Hallo Tob.i,
ganz einfach: gegen das Recht zur informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen.
Geregelt in den Paragraphen …
§ 1 (1) Schutz des Persönlichkeitsrechts,
§ 3 (1, 3, 4, 5, 9, 10) Bestimmungen zu den Tatbeständen,
§ 4 (2) Zulässigkeit der Datenerhebung,
§ 4a Einwilligung des Betroffenen
§ 6 ff. Rechte des Betroffenen
etc.
Nur wenn Bilder aus Menschenmengen stammen, z.B. Touristen vor einem Bauwerk, das fotografiert wird, ist das nicht so. Es sei denn, die aufgenommenen Personen würden danach identifiziert oder die Gesichter im Einzelnen anderweitig (nicht zulässig) benutzt werden, wobei hier das StGB Ausnahmen zulässt (wie das BDSG auch).
Daneben greift noch das Urheberrecht, d.h. wer ist der Rechte-Inhaber der Bilder? Wenn Sie ein Foto von sich haben, das andere zu einem von Ihnen nicht genehmigten Zweck benutzen, können Sie rechtlich dagegen vorgehen.
Wenn private Fotos von Ihnen durch andere geschossen und veröffentlicht wurden, können Sie dies rechtlich unterbinden lassen. Die Schwierigkeit dabei ist nur, dass wenn sie im Internet stehen, sie nicht mehr so einfach gelöscht werden können. Gerade FB ist da ein Datenmoloch.
Da ich die näheren Umstände nicht kenne, kann ich Ihnen auch nicht mitteilen, ob das Veröffentlichen gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt oder die Informationsfreiheit bzw. Pressefreiheit überwiegt.
Ich empfehle Ihnen, die Tatbestände für das Zustandekommen der Fotos, die Urheber der Fotos sowie die Veröffentlichungen aufzuschreiben und entweder zunächst schriftlich um Löschung bitten oder gleich anwaltlich dagegen vorzugehen.
Doch egal, was Sie tun - das Internet vergisst nichts!
Hoffe, das hat Ihnen geholfen.
Gruß
FG