Frage zu Auszug

Hallo,

mal angenommen , jemand zieht nach 15 jahren aus einer Mietwohnung aus in der sich ein Herd befand. Der ist nun natürlich nicht mehr ganz intakt, sagen wir mal Rost an den Platten und ein defekter Deckel. Sollte der Vermieter jetzt die Instandsetzung oder den Ersatz des defekten Herd’s verlangen, wie sähe denn da Rechtslage aus?

Danke schon mal
( gruß an P. :wink:))

Hallo Tinchen,

das kommt darauf an. Ganz entscheidend erstmal darauf, ob der Herd
mitgemietet worden war. Und falls ja, was im so alles im Mietvertrag zu
Instandhaltung / Reparatur steht. Und dann noch, ob das, was da steht,
gültig ist.
Aber man weiss so wenig :wink:

Gruß - Jaschiii

Hallo,

mal angenommen , jemand zieht nach 15 jahren aus einer
Mietwohnung aus in der sich ein Herd befand. Der ist nun
natürlich nicht mehr ganz intakt, sagen wir mal Rost an den
Platten und ein defekter Deckel. Sollte der Vermieter jetzt
die Instandsetzung oder den Ersatz des defekten Herd’s
verlangen, wie sähe denn da Rechtslage aus?

Das ist nach 15 Jahren ja wohl eine ganz normale Abnutzung. Insofern kann der Vermieter dafür auch nichts verlangen. Die Reparatur eines defekten Herdes hat, schon aufgrund der Kosten, sicher auch nichts mehr mit Schönheitsreparaturen zu tun.

Hallo Tinchen,

das kommt darauf an. Ganz entscheidend erstmal darauf, ob der
Herd
mitgemietet worden war.

Wenn er Eigentum des Vermieters ist, müßte er doch mitgemietet sein?

Und falls ja, was im so alles im

Mietvertrag zu
Instandhaltung / Reparatur steht. Und dann noch, ob das, was
da steht,
gültig ist.

Ja, das nennt man dann sicher Schönheitsreparaturen. Doch ein Herd gehört doch wohl nicht zu Schönheitsreparaturen?
Dann gibt es eine normale Nutzungsdauer für einen Herd. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen Herd liegt bei 10 Jahren, also ist das Ding schon längs abgeschrieben.

Hallo Miezekatze.

das kommt darauf an. Ganz entscheidend erstmal darauf, ob der
Herd
mitgemietet worden war.

Wenn er Eigentum des Vermieters ist, müßte er doch mitgemietet
sein?

Mutmaßung, euer Ehren. :wink:

Und falls ja, was im so alles im

Mietvertrag zu
Instandhaltung / Reparatur steht. Und dann noch, ob das, was
da steht,
gültig ist.

Ja, das nennt man dann sicher Schönheitsreparaturen.

Es gibt auch noch andere Dinge, die man vertraglich vereinbaren kann.

Doch ein
Herd gehört doch wohl nicht zu Schönheitsreparaturen?

Wohl kaum.

Dann gibt es eine normale Nutzungsdauer für einen Herd. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen Herd liegt bei 10
Jahren, also ist das Ding schon längs abgeschrieben.

Abschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Das hat hiermit
nichts zu tun.
Aber ich weiß was Du meinst: der Restwert bzw. Zeitwert der Sache.
Nur kommt es darauf, wenn überhaupt, erst später im Gedankengang an.

Gruß - Jaschiii

hallo,

also angenommen im Mietvertrag steht, der Herd ist vom Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, dann würde ja der Rost und der defekte Deckel nichts an der Gebrauchsfähigkeit ändern? Er funktioniert ja auch noch, und ich wäre auch der meinung, das so ein Teil höchstens 10 jahre halten müßte?
Wie sähe es denn dort rein abschreibungstechnisch aus, nur mal angenommen…und wo könnte man sowas schwarz auf weiß im WWW finden?
Danke!

… er funktioniert ja auch noch … und ich wäre auch der meinung, das so ein Teil höchstens 10 jahre halten müßte?
Rost an den Platten und ein defekter Deckel

Nochmal: die übliche Nutzungsdauer/Abschreibungsdauer spielt hier keine Rolle! Lediglich wenn es um die Frage bzgl. der Höhe eines zu leistenden Schadensersatzes ging, wäre auf den Zeitwert abzustellen - also hier: NULL

Angenommen der Herd wurde gegen ein Entgeld zur Nutzung überlassen („vermietet“), dann gilt:
§ 538 BGB: Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
„Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“
http://dejure.org/gesetze/BGB/538.html

siehe z.B.
http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung…

Beachte aber
Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme diverser Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.

im Mietvertrag steht, der Herd ist vom Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten

Das würde bedeuten, dass der Mieter defekte Teile erforderlichenfalls zu ersetzen hat.
Ob der Herd an sich bereits „abgeschrieben“ ist bzw. keinen Restwert mehr hat, ist da wurscht. Die Frage ist: ist der Herd noch gebrauchsfähig oder eben nicht?
Grundsätzlich hat eine solche vom BGB abweichende Vereinbarung zur Folge, dass der Mieter alle im o.g. Artikel mit „Nein“ beantworteten Punkte (also Verschlechterungen aus vertragsgemäßem Gebrauch) zu vertreten hat - d.h. reparieren/beseitigen muss.

Weil die Instandhaltungspflicht rein nach BGB eine „Kardinalpflicht“ des Vermieters ist, ist aber lt. Allgemeiner Rechtsprechung i.d.R. solche Vereinbarung unwirksam, soweit sie formularvertraglich und ohne betragsmäßige Obergrenze abgeschlossen wurde.
=> Stichwort: Kleinreparaturen

siehe dazu z.B.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/schlagworte/schlagwort…

Aber: Individualabreden sind grundsätzlich wirksam möglich!

D.h. der Vertrag wäre genauestens zu überprüfen und das letzte, entscheidende Wort dürfte im Zweifel wie üblich ein Richter haben.
Für denjenigen, der dann unterliegt dürfte die Beantwortung der Frage dann so teuer werden, wie vielleicht 5 neue Herde …

Wurde denn überhaupt schonmal mit dem Vermieter darüber gesprochen - hat der irgendwelche Forderungen gestellt?
Ich würde als VM sagen/denken: gut ich habe 15 Jahre monatlich -wieviel?- Euro/DM Miete für den Herd bekommen, jetzt ist halt mal an der Zeit für max. 300 Euro einen neuen anzuschaffen … (300 : 15 Jahre : 12 Monate = 1,67 €/Monat)
Man könnte sich auch vorstellen, dass der Mieter auf die rechtlicher Klärung (wirksam/unwirksam) verzichtet und einfach sagt: ok ich leiste Ersatz, der berechnet sich so 300 € - (300 € : 10 J * 15 J) = Restwert unter null.

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Danke Rudi, und Sternchen für diese ausführliche Antwort!

Dann gibt es eine normale Nutzungsdauer für einen Herd. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen Herd liegt bei 10
Jahren, also ist das Ding schon längs abgeschrieben.

Hallo,

Gibt es da so eine Art Liste die einen Restwert oder Zeitwert von z.B. Couchgarnitur, Wäschetrockner, Waschmaschine, Herd usw. aufzeigt, bzw. eine Liste die die „Nutzungsdauer“ (von z.B 10 Jahren) definiert?
Und wo finde ich so etwas?

Grüße