Hallo Arwed,
in den FAQs findest Du den Pfändungsfreibetrag für drei Personen:
/t/frage-zum-pfaendungsfreibetrag/1540463
Der hat allerdings nichts mit dem Mindestbedarf seitens des Sozialamtes zu tun. Soweit ich weiß, wird der eher so berechnet, dass nach Abzug von Miete und Mietnebenkosten ein bestimmter Betrag für andere Kosten übrig bleiben muss. Diese Differenz wird dann vom Sozialamt beglichen. Du solltest diesen Mindestbedarf beim zuständigen Sozialamt abfragen. Wenn die Ehefrau arbeiten geht, dann erhöht sich der Betrag. Leider weiß ich keine genauen Summen.
Wenn Deine Freunde allerdings Eltern haben, die gut verdienen oder eine hohe Rente haben, wird das Sozialamt an diese herantreten, sollten die drei Sozialhilfe beantragen. Davon sind - grob gesehen -nur einmalige Leistungen des Sozialamtes ausgenommen. Die drei sollten auch prüfen, ob sie eventuell Wohngeld bekommen können.
Wenn Dein Bekannter private Insolvenz beantragt hat, war er doch sicherlich schon bei der Schuldnerberatung des Sozialamtes, oder? Ich würd dort mal nachfragen, die kennen ja das Einkommen der Familie.
Gruß
Heidrun 
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