Ich bekam gerade Post, das ich ab August wieder Schüler werde, dementsprechend muss ich als „Ausgleich“ meines bisherigen Gehalts schnellstmöglich Bafög beantragen.
In dem eben erwähnten Brief steht allerdings;
„Da sie als Schüler(in) am Kolleg nicht Berufstätig sein durfen, […]“
Gilt das auch für einen 400€ Job, zb am Wochenende?
Und was ist mit Kindergeld (ich bin 22, es würde mir noch zustehen) - wird es auf die, zusätzlich zum Bafög erlaubten, 400€ Brutto Zusatzverdienst angerechnet, oder ist es unabhängig davon ?
Und ich sage mal wieder nur: …
… Fragen am besten nochmal FAQ:1129-konform in den Brettern „Ämter & Behörden allgemein“ (BAföG) und „Arbeits- & Sozialamt“ (Kindergeld) stellen (was eigentlich auch für die Frage 3 weiter unten gilt)!
In dem eben erwähnten Brief steht allerdings;
„Da sie als Schüler(in) am Kolleg nicht Berufstätig sein
durfen, […]“
Gilt das auch für einen 400€ Job, zb am Wochenende?
unproblematisch
Und was ist mit Kindergeld (ich bin 22, es würde mir noch
zustehen) - wird es auf die, zusätzlich zum Bafög erlaubten,
400€ Brutto Zusatzverdienst angerechnet, oder ist es
unabhängig davon ?
Ab 18 werden für die Einkommensgrenze der Zuschussanteil vom Bafög und sonstige Einkünfte zusammengerechnet.