Fotograf vs. Bild-Journalist

Hallo zusammen,

ausgebildete Fotografen dürfen ja so ziemlich alles fotografieren und damit ihr Geld verdienen (also Portraits, Hochzeiten und und und). Bei Presse-Fotografen mit journalistischer Ausbildung gibt’s da ja schon eher Einschränkungen. Wer kennt sich damit aus? Was dürfen Foto-Reporter gewerblich fotografieren und was nicht? Und wie könnten solche Beschränkungen legal umgangen werden (Stichwort: Veröffentlichung via Internet, Kunst etc.)?

Gruß

Boris

Hallo Boris,

(eventuell kennwir uns doch von west…?)

ausgebildete Fotografen dürfen ja so ziemlich alles
fotografieren und damit ihr Geld verdienen (also Portraits,
Hochzeiten und und und)

Na ja, ganz so einfach ist dies nun auch wieder nicht.

  • Die Bezeichnung „Fotograf“ ist erst einmal gesetzlich geschützt und darf nur von demjenigen geführt werden der zumindest einen Gesellenbrief als Fotograf hat.

  • Damit sind wir auch schon beim Thema, Geselle zeigt schon einmal die Richtung an, Handwerkliche Fotografie. Gerade bzw. speziell die Portrait und Hochzeitsfotografie ist eine handwerkliche Fotografie, die ganz klar in das hoheitliche Gebiet der Handwerkskammern fällt. Diese wiederum besagen, um den Beruf des Fotografen auszuüben mußt du in der Handwerksrolle eingetragen sein. Um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden brauchst du den Meistertitel.-Punkt-
    Und wer z.B. als Selbständiger die Erstellung von Hochzeitsfotos anbietet, ohne Fotografenmeister zu sein, der täuscht nach der Rechtsprechung die Kunden, die annehmen, dass jemand, der eine derartige Leistung anbietet, auch Fotografenmeister ist. Wegen einer solchen irreführenden Werbung können kostenpflichtige Abmahnung von den alteingesessenen Handwerksfotografen drohen, die um ihr angestammtes Geschäft bangen.
    vgl. HwO § 51
    …„Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem Handwerk …, darf nur führen, wer für dieses Handwerk oder für diese Handwerke die Meisterprüfung bestanden hat.“

Fazit: Hochzeiten, Portrait o.ä. im handwerklichen Sine sind ohne Meistertitel nicht realisierbar.

Anders sieht es da im Bereich der reinen künstlerischen, somit auch in Teilen der Werbefotografie und künstlerischen Peoplefotografie aus.
Aber Achtung, die Wege zwischen Kunst und Handwerk sind oft sehr schleichend. Vermeide unbedingt den Begriff Fotograf, der ist wie gesagt geschützt.

Was dürfen Foto-Reporter gewerblich fotografieren und was nicht?

-Gar nichts! Als Foto-Reporter bist du nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig. -vgl. Reporter und Journalist.- Journalistisch tätige sind immer freiberuflich.
Wie gesagt, im Bereich der künstlerischen gibt es da schon möglichkeiten.

".Nach § 2 KSVG ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Dies sagt zunächst nicht viel. Der Kunstbegriff ist hier nicht näher definiert. Dieser ist aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erschließen.

Künstlerisch ist eine Tätigkeit nach der Rechtsprechung des BSG ( vgl. z.B. Urteil v. 24.06.1998 - B 3 KR 11/97), die schöpferisch gestaltet, wobei über die Darstellung der Wirklichkeit hinaus eine eigene Aussage gefunden sein muß, mag diese Aussage aus künstlerischer Sicht noch so bescheiden sein. Maßgebend für die Einordnung der Tätigkeit als künstlerisch ist also die eigenschöpferische Leistung

Die Zuordnung zum Bereich Kunst ist nach dieser Definition relativ unproblematisch, soweit es sich um klassische Bereiche der Kunst handelt, z. B. Schauspieler (DK) und Musiker (M), oder wenn sich die Tätigkeit nicht auf die Herstellung eines Endproduktes erstreckt - wie z.B. Designerleistungen (BK).

Das Merkmal der eigenschöpferischen Leistung reicht aber zur Abgrenzung der Kunstausübung von sonstigen Berufen nicht aus, die vom Berufsbild her bereits eine eigenschöpferische Komponente aufweisen - z.B. Fotografie (BK) und Kunsthandwerk (BK).

Hier muß dem Schaffen eine schöpferische Leistung in einem Umfang zugrunde liegen, die über das in diesen Beruf durch eine schöpferische bzw. gestalterische Komponente bereits gekennzeichnete deutlich hinausgeht (vgl. Urteil des BSG vom 24.06.1998 - B 3 KR 11/97).

So ist beispielsweise nicht jeder Fotograf Künstler, sondern nur der künstlerische Fotograf. Künstlerische Fotografie liegt nur dann vor, wenn die Motivwahl und -gestaltung nach ästhetischen Gesichtspunkten (Ausdruck, Komposition, Licht, Schattenwurf, Perspektive, farbliche Gestaltung usw.) erfolgt (BSG, Urteil vom 24.06.1998 - B 3 KR 11/97).

Grundsätzlich ist bei handwerklichen Berufen eine künstlerische Tätigkeit nur anzunehmen, wenn der Betroffene in einschlägigen fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt und behandelt wird. Hierfür ist vor allem maßgeblich, ob der Betroffene an Kunstausstellungen teilnimmt, Mitglied von Künstlervereinigungen ist etc.

Zusammengefaßt ist also Künstler - soweit es um die Abgrenzung Handwerk/Kunst geht - wer

eine eigenschöpferische Leistung erbringt
die über das in diesem Beruf übliche hinausgeht
dies bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, insbesondere der Anerkennung in einschlägigen fachkundigen Kreisen…"
entnommen aus
http://www.graefe-partner.de/iuk/kuenstlersozialabga…

Gruß
der Alex

Bei Presse-Fotografen mit

journalistischer Ausbildung gibt’s da ja schon eher
Einschränkungen. Wer kennt sich damit aus? Was dürfen
Foto-Reporter gewerblich fotografieren und was nicht? Und wie
könnten solche Beschränkungen legal umgangen werden
(Stichwort: Veröffentlichung via Internet, Kunst etc.)?

Gruß

Boris

Warum diese Innungs-Regeln für …
… ein Gewerbe, das niemandem an Leib und Leben geht. Bei Elektrikern, Baumeistern, Installateuren ist der Meisterbrief sehr wichtig, weil durch unfachmännische Arbeiten Gefahren entstehen können.

Der Fotograf ist mit Verlaub ein künstlerischer Beruf, wo sich mangelhafte Qualität sehr schnell im Auftragszugang niederschlagen würde.

Ich bin Grafiker, also mit einem Fotografen vom Metier her durchaus zu vergleichen. Jeder, der Lust und Laune hat, kann sich als Grafiker selbständig machen - ohne Meisterprüfung. Das wäre auch für Fotografen so zu regeln - aber die Handwerk-Vereinigungen verteidigen natürlich ihr Terrain gegen unliebsame Konkurrenz, die ohne weiteres kreativer und besser sein kann - besonders im Hinblick auf neue Techniken wie Digitalfotografie, Photoshop usw. Schwarzweiß-Dunkelkammer-Arbeit in Ehren - aber damit kann man in der Wirtschaft heute nicht mehr bestehen.

In England z.B. ist das Fotografengewerbe ein freies Gewerbe und nicht an einen Meisterbrief gebunden. Wer also in Deutschland Fotograf sein will und das Pech hat, keinen Schein zu haben, kann sein Gewerbe in England anmelden und im gesamten EU-Raum seiner Tätigkeit nachgehen. Es muss ohnehin ein EU-weite Harmonisierung kommen …

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Weil…
Hallo Artefakt,

Der Fotograf ist mit Verlaub ein künstlerischer Beruf,

Jain, sehe ich ein wenig differenzierter. Gerade das von mir herangezogene Beispiel der Hochzeitfotografie hat mit großer Mehrheit nichts mit Kunst, sondern mit Handwerk zu tun.
„…Und wer z.B. als Selbständiger die Erstellung von Hochzeitsfotos anbietet, ohne Fotografenmeister zu sein, der täuscht nach der Rechtsprechung die Kunden…“
Erst einaml will ein Handwerk erlernt werden und weiterhiin braucht man auch die geeigneten Werkzeuge um eben dieses Fachgerecht ausführen zu können. Nichts gegen Onkel Otto, der mit seiner neuen topmodernen Spiegelreflex ja auch wunderbare Fotos machen kann und dazu noch zu einem super günstigen Preis.
Wenn ich als Laie die Wahl hätte, würde ich Onkel Otto, falls er denn auch noch gewerblich arbeitet, doch ernshaft in Erwägung ziehen. Nichts desto trotz ist ein bleibt der Meistertitel eine Bescheinigung, dass jemand vor einem Fachausschuß eine Prüfung abgelegt hat und ihm bescheinigt wird, ein Meister seines Faches zu sein.

wo sich mangelhafte Qualität sehr schnell im Auftragszugang
niederschlagen würde.

Hmm, genau das ist hier die Frage. Gesetz denn Fall, die Einschränkungen für die abertausenden Amateurfotografen würden wegfallen würde dieses ein vollkommendes anders Marktverhältnis schaffen. Könnte der Kunde, hier der Endverbraucher und damit Laie, wirklich noch eine marktgerechte Übersicht bekommen?
Würde das Qualitätsniveau, also der Marktdurschnitt, nicht eindeutig sinken?
Nichts gegen Autodidakten, aber die sind meiner Meinung nach wirklich die Ausnahme.

  • aber die
    Handwerk-Vereinigungen verteidigen natürlich ihr Terrain gegen
    unliebsame Konkurrenz

Selbstverständlich verteidigen Sie Ihr Terrain. Einmal um sich selbst zu schützen, aber nicht auch um den Kunden, hier den Endverbraucher zu schützen?
Ich denke sicherlich beides.

die ohne weiteres kreativer und besser
sein kann - besonders im Hinblick auf neue Techniken wie
Digitalfotografie, Photoshop usw.

Kann sie, wei gesagt KANN sie. Dazu einmal folgendes Zitat von Steven D. Katz, Die richtige Einstellung (Einstellung ist hier filmspezifisch zur Bilkomposition gemeint)
„…Ein Künstler wird nur neues und eigenes erschaffen, wenn er zunächst die traditionellen Techniken erlernt…“

Schwarzweiß-Dunkelkammer-Arbeit in Ehren - aber damit kann man
in der Wirtschaft heute nicht mehr bestehen.

Dazu noch einmal der Verweis auf das Zitat und nebenbei noch eine Anmerkung zur Digitalfotografie.
Wenn wir darüber schon reden, dann aber bitte auch richtig. Wenn Digital, dann aber auch bitte mit dem richtigen Equipment, d.h. nicht die digitalknipse mit 10 fach optischem und 100 fach digitalen zoom, die für den amateur ja durchaus ausreichend ist, sondern z.B., um im KB-Bereich zu beleiben, Nikon D, hier so um die 5.000 Euro für den Body, wie gesagt ohne Optik.
In er Regel werden Hochzeiten aber im Mittelformatbereich fotografiert.Hier z.B. Hasselblad, Digitales Rückteil Kodak DCS Pro so um die 25.000 Euro.
Gratulation demjenigen Hobbyfotografen, der sich dieses leisten kann.
Weiterhin ist dann zu überlegen, wie bite ich z.B. 30x40 Vergrößerungen an, die im Hochzeitsbereich ja durchaus üblich sind, und dann noch in einer vernünftigen Qualität?
Mit sicherheit nicht mit dem Tintenstrahler zuhause.
Fazit, Qualität will erlernt sein (Autodidakten ausgeschlossen) und hat ihren Preis.

In England z.B. ist das Fotografengewerbe ein freies Gewerbe
und nicht an einen Meisterbrief gebunden. Wer also in
Deutschland Fotograf sein will und das Pech hat, keinen Schein
zu haben, kann sein Gewerbe in England anmelden und im
gesamten EU-Raum seiner Tätigkeit nachgehen. Es muss ohnehin
ein EU-weite Harmonisierung kommen …

Hmm, ob alle neuerungen der EU auch positiv zu bewerten sind wage ich zu bezweifeln.
Hier möchte ich noch einmal auch auf den Schutz des Verbrauchers, i.d.R. den Laien verweisen. Anders sieht das natürlich in der von dir auch angesprochenen Wirtschaft aus.
Aber das ist ein ganz anderes Thema, hier sitzen oft die Marketingagentuern und Abteilungen dahinter, die i.d.R. wissen was sie wollen.
Hier gelten ja auch nicht die restriktiven Bestimmungen der Kammern.

Gruß
der Alex

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tiefstes Mittelalter
Hallo Alex,

sorry, aber wenn ich deine Scheinargumente lese wird mir übel

Fachausschuß eine Prüfung abgelegt hat und ihm bescheinigt
wird, ein Meister seines Faches zu sein.

nur wegen dem Titel macht er keine besseren Bilder, wie sieht es denn in anderen Ländern aus, werden da die Kunden nur betrogen? Gibt es da keine Qualität? Man Ray dürfte also keine Hochzeitsbilder in Deutschland machen, wenn er noch leben würde. Soweit ich das sehe hatte der keinen Meistertitel.

Es geht doch nur darum die mittelalterliche Standesordnung aufrecht zu erhalten und damit unliebsame Konkurrenz auszuschalten. Das Argument mit dem Preis ist Unfug, wenn ich professionelle Arbeit abliefern will brauche ich professionelles Gerät, das hat mit dem Meistertitel nichts aber auch gar nichts zu tun. Es ist doch klar das ich dann erstmal richtig investieren muß, das ist in anderen Bereichen genauso.

Und zum Verbraucherschutz nur soviel: Wer schützt die Beschützten eigentlich vor den Beschützern?

Gruß Jan

Hi Jan,

bis vor einigen Jahren habe ich genauso gedacht wie Du. Nun will ich Dir ein Beispiel aus einer anderen Branche bringen. Ich besitze ein Reisebüro. Genauso wie etwa 9000 Andere verdiene ich mein Geld mit dem Verkauf von Reisen.
Nun habe ich eine 3-Jährige Ausbildung hinter mir, betreibe mein Geschäft mit Mühe und Verstand und versuche, meine Kunden vernünftig und gut zu bedienen.

Gleichzeitig macht an jeder Ecke ein Konkurrent auf. Da für ein Reisebüro keine Prüfung notwenig ist kann jeder Fuzzi einen Laden aufmachen und Reisen in alle Welt verkaufen. Das wäre nicht weiter schlimm - der Markt richtets ja meint man - aber plötzlich setzen diverse Pleiten ein.

Was passiert? Auf einmal richtets nicht mehr der Markt - da müssen Verbrauchergesetze her! Da muss sichergestellt sein dass unter den Reisebüros und -veranstaltern kein schwarzes Schaf ist welches durch seine schlechte Ausbildung das Geld der Kunden vernichtet! Auf den Fotografen gemünzt: Ich bestelle eine Fotoserie von meiner Hochzeit bei einem Hobbyfotografen für ein Schweinegelt und beschwere mich hinterher bei der Verbraucherzentrale darüber, dass er keine professionelle Arbeit geliefert hat.

Verstehst Du was ich meine? Es gibt Berufe bei denen ein Qualifikationsnachweis durchaus seinen Sinn hat. Was ich allerdings bei den Handwerksberufen nicht verstehe ist, dass man niemanden die Prüfung machen lässt ohne ihn vorher einen sauteuren Kurs durchlaufen zu lassen. Wegen mir könnte sich jederzeit jemand zur Prüfung anmelden. Wenn er gut ist kriegt er seinen Schein, wenn er schlecht ist eben nicht, unabhängig davon welche Schule oder Ausbildung er durchlaufen hat.

Bye
Rolf

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du solltest mal richtig lesen
Hallo Jan,

sorry, aber wenn ich deine Scheinargumente lese wird mir übel

Bevor du dich erlässt solltest du erst einmal richtig lesen.

Man Ray dürfte also keine
Hochzeitsbilder in Deutschland machen, wenn er noch leben
würde. Soweit ich das sehe hatte der keinen Meistertitel.

Nein, er macht aber auch KUNST!!! Nochmal großgeschrieben!
Man Ray hat hat aber auch rein gar nichts mit der normalsterblichüblichgemeinten Hochzeitsfotografie zu tun. Rein gar nichts.
Genauso wenig wie Lindbergh, Newton, Warhol oder weniger bekannte Künstler.
Die Kunst in der Fotografie ist ein ganz anders Blatt!

Es geht doch nur darum die mittelalterliche Standesordnung
aufrecht zu erhalten und damit unliebsame Konkurrenz
auszuschalten. Das Argument mit dem Preis ist Unfug, wenn ich
professionelle Arbeit abliefern will brauche ich
professionelles Gerät, das hat mit dem Meistertitel nichts
aber auch gar nichts zu tun.

Nein, aber mit dem erlernen und gelernten.

Es ist doch klar das ich dann
erstmal richtig investieren muß, das ist in anderen Bereichen
genauso.

Des weiteren war das Beispiel eigentlich auf Onkel Otto, dem Amateufotografen, gemünst, der, wenn die Beschränkungen wegfallen würden, erheblich den Markt beeinflussen würde.

Und zum Verbraucherschutz nur soviel: Wer schützt die
Beschützten eigentlich vor den Beschützern?

soll ich diese Logik weiterführen und noch ein schützen ergänzen?
Ich versuch es mal anders. Falls du die Innung für eine riesengroße „wir-fassen-uns-alle-an-de-Hand-bei-ner-Tasse-Jasmintee-Freundschaft“ hälst, dann irrst du gewaltig.
Auch hier herrschen die allgemeinen marktwirtschaftlichen nebst Konkurrenz-Gesetze. Wer schlecht ist, der wird auch sehr schnell wieder verschwinden. Es geht darum, den Markt auf einem bestimmten Mindestlevel an Qualität zu halten, und ihn damit überschaubarer für den Verbraucher zu machen.
Das Beispiel von Rolf ist da schon ganz gut, und ich stimme ihm schon ein wenig zu, erliest du, wenn du meine antwort darauf liest.
Für die HOCHZEITSFotografie nocheinmal gemünzt: Was in aller Welt hilft es dir, wenn du deine Hochzeit hast von einem Amateurfotografen (verzeiht, aber hier ist die wahrscheinlichkeit größer) fotografieren lassen, und nach 4-Tagen entwickeln stellt sich raus, shit alles mist.
Noch einmal heiraten nebst Hochzeitsgesellschaft zusammenklaubenund anschl. Fotos schießen?
Na denn viel Spass

Noch einmal, hier ist die Rede von HANDWERK, NICHT VON KUNST!

Gruß
der Alex

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die Idee ist gar net schlecht
Hallo Rolf,

Wegen mir könnte sich
jederzeit jemand zur Prüfung anmelden. Wenn er gut ist kriegt
er seinen Schein, wenn er schlecht ist eben nicht, unabhängig
davon welche Schule oder Ausbildung er durchlaufen hat.

Das finde ich eine super Idee und dafür gibts denn auch nen Punkt.
Gruß
der Alex

Gibt es diese angesprochen Möglichkeit nicht sogar? sich mit nachweis von x Jahren Praxis zur Prüfung anmelden, ohne Meisterschule zu machen?
hh

Tja… Ich mache den Job jetzt 22 Jahre und darf mich nur Journalist nennen. Ausser einem wertlosen Zettel über ein Fotovolontariat habe ich nichts in der Tasche. Wenn ich mich zu so einer Prüfung anmelden könnte, würde ich es versuchen. Aber wer prüft denn da? Doch irgendwelche Obermeister aus dem Bezirk - ob da eine faire Prüfung bei raus käme? Ich glaube nicht, dass irgendein Fotograf alle Aspekte des Jobs beherrscht, aber wenn dort jemand auftaucht den man prüfen kann ohne Rücksicht auf seinen Meister, den man ja nicht blamieren will…
Carsten, sehr skeptisch

Nö…
Hallo Helge,

Gibt es diese angesprochen Möglichkeit nicht sogar?

nein diese Möglichkeit gibt es noch nicht.

sich mit
nachweis von x Jahren Praxis zur Prüfung anmelden, ohne
Meisterschule zu machen?

Allgemeine Vorraussetzungen für die Meisterprüfung sind:
Es werden Handwerker und Facharbeiter zur Meisterschule zugelassen. Sie müssen die Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung bestanden haben. In dem Handwerk, in dem sie die Meisterprüfung ablegen wollen, muß eine mehrjährige Tätigkeit als Geselle bzw. Facharbeiter nachgewiesen werden.

Zur Info:
Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Hauptteile:
Hauptteil I: praktische Prüfung
Hauptteil II: fachtheoretische Kenntnisse
Hauptteil III: wirtschaftl. und rechtl. Kenntnisse
Hauptteil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Weierhin kann die Meisterprüfung in Vollzeit- oder Teilzeitlehrgängen abgelegt werden, so dass sich unterschiedliche Laufzeiten ergeben.
Gruß
der Alex

Hallo Alex,

Man Ray hat hat aber auch rein gar nichts mit der
normalsterblichüblichgemeinten Hochzeitsfotografie zu tun.
Rein gar nichts.
Genauso wenig wie Lindbergh, Newton, Warhol oder weniger
bekannte Künstler.
Die Kunst in der Fotografie ist ein ganz anders Blatt!

Da ist aber ein riesen Loch in deiner Argumentation, du sagst die Qualität muß hochgehalten werden, aber für mich zeigt sich die Qualität an der Arbeit und nicht am Meistertitel und warum soll nicht auch ein Künstler Hochzeitsfotos machen dürfen? Vielleicht will ich ja gar kein „normalsterblichüblichgemeintes“ Hochzeitsfoto.

das hat mit dem Meistertitel nichts

aber auch gar nichts zu tun.

Nein, aber mit dem erlernen und gelernten.

Und das kann ich auch so lernen, was mich ärgert ist das daß Können und die Erfahrung überhaupt keine Rolle spielt, ich muß erst den Facharbeiter machen, dann Berufspraxis haben und dann darf ich den Meister machen. Seiteneinsteiger haben da einfach keine Chance.

Es ist doch klar das ich dann
erstmal richtig investieren muß, das ist in anderen Bereichen
genauso.

Des weiteren war das Beispiel eigentlich auf Onkel Otto, dem
Amateufotografen, gemünst, der, wenn die Beschränkungen
wegfallen würden, erheblich den Markt beeinflussen würde.

Wenn ich die Fotos von Onkel Otto machen lassen will dann lasse ich mich auch nicht von irgendwelchen Gesetzen stören und ob die Bilder besser werden wenn er statt seiner Canon EOS 500 eine Hasselblad besitzt wage ich sehr zu bezweifeln. Fakt ist doch das man nicht so oft Heiratet und dann für die Bilder auch mal mehr Geld investiert, und wenn ich dann einen passenden Fotografen suche achte ich nicht auf den Meisterbrief sondern auf die Referenzfotos die er mir zeigt.

Auch hier herrschen die allgemeinen marktwirtschaftlichen
nebst Konkurrenz-Gesetze. Wer schlecht ist, der wird auch sehr
schnell wieder verschwinden.

Ja und warum gilt das nicht für alle?

Amateurfotografen (verzeiht, aber hier ist die
wahrscheinlichkeit größer) fotografieren lassen, und nach
4-Tagen entwickeln stellt sich raus, shit alles mist.
Noch einmal heiraten nebst Hochzeitsgesellschaft
zusammenklaubenund anschl. Fotos schießen?
Na denn viel Spass

Es geht doch gar nicht um Amateurfotografen, sondern um das gewerbliche Anbieten von Hochzeitsfotos.

Noch einmal, hier ist die Rede von HANDWERK, NICHT VON KUNST!

Ich dachte immer die Handwerker sind stolz auf ihre HANDWERKSKUNST. Das eine darf das andere doch nicht ausschließen.
Gruss Jan

Hmmm…
Hallo carsten,

Tja… Ich mache den Job jetzt 22 Jahre und darf mich nur
Journalist nennen. Ausser einem wertlosen Zettel über ein
Fotovolontariat habe ich nichts in der Tasche.

Es geht ja erschwerend noch hinzu nicht nur ums reine Fotografieren.
Die allgemeine Meisterprüfung umfasst vier selbständige Hauptteile:
Hauptteil I: praktische Prüfung
Hauptteil II: fachtheoretische Kenntnisse
Hauptteil III: wirtschaftl. und rechtl. Kenntnisse
Hauptteil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Wenn ich mich
zu so einer Prüfung anmelden könnte, würde ich es versuchen.
Aber wer prüft denn da? Doch irgendwelche Obermeister aus dem
Bezirk - ob da eine faire Prüfung bei raus käme? Ich glaube
nicht, dass irgendein Fotograf alle Aspekte des Jobs
beherrscht, aber wenn dort jemand auftaucht den man prüfen
kann ohne Rücksicht auf seinen Meister, den man ja nicht
blamieren will…

Yep, Skepsis ist hier natürlich erst einmal angebracht. Genauso wie die Skepsis der Gegenseite.
Des ganze war ja nur ein kurzer Gedankengang von Rolf, den ich aber für sinnig halte weiter zu denken.
Gruß
der Alex

Hallo Rolf,

Auf den Fotografen gemünzt: Ich
bestelle eine Fotoserie von meiner Hochzeit bei einem
Hobbyfotografen für ein Schweinegelt und beschwere mich
hinterher bei der Verbraucherzentrale darüber, dass er keine
professionelle Arbeit geliefert hat.

Und wo beschwerst du dich jetzt bei der Handwerkskammer? Ich
sehe da keinen Vorteil. Außerdem geht es nicht um
Hobbyfotografen, sondern um den freien Zugang zum Markt.

Verstehst Du was ich meine? Es gibt Berufe bei denen ein
Qualifikationsnachweis durchaus seinen Sinn hat.

Ich habe ja auch nichts gegen den Meistertitel, wer den machen
will soll ihn machen. Nur als Qualifikationsnachweis kann man
gerade als Fotograf auch seine Arbeit benutzen.

Was ich
allerdings bei den Handwerksberufen nicht verstehe ist, dass
man niemanden die Prüfung machen lässt ohne ihn vorher einen
sauteuren Kurs durchlaufen zu lassen. Wegen mir könnte sich
jederzeit jemand zur Prüfung anmelden. Wenn er gut ist kriegt
er seinen Schein, wenn er schlecht ist eben nicht, unabhängig
davon welche Schule oder Ausbildung er durchlaufen hat.

Da bin ich ganz deiner Meinung.

Gruss Jan

In dem Handwerk, in dem sie die

Meisterprüfung ablegen wollen, muß eine mehrjährige Tätigkeit
als Geselle bzw. Facharbeiter nachgewiesen werden.

MMh. ich kenn einen Möbeltischlergesellen, der nie in seinem Beruf gearbeitet hat. Statt dessen war er im Modellbau tätig, im Formenbau für GFK-Karossen, als Schweisser für Rohrrahmen Alu und Stahl. Er wurde relativ Problemlos zur Meisterschule Karosseriebau zugelassen.

Aber ich meinte eigentlich die Möglichkeit NUR die Prüfung abzulegen - nachdem das Wissen in den erwähnten Fachgebieten woauchimmer erworben wurde.

z.B. ich habe Reprofotografie, Sachfotografie und Portrait, Licht und Labor während 6 jahren Uni und 3 Jahren Fachschule Grafikdesign „nebenher“ gemacht. Danach habe ich 15 Jahre 2 halbe Stellen ausgefüllt, Grafiker und Fotograf. Ich denke Praxis sollte ich ausreichend haben, meine Spezialgebiete waren dann Wissenschaftlicher Natur, Makro, OP etc. Aber - gäbs da die Möglichkeit den Schein zu erwerben - mit oder ohne Meisterschule?
hh

immer noch, lese richtig…
Hi Jan,

Alex::Man Ray hat hat aber auch rein gar nichts mit der

normalsterblichüblichgemeinten Hochzeitsfotografie zu tun.
Rein gar nichts.
Die Kunst in der Fotografie ist ein ganz anders Blatt!

Jan:smiley:a ist aber ein riesen Loch in deiner Argumentation, du sagst

die Qualität muß hochgehalten werden, aber für mich zeigt sich
die Qualität an der Arbeit und nicht am Meistertitel und warum
soll nicht auch ein Künstler Hochzeitsfotos machen dürfen?
Vielleicht will ich ja gar kein
„normalsterblichüblichgemeintes“ Hochzeitsfoto.

Die ganze Argumentationskette bezieht sich auf reine Hochzeitsfotoserien. Kunst hat nichts mit im diesen Sinne gemeinten Qualitätsanspruch zu tun. Kunst aht ganz andere Qualitäten.
Diese sind ganz klar in erster Linie handwerklich
Da spreche ich nun aus Erfahrung.
Selbstverständlich darf auch ein Künstler eine Hochzeit fotografieren.
Die Definition lese bitte weiter oben nach.

Und das kann ich auch so lernen, was mich ärgert ist das daß
Können und die Erfahrung überhaupt keine Rolle spielt, ich muß
erst den Facharbeiter machen, dann Berufspraxis haben und dann
darf ich den Meister machen. Seiteneinsteiger haben da einfach
keine Chance.

Yep, denn, mal ein gaaaanz alter Spruch-ein wenig Wahrheit haben sie ja alle- Es ist noch kein Meister (seines Faches) vom Himmel gefallen.
des weiteren, kannst du auch weiter unten lesen, gehört zum Meister wesentlich mehr als das drücken des Auslösers.

Wenn ich die Fotos von Onkel Otto machen lassen will dann
lasse ich mich auch nicht von irgendwelchen Gesetzen stören

Brauchst du ja auch nicht, niemand zwing dich oder Ihn dazu. Solange er das nicht gewerblich betreibt.

Fakt
ist doch das man nicht so oft Heiratet und dann für die Bilder
auch mal mehr Geld investiert, und wenn ich dann einen
passenden Fotografen suche achte ich nicht auf den
Meisterbrief sondern auf die Referenzfotos die er mir zeigt.

Yep, richtig. Und wenn, wie auch schon gesagt, die Beschränkungen wegfallen, würde der Qualitätsniveaudurschnitt erheblich sinken.

Auch hier herrschen die allgemeinen marktwirtschaftlichen
nebst Konkurrenz-Gesetze. Wer schlecht ist, der wird auch sehr
schnell wieder verschwinden.

Ja und warum gilt das nicht für alle?

s.o. bzgl. Durschnitt und sich daraus ergebene Verbraucheransicht des Marktes.

Es geht doch gar nicht um Amateurfotografen, sondern um das
gewerbliche Anbieten von Hochzeitsfotos.

Lieber Jan, du sagst es ja selber.
gewerblich ist Handwerk. Nicht Kunst. Kunst ist freiberuflich und des kann jeder auch machen.
Definition s.o.

Noch einmal, hier ist die Rede von HANDWERK, NICHT VON KUNST!

Ich dachte immer die Handwerker sind stolz auf ihre
HANDWERKSKUNST. Das eine darf das andere doch nicht
ausschließen.

Nein natürlich nicht, es ergänzt sich.
Gruß
der Alex

P.S. Niemand hindert dich künstlerische Fotos von Hochzeitsgesellschaften zu machen. Niemand!
Niemand hindert dich am Geldverdienen damit.
Dann aber bitte auch Kunst und kein Handwerk.
Definition s.o.

nu aber…
Hallo Helge,

…bin ich überfragt :smile:!

In dem Handwerk, in dem sie die

Meisterprüfung ablegen wollen, muß eine mehrjährige Tätigkeit
als Geselle bzw. Facharbeiter nachgewiesen werden.

MMh. ich kenn einen Möbeltischlergesellen, der nie in seinem
Beruf gearbeitet hat. Statt dessen war er im Modellbau tätig,
im Formenbau für GFK-Karossen, als Schweisser für Rohrrahmen
Alu und Stahl. Er wurde relativ Problemlos zur Meisterschule
Karosseriebau zugelassen.

War er da nicht etwa eine Art von Facharbeiter mit einem Gesellenbrief, zwar aus einer anderen Sparte, aber ein Brief zzgl. Facharbeiter.

Aber ich meinte eigentlich die Möglichkeit NUR die Prüfung
abzulegen - nachdem das Wissen in den erwähnten Fachgebieten
woauchimmer erworben wurde.

Des kann ich nu wirklich nicht genau beantworten, ich sitze nicht in den Zulassungsausschüssen.
Meines Wissens nach nicht, weil du zuerst immer eine Meisterschule besuchen musst.
Gruß
der Alex

Und wie sieht das aus, wenn man gar keinen Meister machen will, aber eine „Lizenz“ für bestimmte Sachen haben möchte? Ich fotografiere fast nur Wissenschaft und Wirtschaft und werde oft in Betrieben angesprochen, ob ich ihnen was für einen Messestand oder den Firmenprospekt machen kann. Können kann ich das schon, dürfen darf ich das nicht.
Carsten

doch schon…
Hallo Carsten,

damit sprichst du einen sehr schwierigen Bereich an, der nicht eindeutig geregelt ist.
Einmal- Die Rechtslage besagt folgendes: Fotografie gilt in Deutschland als Handwerk (Stichwort Anlage A der Hand­werksordnung) und zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks ist hierzulan­de nur berechtigt, wer die entsprechen­den Voraussetzungen mitbringt.
Aber - So zählt beispielsweise die Werbefotografie zur Kunst i.S.d. KSVG. und damit anscheinend nicht zum Handwerk.
Da streiten sich noch heute die Geister, Werbefotografen und diverse Innungen mit rum.

Ich fotografiere fast nur Wissenschaft und Wirtschaft und
werde oft in Betrieben angesprochen, ob ich ihnen was für
einen Messestand oder den Firmenprospekt machen kann. Können
kann ich das schon, dürfen darf ich das nicht.

Wenn du deinen eigenschöpferischen künstlerischen Beitrag zu den entsprechenden Fotos belegen kannst, dann ja.
Das sollte m.E. im Bereich der Werbefotografie, nicht im Messebereich, ziemlich leicht zu belegen sein.

Gruß
der Alex

Etwas entmutigend, aber so ist es wohl in diesem unserem Lande.
Gruss Carsten