Küche in Mietwohnung

Hallo Zusammen!
Mal angenommen jemand mietet eine Wohnung in der sich eine komplette Küche incl. aller Elektrogeräte befindet. Die Küchenschränke an sich sind ca. 35 Jahre alt und noch gut in Schuss, die Geräte ca. 1 Jahr alt.
Wie sehen die Rechte und Pflichten des Mieters bzw. Vermieters aus? Wenn z.B. der Herd kaputt geht oder bei einem Auszug z.B. Kratzer in Türen etc. sind. Wer muß für welche Schäden aufkommen?
Welche Erfahrungen habt ihr selber gemacht? Wie sichern sie beide Parteien ab?´Ich freue mich über zahlreiche Info´s!
Viele Grüße,
Tanja1912

Hi,
entscheidend ist erstmal:

  • Küchenmobiliar + Geräte mit vermietet ?
  • kostenlos zur Nutzung überlassen ?
  • einfach drin gelassen und nicht vertraglich geregelt z.b. weil der vormieter sie nicht mitgenommen hatte?

Gruss A.

Hallo Tanja,

die entscheidende Frage ist, ob eine Vereinbarung getroffen wurde, was bei Ausfall der Geräte geschieht. Unerheblich ist, ob die Küche gegen Aufpreis im Mietvertrag steht, ohne Nennung im Mietvertrag enthalten ist. Entscheidend ist, ob die Einbauküche als Bestandteil der Wohnung vermietet wurde. Geräteausfall hat bei einer Mitvermietung einer Einbauküche der VM zu ersetzen. Allerdings können VM und Mieter auch vereinbaren, dass ein Geräteausfall durch den Mieter ersetzt wird und der Mieter das Gerät bei Auszug mitnehmen darf. Dies muss aber schon bei Vertragsabschluss vereinbart werden.

Gruss Günter

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Hallo Günter, hallo Andreas!
Danke für eure Antworten. Jetzt bin ich ein wenig schlauer und weiß, was ich beachten muß.
Die Küche gehörte der Vorbesitzerin der Wohnung, sie ist gestorben. Die Erben schlugen uns vor, die Küche in der Wohnung zu belassen. Vertraglich geregelt haben wir das noch nicht, der Mitvertrag beginnt erst zum 1.7. und die Regelung zur Küche soll bei der Wohnungsübergabe im Mietvertrag ergänzt werden. Laut Vermieterin bleibt die Küche in der Wohnung, wir können diese nutzen.
Schöne Grüße,
Tanja1912

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Hi Andreas!
Wo ist der Unterschied bzw. welche Reglung wäre die günstigste für uns als Mieter?
Gruß,
Tanja1912

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Hi Andreas!
Wo ist der Unterschied bzw. welche Reglung wäre die günstigste
für uns als Mieter?
Gruß,
Tanja1912

Hi,
entscheidend ist erstmal:

  • Küchenmobiliar + Geräte mit vermietet ?
  • kostenlos zur Nutzung überlassen ?
  • einfach drin gelassen und nicht vertraglich geregelt z.b.
    weil der vormieter sie nicht mitgenommen hatte?

Hallo Tanja,

  1. Einbauküche gehört dem VM

auf Deine Frage an Andreas erlaube ich zu antworten. Es kommt nicht darauf an, ob eine Einbauküche mitvermietet ist - denn dies ist sie auf jeden Fall, wenn die Wohnung mit der Einbauküche vermietet wird.

Eine andere Frage stellt sich, ob für die Einbauküche eine sogenannte Nutzungsbebühr verlangt wird. Bei einzeiligen Eiunbauküchen ist mit beträgen ab 30 €/Monat zu rechnen, bei zweizeiligen Einbauküchen muss man je nach dem Geräteeinbau (ob E-Herd mit Ceran-Kochfeld oder nur 4 - Platten ) Backofen, Kühl-Gefrierkombination, Geschirrspülmaschine, eingebauter Mikrowelle, entsprechende Dunstabzüge usw… ab 40 €/Monat aufwärts rechnen.

Hier kann zwischen Mieter und VM vereinbart werden, dass der Mieter im Rahmen der Bagatellklausel bis zu 75 € im Einzelfall, auf das Jahr begrenzt bis zu 10 % der Jahreskaltmiete die anteiligen Reparaturkosten zahlt.

Mieter und VM können aber auch wirksam vereinbaren, dass im Reparaturfall der Mieter das Ersatzgerät kauft und bei Auszug mitnehmen kann. Vorsicht aber, denn das Altgerät muss dem VM übergeben werden. Das defekte Geräte bitte nicht im eigenen Keller abstellen. Und sich schriftlich die Übernhame des Gerätes vom VM bestätigen lassen, ebenso natürlich die Vereinbarung, dass das neue Geräte bei Auszug mitgenommen werden darf.

  1. Einbauküche hat der Vormieter zurückgelassen

In diesme Fall muss der VM entweder erklären, dass er die Einbauküche übernimmt ( dann würde wiederum 1 … Gültigkeit bekommen ) oder der VM erklärt, dass ihn das nichts angeht und der Mieter haftet dann selbst. Er muss auf Verlangen dann aber notfalls bei Auszug die Küche auch ausbauen und soweit Gipser- und Malerarbeiten erforderlich werden diesen ausführen lassen.

Gruss Günter

Hallo Günter!
Super, das ist eine sehr ausführliche Antwort. Besten Dank dafür!
Gruß,
Tanja

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