Hallo,
generell sind Fotos wie auch Texte urheberrechtlich geschützt. Zweitverwertungen sind in de Regel genehmigungs- und honorarpflichtig. Dass sie im Internet verstärkt abgekupfert werden, ist Wildwuchs und wird deshalb nicht besser.
Ich kenne mich mehr mit Texten aus. Da kann man bei ungenehmigtem Nachdruck z.T. das Doppelte des normalen Honorars verlangen, wenn gegen das Urheberrecht verstoßen worden ist.
Die Gerichte urteilen aber in jüngerer Zeit z.T. recht eigenartig. Was normalerweise im Urheberrecht gilt, das soll plötzlich nicht mehr unbedingt oder nur noch eingeschränkt gelten, nur weil es ein Internet gibt. So dürfen beispielsweise Politiker oder Vereine Texte und Bilder, wenn sie dort vorkommen, angeblich kostenlos übernehmen.
In deinem Fall kommt erschwerend hinzu, dass ja offenbar nicht ein einzelnes Foto zweitverwertet wurde , sondern dass ein Bild mit mehreren Fotos, die nebeneinander stehen oder hängen, gebracht wurde. Das dürfte als aktuelles Ereignis gewertet werden, was wohl erlaubt ist.
Bei Fotos gelten aber sehr exakte Regeln. So müssen z.B. Personen, die fotografiert werden, vor einer Veröffentlichung gefragt werden, ob ihnen das recht ist. Für Fotografen ist das oft viel Arbeit. Wenn auf den betreffenden Bildern also Menschen zu erkennen sind, dann kann es sein, dass die „Veröffentlichung“ auf der Trauerfeier noch möglich war, aber nicht die Veröffentlichung in einer Zeitung oder im Internet. Damit hätte der betreffende Verlag ein Problem. Aber Vorsicht: Der Schuss könnte nach hinten los gehen, wenn nachgewiesen würde, dass auch die Präsentation auf der Trauerfeier in dieser Form nicht ganz in Ordnung war.
Falls du die Sache wirklich weiter verfolgen willst, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder einen deutlichen Brief an den Urheberrechtsverletzer - also den Verlag - mit dem Hinweis schicken, dass man notfalls rechtliche Schritte nicht scheut. Man kann auch gleich eine Rechnung beilegen. Die wissen schon, dass so etwas kritisch ist, und zahlen vielleicht, um Ärger vorzubeugen.
Oder den Rate eines Medienrechtlers einholen. Normale Anwälte kennen sich da meist nicht so gut aus, denn das Urheberrecht ist sehr kompliziert. Das sollte schon ein Experte auf diesem Gebiet sein. Aber das kostet natürlich Geld - was bei einem Sieg allerdings die Gegenseite zahlen müsste.
Wenn du zum Thema Urheberrecht ein wenig googlest, findest du viele Informationen. Sicher findest du auch Medienrechtler in deiner Gegend. Es gibt auch Juristen, die Erstberatungen am Telefon relativ günstig machen - Fundstellen z.B. hier:
http://www.anwalt.de/rechtsberatung/telefon.php
Ganz interessante Infos zum Thema habe ich hier gefunden:
http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-bilder-un…
Viel Erfolg
Lorenz