Hallo liebe www-ler.
mal angenommen, eine Person X hat am 31.05. um 18.00 Uhr abends (heller sonniger Tag in einer hellen wohnung (grosser Wintergarten) die Wohnung an den ehemaligen Vermieter uebergeben.
Bei der uebergabe wurde lediglich im Protokoll vermerkt, dass die Arbeitsplatte in der Kueche gekuerzt wurde und der Einbau der neuen Arbeitsplatte (die bereits vom ehemaligen Mieter gekauft wurde) mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wuerde.
Im Nachhinein (4 Tage spaeter) hat Person X von seinem ehemaligen Vermieter ein Schreiben erhalten, in dem X mitgeteilt wurde, dass nachtraeglich bei Betrachtung der Wohnung bei Tageslicht (was war das dann bei Wohnungsuebergabe??) folgende zusaetzliche Maengel ans Licht gekommen seien:
Fussboden (Laminat) uebermaessig abgenutzt.
Tapete nicht fachgerecht nachgebessert (1 Stelle musste tapeziert werden)
Macken an den Tuerrahmen
neue Arbeitplatte duenner als die bisherige.
Nun die Frage:
Muss Person X fuer diese „Maengel“ aufkommen? Das Uebergabeprotokoll ist doch ohne weitere Maengel unterzeichnet worden…
Oder gilt fuer den Vermieter: Wer zu spaet kommt, den bestraft das Leben.
Eventuell habt Ihr auch Gesetzestexte parat?
Liebe Gruesse Tata
Hallo liebe www-ler.
mal angenommen, eine Person X hat am 31.05. um 18.00 Uhr
abends (heller sonniger Tag in einer hellen wohnung (grosser
Wintergarten) die Wohnung an den ehemaligen Vermieter
uebergeben.
Bei der uebergabe wurde lediglich im Protokoll vermerkt, dass
die Arbeitsplatte in der Kueche gekuerzt wurde und der Einbau
der neuen Arbeitsplatte (die bereits vom ehemaligen Mieter
gekauft wurde) mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet
wuerde.
Im Nachhinein (4 Tage spaeter) hat Person X von seinem
ehemaligen Vermieter ein Schreiben erhalten, in dem X
mitgeteilt wurde, dass nachtraeglich bei Betrachtung der
Wohnung bei Tageslicht (was war das dann bei
Wohnungsuebergabe??) folgende zusaetzliche Maengel ans Licht
gekommen seien:
Fussboden (Laminat) uebermaessig abgenutzt.
Tapete nicht fachgerecht nachgebessert (1 Stelle musste
tapeziert werden)
Macken an den Tuerrahmen
neue Arbeitplatte duenner als die bisherige.
Nun die Frage:
Muss Person X fuer diese „Maengel“ aufkommen? Das
Uebergabeprotokoll ist doch ohne weitere Maengel unterzeichnet
worden…
Oder gilt fuer den Vermieter: Wer zu spaet kommt, den bestraft
das Leben.
Eventuell habt Ihr auch Gesetzestexte parat?
Hallo,
der Mieter muss selbstverständlich nicht für die nachträglich festgestellten Mängel eintreten. Es war zu erwarten, dass der Vermieter mit der erforderlichen Sorgfalt die Wohnung übernimmt. Er muss sich anrechnen lassen, dass er die erforderliche Sorgfalt nicht aufgebracht hat ( BGH NJW 83, 446 ).Der Mieter muss also für die neuen Mängel nicht aufkommen.
Grüsse Günter
Hi!
Bei meiner Wohnungsübergabe hatte ich als Zeugen auch einen Herrn vom Mieterverein dabei. Dieser erzählte mir, dass
sobald das Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe von beiden Parteien unterzeichnet worden ist, die Geschichte gegessen sei. Der Vermieter könne nachträglich keine Mängel noch festschreiben, geschweige denn Schadenersatz fordern. Pech für ihn.
Heisst für den Vermieter :
„Wer zu spaet kommt, den bestraft das Leben“
Tip für Vermieter nur bei ausreichendem Tageslicht
Übernimm Wohnungen nur bei ausreichendem Tageslicht , dann passiert so was nicht.
Jakob
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Übernimm Wohnungen nur bei ausreichendem Tageslicht , dann
passiert so was nicht.
Jakob
Hallo Jakob,
danke fuer Deinen Tip an die Vermieter. Aber ich denke 18.00 Uhr im Sommer ist doch ausreichend Tageslicht. Da hat der Vermieter doch einfach geschlafen und ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, oder?
Pech fuer ihn, Glueck fuer den Mieter.
Du weisst ja, wenn man was finden will, findet man immer was.
Gruss Tata