… im „Gesamtunternehmen“
Guten Morgen,
jetzt liegen die Vertragsentwürfe auf dem Tisch und es gilt sie zu prüfen. Dazu bitte ich um Eure Hilfe und Unterstützung.
Das unbefristete ArbVerh AV des ArbN N mit ArbG A soll zum 28.02.11 aufgehoben werden. Die Vereinbarung V lautet:
„Zwischen A und N wird folgende V geschlossen: 1.) Das AV wird in gegenseitigem Einvernehmen zum 28.02.11 aufgehoben. 2.) A verzichtet auf die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes 2010. 3.) Mit der Auszahlung der bis einschließlich Feb. 2011 noch anfallenden Gehaltszahlungen sind dann alle gegenseitigen Ansprüche von A und N, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, endgültig restlos abgegolten und erledigt.“
Bei 3.) habe ich ein undefinierbares, komisches Gefühl im Bauch. Aber ich kann’s nicht begründen. Was könnte sich eventuell darin Negatives für den AN verbergen?
In einer zweiten V zwischen ArbG B (100%ige Tochter von A) heißt es:
„Zwischen B und N wird folgender Dienstvertrag vereinbart: 1.) Das AV beginnt am 01.03.11 2.) Das Aufgabengebiet umfasst … (die dort aufgelisteten Punkte entsprechenden der gelebten Realität aus dem derzeitigen AV) 3.) Die tägliche Arbeitszeit ist … (unverändert zu jetzt). Während der tägl. Arbeitszeit ist eine Abwesenheit von der Geschäftsstelle nur nach Absprache mit dem Geschäftsführer erlaubt.“
Der letzte Satz gefällt mir nicht, ist aber wahrscheinlich nur unglücklich formuliert. Bedeutet diese Formulierung, ganz eng interpretiert, dass sich N bei B in die Mittagspause abmelden muss , wenn er dabei das Haus verlässt?
Die Punkte 4.) bis 10.) des Dienstvertrages sind o.k.
Abschliessend soll noch eine Zusatzvereinbarung zwischen B und N geschlossen werden. Sie lautet:
„Die B setzt ab dem 01.03.11 das AV, das seit dem 01.04.1997 zwischen A und N bestanden hat und zum 28.02.11 beendet worden ist, an Stelle von A fort, sodass, soweit im neuen Dienstvertrag nichts anderes vereinbart ist, alle bisher erworbenen gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere im Hinblick auf Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch u.s.w. erhalten bleiben.“
Seht Ihr irgendwelche Fallstricke für den N? Wie sind die beiden kritischen Anmerkungen zu sehen? Sollte er sich einen Zeugnisanspruch in den Aufhebungsvertrag schreiben lassen, oder erhält er „automatisch“ ein Zeugnis, in dieser Fallkonstellation der Übernahme durch B?
Vielen Dank für Eure Kommentare und Ziel führenden Antworten.
Schönen 4. Advent und viele Grüße
RaBra