Küchengeräte

Hallo,

angenommen, man mietet ein Haus mit Einbauküche und im Mietvertrag steht, dass die Küchengeräte vom Mieter repariert werden. Angenommen, geht die Geschirrspülmaschine kaputt. Man ruft den Reparaturdienst und für 55 Euro sagen die, dass ein Teil kaputtgegangen ist, das über 250 Euro kostet. Weiterhin erfährt man, dass die Geschirrspülmaschine ein 16(!) Jahre altes Model ist. Vom Alter des Gerätes hat man keine Ahnung, man wohnt jedoch schon seit 10 Jahren da und der Mieter hat die Geschirrspülmaschine schon vor einigen Jahren für ca. 190 Euro reparieren lassen.

Angenommen, man fragt, den Vermieter, ob er die alte Geschirrspülmaschine haben möchte, wenn man eine Neue kauft. Angenommen, er antwortet, dass er zwar die alte Geschirrspülmaschine nicht haben will und man die Alte entsorgen darf, weist jedoch darauf hin, dass eine gleichwertige Maschine ca. 1600 Euro kostet.

Wie würde man mit o.b. Situation umgehen (nach dem man sich beruhigt hat)? Auch, wenn eine Geschirrspülmaschine vor 16 Jahren noch luxuriöse Austattung hatte, bieten die billigsten von heute mehr. Wie stellt man die Wertigkeit fest? Oder soll man wirklich die Alte reparieren lassen?

Joe

Hallo,

ich muss gestehen: Ich habe die Frage und das Problem nicht so voll und ganz erfassen können…

Grüße

Schildmann

Man denke, es ist erkenntlich: Der Vermieter hätte gerne eine neue Geschirrspülmaschine, die 1600 Euro kostet, der Mieter meint, dass alles, was er (für z.B. 300 EUR) neu kaufen kann, ist dem weit überlegen, was er jetzt mietet.

Das wäre konflikt genug, oder?

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Hallo,

also wenn ich das richtig verstanden habe, soll der Mieter laut MV die Reparaturen der Küchengeräte tragen. Von Neubeschaffung steht da nichts. Es geht also mehr um die Frage der Reparaturwürdigkeit des Gerätes. Nach 16 Jahren würde ich sagen, die hat ihre Laufzeit überschritten. Der Restwert dürfte deutlich unter den Rep.-Kosten liegen. Also müsste der Vermieter ein neues Gerät kaufen. Da kann er dann ja eine für 1600 Euro nehmen.

aber IANAL

Gruß, Niels

Hallo,

angenommen, man mietet ein Haus mit Einbauküche und im
Mietvertrag steht, dass die Küchengeräte vom Mieter repariert
werden.

Das ist imho gar nicht zulässig, wenn keine Höchstgrenze angegeben wird oder diese Grenze über der Kleinreparaturklausel liegt.

Angenommen, geht die Geschirrspülmaschine kaputt. Man
ruft den Reparaturdienst und für 55 Euro sagen die, dass ein
Teil kaputtgegangen ist, das über 250 Euro kostet.

Die 55€uro muss wohl der Mieter berappen - er hätte den Vermieter auf den Defekt aufmerksam machen müssen und dieser dann den Kundendienst bestellen.

Weiterhin
erfährt man, dass die Geschirrspülmaschine ein 16(!) Jahre
altes Model ist.

Dann dürften die 250€ weit über dem Restwert liegen. Der Vermieter muss eine neue Maschine bereitstellen, wenn er die Reparatur nicht zahlen will. Die Geräte sind mit vermietet, also muss der Vermieter für die Funktion sorgen - genauso wie bei allen anderen vermieteten Gegenständen und Einrichtungen. Dafür zahlt der Mieter schließlich seine Miete.
Im Gegenteil kann der Mieter sogar die Miete mindern, wenn die Mietsache (und damit eben auch der Geschirrspüler) Mängel hat.

Und natürlich ist der Mieter erst recht nicht verpflichtet, dem Vermieter eine neue Maschine zu kaufen.

Aber: ianal!
Gruß
loderunner

Hallo Joe,

das Problem hier ist, dass die Küche eben „nicht“ mit vermietet ist. Ich hatte das gleiche Problem. Da ich hierzu nicht wirklich klare Auskünfte finden konnte, habe ich die Spülmaschine in den Keller gestellt und mir eine neue gekauft. Bei Auszug kommt die alte Spülmaschine einfach wieder an ihren Platz.

Gruß Reni

Hallo,

habe ich im Archiv etwas zur Thematik gefunden (Antwort von Rudi)
/t/frage-zu-auszug/4022659
(Antwort von Günter)
/t/kueche-in-mietwohnung/2825884

Gruß
Maja

Hallo,

das Problem hier ist, dass die Küche eben „nicht“ mit
vermietet ist.

woraus leitest du das ab?

Gruß, Niels

Hallo Niels,

hatte die Frage auch schon gestellt:

/t/kueche-im-mietvertrag-ausgenommen/2360162

Gruß Reni

Hallo,

/t/kueche-im-mietvertrag-ausgenommen/2360162

da steht jetzt explizit drin, dass die Küche vertraglich ausgenommen wurde. Im aktuellen Posting wurde aber nur geschrieben, dass im Vertrag die Reparaturen dem Mieter aufgebürdet werden. D.h. die Küche wird im MV erwähnt, aber anders als im von Dir zitierten Posting. Meines Erachtens könnte genau daraus geschlossen werden, dass die Küche zum Mietgegenstand gehört. Um das zu klären, wäre wohl die Kenntnis des genauen Wortlauts im MV nötig.

Gruß, Niels

Danke für die Feedbacks.

Angenommen, zum Mietvertrag wurde ein extra Nachtrag mit folgenden Text augeneommen:

Die vorhandenen Einbauküche wird nicht mitvermietet, sondern dem Mieter zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug dazu, evtl. anfallende reparaturen an Mobiliar und geräten auf seine Kosten beheben zu lassen.

Ändert es etwas an der Situation?

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