Hallo,
zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage.
Im Vertrag des Fitnesscenters meiner Frau wurde folgendes vereinbart:
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Wird der Mitgliedsvertrag nicht spätestens 6 Wochen vor dem jeweilig vereinbarten Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch
um 52 Wochen.
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Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Kündigungserklärung.
Zu 1):
Ist eine solche Kündigungsfrist rechtens?
Mir ist klar, daß ein geschlossener Vertrag bindend ist.
Es stellt sich mir vielmehr die Frage, ob es rechtens ist, eine solche Klausel einzubinden.
Danke vorab.
Zu 2)
Meiner Kenntnis nach galt hier bisher immer das Datum des Poststempels.
Danke vorab für die Unterstützung.
Gruß
Andreas
Hallo
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Wird der Mitgliedsvertrag nicht spätestens 6 Wochen vor dem
jeweilig vereinbarten Vertragsende schriftlich gekündigt,
verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch
um 52 Wochen.
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Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Kündigungserklärung.
Zu 1):
Ist eine solche Kündigungsfrist rechtens?
Ja. Gibt es ja auch bei vielen anderen Verträgen/Abos.
Zu 2)
Meiner Kenntnis nach galt hier bisher immer das Datum des
Poststempels.
Das kenne ich nur von Preisausschreiben und Studienarbeiten, sonst eigentlich immer der Zeitpunkt der Zustellung/Bekanntgabe. Vorher hat der Empfänger ja keine Chance zu reagieren (wie auchimmer…)
Gruß, DW.
Hallo!
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Wird der Mitgliedsvertrag nicht spätestens 6 Wochen vor dem
jeweilig vereinbarten Vertragsende schriftlich gekündigt,
verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch
um 52 Wochen.
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Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Kündigungserklärung.
Zu 1):
Ist eine solche Kündigungsfrist rechtens?
Ja! Diese Kündigungsfrist ist sogar noch nett. Viele Studios haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende!! Fraglich ist jedoch die Verlängerung. Wie lange war denn die vereinbarte Mindestlaufzeit? War diese auch ein Jahr, ist eine Verlängerung von einem weiteren Jahr rechtens. Sollte jedoch nur ein 6-Monats-Vertrag abgeschlossen worden sein, darf sich der Vertrag (ohne Kündigungszugang) auch nur um höchstens 6 Monate verlängern.
Zu 2)
Meiner Kenntnis nach galt hier bisher immer das Datum des
Poststempels.
Nein, es kommt drauf an wann die Kündigung im Studio eingegegangen ist! Gerade wenn z.B. Feiertage sind und/oder Wochenende, kann zwischen Poststempel und Eingang im Studio ein Unterschied bis zu 5 Tagen sein; Mal davon abgesehen, dass ein Studio beim Zugang einer Kündigung eine Kulanzzeit von bis zu 3 Tagen geben sollte, ist es rechtlich jedoch so, dass der Eingang im Studio zählt!
Herzliche Grüße und einen schönen Rest-Sonntag,
langnese