Hallo!
Dem Opfern muß in jedem Fall mehr Recht zustehen als dem
Täter.
Er war nicht verurteilt und daher auch zu diesem Zeitpunkt nicht der Täter. Er war verdächtig und nicht mehr, selbst wenn er es zugibt, ist er immer noch verdächtig, es gibt auch genug falsche Geständnisse.
(Der österreichische Fall Heidegger (Taximord Deubler) wurde da ja berühmt. Herr Heidegger, der bei der Polizei den Mord gestanden hat, hat in der Hauptverhandlung sein Geständnis widerrufen. Nach der Stammtischmeinung: jaja das hat im jetzt der Anwalt gesagt, er wirds schon gewesen sein, sonst hätte er ja nicht gestanden, wurde er auch wegen Mordes verurteilt und saß 7 Jahre im Gefängnis. Im Jahr 2003 konnte klar nachgewiesen werden, dass er es nicht gewesen sein konnte und er wurde freigesprochen - tatsächlich wurde er von der Polizei, die für die Medien einen schnellen Erfolg brauchte, in die Täterrolle gedrängt. Geständnisse können daher auch falsch sein und den praktischen Fall habe ich geschildert, dass sich die Juristen diese Regelungen nicht zum Spaß einfallen haben lassen, weil sie von der Wirklichkeit keine Ahnung haben, sondern weil sie nachgedacht haben und die Wirklichkeit kennen.)
Es stehen also hier nicht um die Rechte von Opfer oder Täter, sondern es geht um die Rechte einer Person, die tatverdächtig ist, also einer Person, die es gewesen ist oder aber auch nicht gewesen ist - und gegen diese Person sollte jetzt Folter erlaubt sein? Auf bloßen Verdacht? Nein - das geht niemals. Die Erlaubnis von Folter gegen einen Verdächtigen wäre angeordneter Staatsterrorismus.
Gruß
Tom