Frage zum Bafög

Hallo.

Ich bekam gerade Post, das ich ab August wieder Schüler werde, dementsprechend muss ich als „Ausgleich“ meines bisherigen Gehalts schnellstmöglich Bafög beantragen.

In dem eben erwähnten Brief steht allerdings;

„Da sie als Schüler(in) am Kolleg nicht Berufstätig sein durfen, […]“

Gilt das auch für einen 400€ Job, zb am Wochenende?

Und was ist mit Kindergeld (ich bin 22, es würde mir noch zustehen) - wird es auf die, zusätzlich zum Bafög erlaubten, 400€ Brutto Zusatzverdienst angerechnet, oder ist es unabhängig davon ?

Vielen Dank im vorraus,
Matthias

Und ich sage mal wieder nur: …
… Fragen am besten nochmal FAQ:1129-konform in den Brettern „Ämter & Behörden allgemein“ (BAföG) und „Arbeits- & Sozialamt“ (Kindergeld) stellen (was eigentlich auch für die Frage 3 weiter unten gilt)!

LG
Liza
MOD der o. g. Bretter

In dem eben erwähnten Brief steht allerdings;
„Da sie als Schüler(in) am Kolleg nicht Berufstätig sein
durfen, […]“
Gilt das auch für einen 400€ Job, zb am Wochenende?

unproblematisch

Und was ist mit Kindergeld (ich bin 22, es würde mir noch
zustehen) - wird es auf die, zusätzlich zum Bafög erlaubten,
400€ Brutto Zusatzverdienst angerechnet, oder ist es
unabhängig davon ?

Ab 18 werden für die Einkommensgrenze der Zuschussanteil vom Bafög und sonstige Einkünfte zusammengerechnet.

Guck mal bei http://www.klicktipps.de in die Seiten Bafög und Kindergeld

Gruß JK