Forderungen nach Abnahme der Wohnung?!?!

Der Mieter hat fristgerecht gekündigt und hatte Ende Mai die Abnahme der Wohnung. Bei der Abnahme war sowohl der Hausmeister, wie auch die Vermieterin anwesend. Dabei wurde mündlich (kein schriftliches Protokoll) festgehalten, dass noch einige Nachbesserungen vom Mieter durchzuführen seien, wie Deckenpaneele abwaschen, Tür auswechseln und Glasscheibe für Kühlschrank ersetzen, was dann auch alles fristgerecht erledigt wurde.

Laut Mietvertrag musste die Wohnung „vertragsgemäß in sauberem Zustand übergeben werden“, was nach 2-tägiger ausgiebiger Reinemache dann bei Übergabe auch der Fall war (Mieter hatte 2 Zeugen). In der Hinsicht kam dann auch weder vom Hausmeister, noch der Vermieterin eine Beanstandung.

Nunmehr wird dem Mieter vom Hausmeister mitgeteilt, dass aufgrund von ihm angeblich noch durchgeführter Reinigungsarbeiten noch eine Rechnung in Höhe von EUR 150,-- aufgelaufen sei, die der Mieter noch zu tragen hätte.

Nach Rückfrage wurde dem Mieter mitgeteilt, dass die weißen Funierdeckenpaneele „nicht genug gereinigt waren“, „hinter der Heizung es noch verstaubt war“ …

Bzgl. der Paneele: Der Mieter hat knapp 10 Jahre in der Wohnung gelebt, bei Reinemache hat er alles so weit es ihm möglich war, sehr ordentlich und ausgiebig gereinigt. Die Deckenpaneele waren schon bei Einzug nicht neu und konnten gerade im Küchenbereich nicht mehr so gereinigt werden, dass sie wieder strahlend weiß aussehen.

Wie liegt hier der Fall?

Vielen Dank im Voraus
Sandra

Hallo.

Laut Mietvertrag musste die Wohnung „vertragsgemäß in sauberem
Zustand übergeben werden“, was nach 2-tägiger ausgiebiger
Reinemache dann bei Übergabe auch der Fall war (Mieter hatte 2
Zeugen). In der Hinsicht kam dann auch weder vom Hausmeister,
noch der Vermieterin eine Beanstandung.

Nunmehr wird dem Mieter vom Hausmeister mitgeteilt, dass
aufgrund von ihm angeblich noch durchgeführter
Reinigungsarbeiten noch eine Rechnung in Höhe von EUR 150,–
aufgelaufen sei, die der Mieter noch zu tragen hätte.

Das müsste eigentlich bereits passen: /t/maengel-nach-wohnungsuebergabe–2/2933585
(„Mängel nach Wohnungsübergabe“ vom 23.06.2005)
Allerdings sollte der Vermieter handfestere Beweise vorlegen können als die Behauptung…

HTH
mfg M.L.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Gibt es über solche Fälle auch Gerichtsentscheidungen bzw. Urteile!

Danke
Sandra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal an das neue Mitglied.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Bitte.

Gibt es über solche Fälle auch Gerichtsentscheidungen bzw.
Urteile!

Ich hätte eins anzubieten (passt aber nicht zu 100%): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Und wie gesagt: solche Behauptungen, wie der Vermieter sie aufgetellt hat, wollen bewiesen sein. Hier bitte Beweise einfordern.

HTH
mfg M.L.

***kleiner Hinweis für das nächste Mal***
Von der Startseite aus kann man das Archiv erreichen (so wie unsereins). Dort ist u.a. das Brett Mietrecht aufgeführt. Anhand der Kopfzeilen kann sich das Passendste raussuchen. Immerhin kann das Zeit und Platz sparen :wink:
Bitte hier einsteigen: http://www.wer-weiss-was.de/theme-i210-p12.html