Hallo,
angenommen, man mietet ein Haus mit Einbauküche und im Mietvertrag steht, dass die Küchengeräte vom Mieter repariert werden. Angenommen, geht die Geschirrspülmaschine kaputt. Man ruft den Reparaturdienst und für 55 Euro sagen die, dass ein Teil kaputtgegangen ist, das über 250 Euro kostet. Weiterhin erfährt man, dass die Geschirrspülmaschine ein 16(!) Jahre altes Model ist. Vom Alter des Gerätes hat man keine Ahnung, man wohnt jedoch schon seit 10 Jahren da und der Mieter hat die Geschirrspülmaschine schon vor einigen Jahren für ca. 190 Euro reparieren lassen.
Angenommen, man fragt, den Vermieter, ob er die alte Geschirrspülmaschine haben möchte, wenn man eine Neue kauft. Angenommen, er antwortet, dass er zwar die alte Geschirrspülmaschine nicht haben will und man die Alte entsorgen darf, weist jedoch darauf hin, dass eine gleichwertige Maschine ca. 1600 Euro kostet.
Wie würde man mit o.b. Situation umgehen (nach dem man sich beruhigt hat)? Auch, wenn eine Geschirrspülmaschine vor 16 Jahren noch luxuriöse Austattung hatte, bieten die billigsten von heute mehr. Wie stellt man die Wertigkeit fest? Oder soll man wirklich die Alte reparieren lassen?
Joe