Frage bezüglich eBay Verkauf

Hallo zusammen,
ich habe kürzlich über eBay einen Artikel als Neu verkauft, weil er auch wirklich neu ist. Ich muss dazu sagen, ich bin kein gewerblicher Verkäufer, lediglich privat.
Nun möchte derjenige der den Artikel ersteigert hat aber eine Quittung für den Artikel zwecks Garantie haben. Ich habe diese Quittung aber nicht und habe auch bei eBay nicht dazu geschrieben das es eine gibt.
Bin ich irgendwie verpflichtet ihm eine zukommen zu lassen?!

Mit freundlichen Grüßen

Capri

Hi,
als gewerblicher Verkäufer hat der Käufer bei neuen Artikel ein Anspruch auf 2 Jahre Garantie. Bei Privatauktionen muss du diese Garantiezeit explizit ausschließen mit diesem Satz z.B

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung.

Sie dazu auch hier:

/t/garantie-und-gewaehrleistung-bei-ebay/2179175/2

Hallo,

als gewerblicher Verkäufer hat der Käufer bei neuen Artikel
ein Anspruch auf 2 Jahre Garantie. Bei Privatauktionen muss du
diese Garantiezeit explizit ausschließen mit diesem Satz z.B

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen
Gewährleistung.

Du verwechselst hier Garantie mit Gewährleistung.

Gruß

S.J.

Hallo,

ich habe kürzlich über eBay einen Artikel als Neu verkauft,
weil er auch wirklich neu ist. Ich muss dazu sagen, ich bin
kein gewerblicher Verkäufer, lediglich privat.
Nun möchte derjenige der den Artikel ersteigert hat aber eine
Quittung für den Artikel zwecks Garantie haben. Ich habe diese
Quittung aber nicht und habe auch bei eBay nicht dazu
geschrieben das es eine gibt.
Bin ich irgendwie verpflichtet ihm eine zukommen zu lassen?!

du bist laut BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__368.html) verpflichtet ihm eine Quittung über den Kaufpreis, den er dir gezahlt hat, auszustellen, wenn er es wünscht. Zur Herausgabe irgendwelcher anderen Belege bist du genauso wenig verpflichtet, wie der Hersteller oder sonstwer eine Garantie zu geben. Wenn der Käufer meint, er hätte gegen Dritte einen Garantieanspruch, muss er das mit diesem klären, es sei denn, du hättest den Artikel explizit mit einer Garantie angeboten. Dann müsstes du auch sicherstellen, dass der Käufer diese in Anspruch nehmen kann.

Gruß

S.J.

Hast recht.

Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in fehlerfreiem Zustand abzuliefern. Fehlerhafte Sachen berechtigen den Käufer zur Nacherfüllung, Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.

Gemeint war eigentlich das er eine Quittung von dem Händler haben will wo ich das Gerät gekauft habe. Diese habe ich aber nicht mehr. Hab den Artikel mit folgendem Bemerkt verkauft: „Da Verkauf von Privat keine Rücknahme, Umtausch o.ä.!“

Gemeint war eigentlich das er eine Quittung von dem Händler
haben will wo ich das Gerät gekauft habe. Diese habe ich aber
nicht mehr. Hab den Artikel mit folgendem Bemerkt verkauft:
„Da Verkauf von Privat keine Rücknahme, Umtausch o.ä.!“

Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer werden durch den Weiterverkauf einer Sache nicht automatisch übertragen. Ansprüche gegen den Händler hat nur der Erstkäufer, denn nur dieser hat einen Vertrag mit dem Händler. Der Erstkäufer kann (muss nicht!) die Gewährleistungsansprüche an seinen Käufer abtreten, die Abtretung kann der Händler aber laut AGB ausschließen.

Der „Disclaimer“ mit dem Inhalt „Da Verkauf von Privat keine Rücknahme, Umtausch o.ä.!“ dürfte keinen wirksamen Ausschluss der Gewährleistung darstellen. Somit hat der Käufer ggf. Ansprüche gegen dich, aber sonst keinen. Wo der Artikel von Dir gekauft wurde, hat den Käufer nicht zu interessieren.

Gruß

S.J.

Darum geht es mir ja, das er keine Ansprüche gegen mich geltend machen kann, ist es nicht so das ich da ich den Artikel als Privat Verkäufer verkauft habe automatisch aus der gewährleistung raus bin, es sei denn ich hätte die ausdrücklich bei eBay geschrieben?!
Nicht das der bald ankommt und meint ich muss Reparaturkosten zahlen falls mal was damt ist… Der Artikel ist zwar neu, aber das heißt ja nicht das ich 2 Jahre Garantie übernehme.

Darum geht es mir ja, das er keine Ansprüche gegen mich
geltend machen kann, ist es nicht so das ich da ich den
Artikel als Privat Verkäufer verkauft habe automatisch aus der
gewährleistung raus bin, es sei denn ich hätte die
ausdrücklich bei eBay geschrieben?!

Nein. Grundsätzlich muss bei jedem Kauf eine Gewährleistung eingeräumt werden. Das ergibt sich aus dem BGB § 433 (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html). Man kann diese wirksam ausschließen oder einschränken, muss es dann aber auch tun.

Nicht das der bald ankommt und meint ich muss Reparaturkosten
zahlen falls mal was damt ist… Der Artikel ist zwar neu,
aber das heißt ja nicht das ich 2 Jahre Garantie übernehme.

Garantie ist nicht Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, nicht auf solche, die nach Kauf auftreten.

Gruß

S.J.

Im Klartext:

Du hast im Artikeltext keine Angaben über Vorhandensein eines Kassenzettels gemacht ergo: nicht Bestandteil der Auktion.

Nur das mit der Gewährleistung hättest du ausschließen müssen.

Aber so lange du die Artikelbeschreibung mit gutem Gewissen geschrieben hast ist alles in Ordnung.

Mach dir da mal keine Sorgen :wink: