Hallo,
ein man hat eine ausbildung gemacht und im letzten jahr 780 euro brutto verdient, danach war er einen monat arbeitslos und bekam 350 euro arbeitslosengeld. danach hat er 6 monate als geselle gearbeitet und 1500 euro brutto verdient. anschließend fachabi nachgemacht. 1 jahr schule.
hat er nach dem schuljahr jetzt noch anspruch auf arbeitslosengeld? wieviel wird das ca sein, also werden die 6 monate gesellenarbeit mit einbezogen?
danke
michi
Antwort zum Arbeitslosengeld
Hi!
Danach war er einen Monat arbeitslos und bekam 350 Euro Arbeitslosengeld.
Danach hat er 6 Monate als Geselle gearbeitet und 1500 Euro brutto verdient.
Anschließend Fachabi nachgemacht: 1 Jahr Schule.
Hat er nach dem Schuljahr jetzt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja. Da noch nicht 4 Jahre seit Entstehen des letzten Anspruchs vergangen sind (Erlöschensfrist), lebt dieser wieder auf.
Wie viel wird das ca. sein, also werden die 6 Monate Gesellenarbeit mit einbezogen?
Nein, da diese zu wenig sind, um einen neuen Anspruch entstehen zu lassen. (Dafür sind erneut mind. 12 Monate nötig.) Und nur bei einem Neu-Anspruch wird das Alg ggf. neu berechnet.
So bekommt der Betroffene Alg auf Grundlage des Bemessungsentgeltes, dass ihm das letzte Mal bewilligt wurde. (Netto werden das ein paar Euro mehr sein als die 350 €, da jedes Jahr die Auszahlungstabelle um ein paar Cent nach oben angepasst wird.)
Gruß
Liza