Könnten Sie mir Angaben machen wie hoch der derzeitige Pfändungsfreibetrag liegt???
Und ob das auch für Unterhaltszahlungen gilt bzw.für Rückstände die man an das Kreisjugendamt zurück zahlen muß.
MfG Jürgen
Könnten Sie mir Angaben machen wie hoch der derzeitige
Pfändungsfreibetrag liegt???
hi,
momentan gelten folgende grenzen:
bei 0 unterhaltsberechtigten: nettolohn 939,99
1 / 1289,99
2 / 1479,99
3 / 1679,99
4 / 1869,99
5 / 2069,99 EUR
mfg vom
showbee
Hallo Jürgen,
die Zahlen hast du ja bereits von showbee erhalten.
Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich ausschließlich auf Lohn- und Gehaltspfändungen. Unterhaltsforderungen haben damit nichts zu tun. Dort gelten vollkommen andere Spielregeln. In den meisten Ländern wird die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt und die Rechtsprechung der regionalen Oberlandesgerichte.
Gruß,
Francesco