… er funktioniert ja auch noch … und ich wäre auch der meinung, das so ein Teil höchstens 10 jahre halten müßte?
Rost an den Platten und ein defekter Deckel
Nochmal: die übliche Nutzungsdauer/Abschreibungsdauer spielt hier keine Rolle! Lediglich wenn es um die Frage bzgl. der Höhe eines zu leistenden Schadensersatzes ging, wäre auf den Zeitwert abzustellen - also hier: NULL
Angenommen der Herd wurde gegen ein Entgeld zur Nutzung überlassen („vermietet“), dann gilt:
§ 538 BGB: Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
„Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“
http://dejure.org/gesetze/BGB/538.html
siehe z.B.
http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/beschaedigung…
Beachte aber
Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme diverser Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.
im Mietvertrag steht, der Herd ist vom Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten
Das würde bedeuten, dass der Mieter defekte Teile erforderlichenfalls zu ersetzen hat.
Ob der Herd an sich bereits „abgeschrieben“ ist bzw. keinen Restwert mehr hat, ist da wurscht. Die Frage ist: ist der Herd noch gebrauchsfähig oder eben nicht?
Grundsätzlich hat eine solche vom BGB abweichende Vereinbarung zur Folge, dass der Mieter alle im o.g. Artikel mit „Nein“ beantworteten Punkte (also Verschlechterungen aus vertragsgemäßem Gebrauch) zu vertreten hat - d.h. reparieren/beseitigen muss.
Weil die Instandhaltungspflicht rein nach BGB eine „Kardinalpflicht“ des Vermieters ist, ist aber lt. Allgemeiner Rechtsprechung i.d.R. solche Vereinbarung unwirksam, soweit sie formularvertraglich und ohne betragsmäßige Obergrenze abgeschlossen wurde.
=> Stichwort: Kleinreparaturen
siehe dazu z.B.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/schlagworte/schlagwort…
Aber: Individualabreden sind grundsätzlich wirksam möglich!
D.h. der Vertrag wäre genauestens zu überprüfen und das letzte, entscheidende Wort dürfte im Zweifel wie üblich ein Richter haben.
Für denjenigen, der dann unterliegt dürfte die Beantwortung der Frage dann so teuer werden, wie vielleicht 5 neue Herde …
Wurde denn überhaupt schonmal mit dem Vermieter darüber gesprochen - hat der irgendwelche Forderungen gestellt?
Ich würde als VM sagen/denken: gut ich habe 15 Jahre monatlich -wieviel?- Euro/DM Miete für den Herd bekommen, jetzt ist halt mal an der Zeit für max. 300 Euro einen neuen anzuschaffen … (300 : 15 Jahre : 12 Monate = 1,67 €/Monat)
Man könnte sich auch vorstellen, dass der Mieter auf die rechtlicher Klärung (wirksam/unwirksam) verzichtet und einfach sagt: ok ich leiste Ersatz, der berechnet sich so 300 € - (300 € : 10 J * 15 J) = Restwert unter null.