in den Bedingungen zum Fotoankauf habe ich keinen Passus gefunden, der zur Bedingung macht, daß die Person Fotograf gelernt haben muß. Ob Beschränkungen gelten, wenn man als Firma verkauft, geht aus dem Text nicht hervor, jedoch muß man ja nicht als Firma verkaufen, sondern kann als Einzelperson, also privat die Bilder anbieten. Wenn man dann in den Bereich kommt, in dem der Verkaufswert nenneswerte Größe erreicht (was ich hier bei den Vergütungssätzen bezweifle), wird der Fotoverwerter schon von sich aus dicht machen. Von Bildagenturen werden sicherlich keine Fotos gekauft.
Für den Unternehmer sind die Vergütungssätze Einnahmen.
in den Bedingungen zum Fotoankauf habe ich keinen Passus
gefunden, der zur Bedingung macht, daß die Person Fotograf
gelernt haben muß.
Warum auch.
Ob Beschränkungen gelten, wenn man als
Firma verkauft, geht aus dem Text nicht hervor, jedoch muß man
ja nicht als Firma verkaufen,
In welchem Kontext Du auch immer „Firma“ meinst.
sondern kann als Einzelperson, also privat die Bilder anbieten.
Was denn jetzt? Einzelperson oder privat? Geht beides oder auch nichts.
Wenn man dann in den Bereich
kommt, in dem der Verkaufswert nenneswerte Größe erreicht (was
ich hier bei den Vergütungssätzen bezweifle), wird der
Fotoverwerter schon von sich aus dicht machen.
Ach, der Verwertet hat Befürchtungen, daß er gewerblich tätig sein könnte? Oder wie meinst Du das? Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Verwerter sich freut, wenn der Urheber nennenswerte Umsätze macht.
Von Bildagenturen werden sicherlich keine Fotos gekauft.
Bildagenturen sind keine Urheber, und nur von Urhebern werden Rechte (und nicht Bilder) gekauft.
Für den Unternehmer sind die Vergütungssätze Einnahmen.
deine Darlegungen klingen etwas agressiv, das ist für mich etwas irritierend.
Zuerst einmal geht es darum, ob der Fotoanbieter Fotograf gelernt haben muß, was da deine Bemerkung zu meinen Ausführungen soll, weiß ich nicht.
… und Einzelperson meint von privat, also nicht als Unternehmer, Selbständiger, Firma - wie immer man das nennen will.
… und daß die Vergütungssätze Einnahmen sind, dürfte ja wohl klar sein.
Wenn man dann in den Bereich
kommt, in dem der Verkaufswert nenneswerte Größe erreicht (was
ich hier bei den Vergütungssätzen bezweifle), wird der
Fotoverwerter schon von sich aus dicht machen.
Ach, der Verwertet hat Befürchtungen, daß er gewerblich tätig
sein könnte? Oder wie meinst Du das? Ich bin mir ziemlich
sicher, daß der Verwerter sich freut, wenn der Urheber
nennenswerte Umsätze macht.
Nein - der Verwerter wird nicht Tausende von Fotos von einem Anbieter annehmen. Das käme dann ja fast einer „Bildagentur“ gleich, so ist das gemeint.
Oder könnte es da rechtliche Probleme geben, wenn man kein Fotograf ist und als „Firma“ verkauft.
Nein, nicht diesbezüglich. Das einzige rechtliche Problem, dass ich hier sehe, ist, dass man sich, wenn man eben kein/e Ausbildung/Studium zum Fotograf gemacht hat, auch nicht «Fotograf» nennen darf, da dies eine rechtlich geschützte Bezeichnung ist, die eben nur ausgebildete Fotografen tragen dürfen (siehe u. a. hier)!
Man müsste/könnte sich stattdessen z. B. so nennen:
– «Name Fotografien»
– «Name Fotokunst»
– «Name Fotodesign»
deine Darlegungen klingen etwas agressiv, das ist für mich
etwas irritierend.
war keine böse Absicht.
Zuerst einmal geht es darum, ob der Fotoanbieter Fotograf
gelernt haben muß, was da deine Bemerkung zu meinen
Ausführungen soll, weiß ich nicht.
Nein, es würde ja nicht im Auftrag gearbeitet. Und selbst dann gibt es eher die Frage der Berufsbezeichnung. Jeder darf sich Fotojournalist, Knipser oder sonstwie nennen und Bilder fertigen und verkaufen. Der handwerkliche Fotograf muss sein Handwerk erlernt und Zeugnis abgelegt haben.
… und Einzelperson meint von privat, also nicht als
Unternehmer, Selbständiger, Firma - wie immer man das nennen
will.
Das ist egal.
… und daß die Vergütungssätze Einnahmen sind, dürfte ja wohl
klar sein.
Wenn man dann in den Bereich
kommt, in dem der Verkaufswert nenneswerte Größe erreicht (was
ich hier bei den Vergütungssätzen bezweifle), wird der
Fotoverwerter schon von sich aus dicht machen.
Ach, der Verwertet hat Befürchtungen, daß er gewerblich tätig
sein könnte? Oder wie meinst Du das? Ich bin mir ziemlich
sicher, daß der Verwerter sich freut, wenn der Urheber
nennenswerte Umsätze macht.
Nein - der Verwerter wird nicht Tausende von Fotos von einem
Anbieter annehmen. Das käme dann ja fast einer „Bildagentur“
gleich, so ist das gemeint.
Ich habe nicht gesehen, daß dies grundsätzlich ausgeschlossen ist. Ich gehe davon aus, daß die Portale die eingereichten Photos einer Qualitätskontrolle unterziehen (schon allein, damit nicht Bergeweise Urlaubsphotos dort landen) und auf diese Weise eine Einschränkung erfolgt. Aber warum sollten sie professionelle Photos zu verschiedenen Themenbereichen auch in größerer Zahl ablehnen?
Nein, nicht diesbezüglich. Das einzige rechtliche Problem,
dass ich hier sehe, ist, dass man sich, wenn man eben kein/e
Ausbildung/Studium zum Fotograf gemacht hat, auch nicht
«Fotograf» nennen darf, da dies eine rechtlich geschützte
Bezeichnung ist, die eben nur ausgebildete Fotografen tragen
dürfen (siehe u. a. hier)!
aber der Punkt ist ja, daß sich „Fotograf“ nur der nennen darf, der eine Ausbildung als solcher abgeschlossen hat. Das Studium der Fotografie berechtigt nicht zur Namensführung. Oder hat sich da nach 2004 noch was geändert?!? http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf#Berufsaus.C3.B…