Foto diebstahl für Zeitung

Hallo! Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Ich habe einem Freund ein Foto von einer Blume aus meinem Besitz gegeben zum Anschauen und Staunen. Nun seh ich in einer zeitschrift über diese Blumen einen Artikel und einem Interview mit meinem Freund und mit meinem Foto darin. Als Quellennachweis war genannt „(Foto: F. Müller)“ also sein Name angegeben. Laut der Zeitung ist das kopieren und vervielfältigen von Artikeln, Fotos etc. nicht erlaubt. Ich gehe davon aus, dass er beim Interview gefragt wurde, ob er passende Fotos habe und er schickte meins eben mit und sie gaben überall ihn an Quelle an, was nicht stimmt.
Meine Fragen:

  1. Verliere ich nun den Anspruch auf Vervielfältigung und Verwendung meines eigenen Fotos, da es im Heft abgedruckt wurde?
  2. kann ich die Zeitschrift zur Rechenschaft ziehen?
  3. Wird es folgen für meinen Freund haben, wenn ich mich bei der Zeitschrift beschwere und ihnen untersage für die Zukunft dieses Bild zu verwenden (sie setzen gerne die Fotos noch einmal ein)?
  4. Wie soll ich am Besten vorgehen?

Danke!!

Hallo!

Hier handelt es sich klar um einen Copyrightmissbrauch Ihres Freundes Ihnen gegenüber. Da Sie Urheberin des Fotos sind, das Ihr Freund als seines ausgibt, macht er sich strafbar. Ihr Freund hätte Sie zumindest um Erlaubnis fragen müssen. Wenn Sie zugestimmt hätten, das Foto ohne Honorar (!) zu veröffentlichen, hätte zumindest das Bild korrekt mit Ihrem Namen abgedruckt werden müssen. Das ist wie bei einem Zitat. © Ihr Name, Ort und Datum wenns ganz korrekt sein soll. In Zeitschriften reicht Foto: Ihr Name
Nach meinem Wissen macht sich die Zeitschrift im jetzigen Stand nicht strafbar, da sie den Angaben Ihres Freundes traut. Sie müssen aber dringend Ihrem Freund und der Zeitschrift schreiben, dass Sie Urheberin des Fotos sind, damit Sie unterbinden, dass es weiterhin verwand wird.
Ich bin keine Anwältin, rate Ihnen aber die Sache klar zu stellen und ggf. Schadensersatz einzufordern.
Bei der Anwaltsuche kann ich Ihnen leider nicht helfen. Vielleicht finden Sie ja im Internet Hilfe: Es gibt günstige Anwälte, die auch bezahlbar sind.
Viel Glück!
Sandra Zander

Guten Tag,
ich stimme Sandra Zander zu.

  1. Verliere ich nun den Anspruch auf Vervielfältigung und Verwendung meines eigenen Fotos, da es im Heft abgedruckt wurde? NEIN, aber Sie sollten die Zeitschrift kontaktieren, damit die nicht die Rechte übernehmen.
  2. kann ich die Zeitschrift zur Rechenschaft ziehen? Ich fürchte, nein.
  3. Wird es folgen für meinen Freund haben, wenn ich mich bei der Zeitschrift beschwere und ihnen untersage für die Zukunft dieses Bild zu verwenden (sie setzen gerne die Fotos noch einmal ein)? Denke nicht, wenn Sie sagen, dass Sie ihn nicht anzeigen wollen. Die Zeitschriftsreporter haben anderes zu tun, als sich Ärger aufzuhalsen.
  4. Wie soll ich am Besten vorgehen? Sagen Sie Ihrem Freund bescheid, dass Sie sein Verhalten nicht in Ordnung finden und so etwas nicht wieder erleben wollen. Bitten Sie die Zeitschrift um eine Richtigstellung sowie evtl. Honorar/Schadensersatz.

Viel Erfolg! Martina