Hallo.
Laut Mietvertrag musste die Wohnung „vertragsgemäß in sauberem
Zustand übergeben werden“, was nach 2-tägiger ausgiebiger
Reinemache dann bei Übergabe auch der Fall war (Mieter hatte 2
Zeugen). In der Hinsicht kam dann auch weder vom Hausmeister,
noch der Vermieterin eine Beanstandung.
Nunmehr wird dem Mieter vom Hausmeister mitgeteilt, dass
aufgrund von ihm angeblich noch durchgeführter
Reinigungsarbeiten noch eine Rechnung in Höhe von EUR 150,–
aufgelaufen sei, die der Mieter noch zu tragen hätte.
Das müsste eigentlich bereits passen: /t/maengel-nach-wohnungsuebergabe–2/2933585
(„Mängel nach Wohnungsübergabe“ vom 23.06.2005)
Allerdings sollte der Vermieter handfestere Beweise vorlegen können als die Behauptung…
HTH
mfg M.L.