gefangene gefoltert werden - und
wir gleichzeitig dass bei uns jetzt auch einführen…

Dieser Vergleich entbehrt jeglicher Grundlage. Ein Kommentar
hierzu ist überflüssig.

Aha, und warum? Wir können doch nicht anderen verbieten, was wir selbst tun, auch wenn wir es nur in Ausnahmen machen.

mfg
deconstruct

Hi deconstuct,

auch die Androhung von Folter ist in Deutschland durch § 136a
StPO verboten.

unabhängig von der gültigen Rechtslage rede ich von der Verhältnismäßigkeit der Mittel, deren Variabilität m.E. in besonderen Fällen aufgehoben ist…
(Dass sich totalitäre Regime sich dieser/meiner Argumentationen bedienen, ist mir durchaus bewusst und liegt keinesfalls in meinem Interesse).
Gruß,
Anja

Unschuldsvermutung?
Hallo Anja,

Und wenn die Folterdrohung nun einen Unschuldigen getroffen hätte? Würdest Du das dann immer noch ok finden?
Und wenn es dann nicht bei einer Drohung bliebe, sondern der kampfsportler wirklich in Aktion träte - vielleicht bei jemandem der (die) tatsächlich nicht weiß, wo sich das Kind gefindet und wer es entführt hat?

Nehmen wir als Beispiel die Freundin von diesem Täter Markus. Die war zu Beginn ebenfalls verhaftet, hat aber offenbar nichts von der Tat gewußt. Ist sie vielleicht ebenfalls bedroht worden und wäre das noch ok?

Mit vielen Grüßen, Walkuerax

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Hallo,

Der Beamte hat eventuell Gesetze übertreten. Dies wird das
Gericht klären und entsprechend reagieren. Oder glaubst du,
nur weil es ein Strafgesetzbuch gibt, gibt es keine Straftaten
mehr?

Um das gehts doch gar nicht. Es geht darum ob Folter erlaubt ist, wenn es um Notstandssituationen handelt. Mir ist klar, dass Folter verboten ist und ich hätte als Polizist trotzdem so gehandelt, aber mir ist klar, dass ich dann die Folgen tragen muss. Und so schlimm werden die Folgen nicht sein, weil der Richter die Umstände berücksichtigen muss.

Mir geht diese Diskussion um Folter gewaltig auf den Senkel.
Es gibt keine vom Staat angeordnete Folter, keiner will sie
einführen und das ganze Thema ist gesetzlich geregelt. Und
wenn sich da jemand nicht dran hält, wird er zur Verantwortung
gezogen.

Ja, das ist doch genau die Frage, ob Folter in manchen Fällen erlaubt ist. Wenn sie nicht erlaubt ist, gäbs die ganze Diskussion nicht. Dann würde der Beamte vor ein Gericht gestellt, ggf. verurteilt und gut ist.

mfg
deconstruct

Hallo Anja,

unabhängig von der gültigen Rechtslage rede ich von der
Verhältnismäßigkeit der Mittel, deren Variabilität m.E. in
besonderen Fällen aufgehoben ist…

Das ist zwar richtig, aber nicht bei staatlicher Folter. Staatliche Folter ist laut Artikel 15 MRK niemals und in keiner Notstandssiutation erlaubt. Hier greift keine Verhältnismäßigkeit der Mittel, weil die Folter extra davon ausgenommen wurde.

Es geht - so wie auch die Staatsanwaltschaft das sagt - nur darum, ob der Polizist als Privatperson oder als Polizist gehandelt hat.

mfg
deconstruct

Hi,

obwohl ich in diesem speziellen Fall jede Sympathie für den Frankfurter Vize-Polizeichef habe denke ich grundsätzlich daß Folter niemals erlaubt sein darf.

Würden wir Folter offiziell zulassen oder billigen würden wir eine der wesentlichsten Errungenschaften unserer Gesellschaft, unserer Zivilisation, aufgeben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Dieser Satz ist so bedeutsam daß er zum $1 unseres Grundgesetzes gemacht wurde.

Ich hoffe für den Angeklagten daß es in diesem Fall eine Möglichkeit gibt straffrei aus der Sache herauszukommen. Aber es ist prinzipiell nicht tolerabel Folter damit zu rechtfertigen daß ein - zugegebenermaßen sehr, sehr hohes - Gut bedroht wäre und deswegen ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.

Folter nur anzudrohen scheidet IMHO auch aus: allein die Androhung stellt IMHO schon eine Form der psychischen Folter dar. Es sei denn derartige Drohungen werden grundsätzlich niemals in die Tat umgesetzt; dann verlieren sie allerdings ihren bedrohlichen Charakter und werden sinnlos.

Ich denke daß die Polizei auch jetzt schon in der Lage ist Verdächtige ausreichend in die Mangel zu nehmen, ohne daß sie rechtlich zur Folter legitimiert ist. Ich glaube nicht daß hochgradig verdächtige Straftäter, die hinter verschlossenen Türen verhört werden, mit Samthandschuhen angefaßt werden. Mancher Verdächtige scheint auch jetzt schon mal „im Verhörraum gestolpert“ oder „bei der Festnahme zufällig ausgerutscht“ zu sein… Wenn das einem Straftäter wie dem Mörder im Fall Metzler passiert habe ich wenig Mitleid mit dem Verdächtigen, aber es geht nicht daß Folter salonfähig wird und offiziell angeordnet oder angedroht (und, wie gesagt, als Drohung nur dann wirksam wenn auch ein realer Vollzug folgen könnte) werden darf.

MecFleih

Hallo,

Ich hoffe für den Angeklagten daß es in diesem Fall eine
Möglichkeit gibt straffrei aus der Sache herauszukommen.

ich hoffe nicht, daß diese Verfehlung staatlich legitimiert wird. Zwar ist die Handlung von ihm bestens verständlich, unverständlich bleibt mir aber warum er danach nicht _selbstständig_ das Amt geräumt hat. Ist halt ein weiterer Klebearsch.

Gruss
Enno

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Hallo,

Ich hoffe für den Angeklagten daß es in diesem Fall eine
Möglichkeit gibt straffrei aus der Sache herauszukommen.

ich hoffe nicht, daß diese Verfehlung staatlich legitimiert
wird. Zwar ist die Handlung von ihm bestens verständlich,
unverständlich bleibt mir aber warum er danach nicht
_selbstständig_ das Amt geräumt hat. Ist halt ein weiterer
Klebearsch.

Ich bin auch für eine Bestrafung, aber sie wird ja eh nicht allzuhoch ausfallen, da es sich erstens nur um Androhung von Folter handelt, und zweitens sind die Umstände und seine Motivation strafmildernd. Gehandelt hätte ich wohl auch so, aber ich sehe das auch so, dass eine Billigung trotzdem nicht erfolgen darf.

mfg
deconstruct

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Hi Walkuerax,

Und wenn die Folterdrohung nun einen Unschuldigen getroffen
hätte? Würdest Du das dann immer noch ok finden?

Ich habe nur von der Androhung als Mittel gesprochen im Falle von „Gefahr im Verzug“ (wie schon vorher beschrieben), wenn es um ein Menschenleben geht.
Klarstellen möchte ich, dass ich gegen jegliche Gewalt bin. Das fängt beim Poklatsch bei Kindern an, geht über das Prügeln von Ehefrauen, das freudige Zusammenschlagen von beliebigen Personen nächtens in Fußgängerzonen zum Aggressionsabbau etc. etc.(möchte nicht das ganze Brett zumüllen, dafür würde die Aufzählung aber reichen).
Wie hättest Du in der Situation von Herrn D. gehandelt? Ich finde es ist immer leicht, ohne konkrete Verantwortung aus rein moralischen Überlegungen heraus über andere zu urteilen…
Gruß,
Anja

Hallo,

Wie hättest Du in der Situation von Herrn D. gehandelt? Ich
finde es ist immer leicht, ohne konkrete Verantwortung aus
rein moralischen Überlegungen heraus über andere zu
urteilen…

Gehandelt hätte sicherlich fast jeder so, v.a. wenn man selbst Kinder hat, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass es nicht ganz ungestraft bleiben darf. Es muss klar sein, dass Folter in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist. Und die Bestrafung wird ja eh nicht hoch ausfallen, erstmal weil es nur angedroht war und zweitens weil die Umstände und die Motivation berücksichtigt werden müssen.

mfg
deconstruct

Es muss klar sein, dass Folter
in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist.

Das hoffe ich auch…
eine gute Nacht Dir,
Anja

Hallo,

die „peinliche Befragung“ = Folter, wurde fast 2000 Jahre von Machthabern als normal betrachtet. Warum jetzt nicht?

Ich behaupte mal, in 5 bis 7 Jahren wird Folter (Wenn von „demokratischen“ Staaten angeordnet) Gesellschaftliche Realität sein.

Gruß

Hallo,

die „peinliche Befragung“ = Folter, wurde fast 2000 Jahre von
Machthabern als normal betrachtet. Warum jetzt nicht?

Vor einigen Jahren waren auch noch Hexenverfolgungen, Christen- und Judenverfolgungen, Sklaverei, die Todesstrafe und der Krieg als „normales“ politisches Mittel „in“.
Führen wir das jetzt auch wieder ein, oder wie? Ich hoffte, dass die Menschheit zumindest langsam aus ihren Fehlern lernt…

Ich behaupte mal, in 5 bis 7 Jahren wird Folter (Wenn von
„demokratischen“ Staaten angeordnet) Gesellschaftliche
Realität sein.

Das ließt du aus welcher Kristallkugel?

mfg
deconstruct

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Ist der Polizei ein bisschen Folter erlaubt?
Der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner muss sich
für die Folterdrohungen gegen den Entführer von Jakob von
Metzler wegen schwerer Nötigung vor Gericht verantworten.

Der finale Todesschuß ist erlaubt und wird von den meisten Bundesbürgern befürwortet!!
Warum dann nicht die DROHUNG auf körperliche Schmerzen??

Gruß Max

Nur eine Frage
Wer legt den Ermessensspielraum fest, bei dem gängiges Recht gebeugt werden darf? Ein Polizist?

Gruß Ivo

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