Hans-Ernst Böttcher als Präsident des LG Lübeck wird hier
sicherlich genug Kompetenz besitzen, um das ganze überblicken
zu können:
http://www.forumjustizgeschichte.de/Das_Verbot_der.3…
Ja genausoviel Kompetenz wie Mackenroth als Präsident des Richterbundes…
Mackenroth (DRB): „Es sind Fälle vorstellbar, in
denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können …“.
Leider wirfst Du Strafprozessrecht, Staats- und
Verfassungsrecht und Strafrecht völlig durcheinander.
Das ist mir durchaus klar. Und weiter? Steht das Strafrecht
jetzt auf einmal über der Verfassung und über den
Menschenrechten?
Ich schrieb es schonmal: ERMK und GG schützen den Bütger vor staatlichen Einriffen, das StGB kann die Handlungen eines Bürgers rechtfertigen. Fraglich ist ob der Plizist in diesem Fall als Bürger gerechtfertigt und straflos sein kann.
Hab ich irgendwas verpasst, was mehr gilt?
Das MRK spricht doch sehr klare Worte auch in Bezug auf
Notstandssituationen, wie willst du das umgehen?
Das hab ich jetz schon 2x geschrieben…
Und deswegen kann ich mich nicht auch mit anderen Dingen
beschäftigen? Ich hatte im Grundstudium übrigens mal das
Nebenfach Rechtswissenschaften und meine Freundin studiert
Jura, und daher habe ich mich mit dem Gebiet schon mal
irgendwie auseinandergesetzt.
Das ist ja schön für euch und warum verstehst Du dann nicht was ich schreibe? Nicht das Du nicht anderer Meinung sein darfst, aber Du dokumentierst z.B. mit Deinem dauernden Pauschalverweis auf die ERMK, dass Du gar nicht weißt wovon Du schreibst - man könnte den Zusammenhang „basteln“, im Recht kann man ja alles mögliche konstruieren, aber Du weißt offensichtlich nicht wie…
Ich frage mich nur bei dieser Diskussion, wo wir eigentlich
hinkommen, wenn wir Ländern wie der Türkei oder einem Saddam
Hussein vorwerfen, dass dort Gefangene gefoltert werden - und
wir gleichzeitig dass bei uns jetzt auch einführen…
Was sagst du dazu? Deine Notwehr in allen Ehren, aber wir
reden hier u.a. auch von staatlicher Gewalt.
Den Vergleich Todesschuß nach StGB ohne Ermächtigungsgrundlage aus dem erwaltungsrecht hatte ich auch schon…
Du weißt, das B den A gefangen hält und A sehr bald stirbt
wenn Du B nicht körperliche Schmerzen zufügst damit er Dir
sagt wo A ist, ohne dies sagt er nichts A müsste sterben.
Du begehst eine Körperverletzung, Nötigung etc. bist aber
gerechtfertigt durch § 32 StGB - das Gefangenhalten ist ein
gegenwärtiger rechtswidriger Angriff iSd StGB, Du versucht
diesen und den nahenden Tod abzuwehren/zu beenden.
Deswegen darf ich hier trotzdem nicht Foltern. Wir
reden hier von staatlicher Gewalt.
Das ist die Frage. Und vor allem in wie weit dadurch Notrechte ausgeschlossen sind.
Das
Grundgesetz und die MRK schützen aber nur vor staatlichen
Eingriffen.
Eine polizeiliche Vernehmung ist ein staatlicher
Eingriff.
Es ist doch keine Vernehmung!!! Ist das so schwer zu verstehen? Das hat übrigens gestern der zuständige STA im Prozess gegen Daschner schon bestätigt, ist also nicht nur meine Meinung.
Abgesehen davon geht es hier NICHT um die „Erfolterung“ einer
Beweiskräftigen Aussage im Strafverfahren - die Aussage darf
nämlich bei Folter nicht verwendet werden - sondern rein um
Maßnahmen zur Lebensrettung, deshalb ist die StPO gar nicht
anwendbar.
Dann greift aber trotzdem das GG und die MRK.
Das hatten wir schon…
Also ist IMO der einzige Streitpunkt ob der Polizist als
Polizist oder als Bürger gehandelt hat, auf der anscheinend
deine ganze Argumentation basiert. Und da sehe ich auf jeden
Fall den Polizisten, weil er die Staatliche Gewalt
repräsentiert und das muss ihm in dieser Position auch bewußt
sein.
Wenn das Deine Meinung ist, ist das ja ok und so wird es evtl. auch gerichtlich entschieden, allerdings gibt es bis jetzt keine Regelung die es der Polizei versagt auf Rechtfertigungsgründe zurückzugreifen - man könnte soetwas aber mit Seitenlangen begründungen konstruieren. Ich WEIß aber, dass es Richter gibt, die meiner Meinung sind, einer davon hat mich unterrichtet und der ist Richter am Landgericht, sowohl in politisch brisanten, als auch in Mordprozessen.
Letztlich werden wir sehen, was hierbei herauskommt. Eine weitere Diskussion erübrigt sich, da wir uns im Kreis drehen.
Hier mal zu Deiner Beruhigung jemand der Dir ganz genau erklärt wie Du argumentieren müßtest
http://www.jwilhelm.de/folter.pdf
Das es mit Schlagworten wie ERMK und GG so einfach nicht getan ist, siehst Du an der Seitenanzahl.
Und hier ein Prof. der die Maßnahmen im Fall Metzler für gerechtfertigt ansieht:
http://www.fu-berlin.de/jura/fachbereich/lehrpersona…
Wie die Gerichte es sehen bleibt abzuwarten.
In einer Sache bin ich mir jedoch sicher: Die Strafe wird, wenn es denn zu einer Verurteilung kommt - und davon gehe ich bei dem Pressedruck aus - äußerst gering ausfallen.
M.