Höchstgrenze zum Lebensunterhalt

Hallo Ihr Wissenden,

ein Bekannter von mir bezieht Arbeitslosenhilfe (Ca. 500 €) seine Frau bekommt 700 € Lohn und haben ein Kind zusammen.
Er ist im privaten Insolvenzverfahren.

Meine Frage: Gibt es ein Mindeseinkommen pro Haushalt, also eine Höchstgrenze an Geld was beide zusammen haben dürfen, ohne das etwas gepfändet wird? Und kann man den Differenzbetrag (angenommen der Haushalt darf 2000 € haben) beim Sozialamt beantragen? Auf welcher Grundlage basiert dann die Zahlung?

Danke für Euere Bemühungen.
Arwed

Vielleicht sollte sich dieser gute Bekannte auch mal dazu committen, seine Gläubiger, deren Geld er ja auch schön ausgeben konnte, mit ein bißchen Zurückzahlung während der „Wohlverhaltensphase“ zufriedenzustellen. Ich habe diese Staatsschmarotzer ganz schön gefressen, die sich nur darüber Gedanken machen, was sie uns Steuerzahlern (ich hab die Steuerklasse 1 und drück monatlich ganz schön was ab - und arbeite auch dementsprechend) nehmen bzw. kosten. Jaja, so wird das nie was in good old Germany! Das kannste Deinem Bekannten mal fragen, wann er gedenkt, auch mal wieder was für den Sozialstaat zu tun, statt nur immer zu nehmen!!!

Gruß
Yoyo

Hallo Ihr Wissenden,

ein Bekannter von mir bezieht Arbeitslosenhilfe (Ca. 500 €)

seine Frau bekommt 700 € Lohn und haben ein Kind zusammen.
Er ist im privaten Insolvenzverfahren.

Meine Frage: Gibt es ein Mindeseinkommen pro Haushalt, also
eine Höchstgrenze an Geld was beide zusammen haben dürfen,
ohne das etwas gepfändet wird? Und kann man den
Differenzbetrag (angenommen der Haushalt darf 2000 € haben)
beim Sozialamt beantragen? Auf welcher Grundlage basiert dann
die Zahlung?

Danke für Euere Bemühungen.
Arwed

Zustimmung und Sternchen von mir (o. T.)!!!
*****************

Hi Yoyo :smile:

ich weiß nicht, ob Du die Frage richtig gelesen hast. Der gute Arbeitslose bekommt 500 Euro monatlich, seine Frau verdient 700 Euro monatlich, die beiden haben ein Kind. Also sind wir bei 1.200 Euro monatlich für drei Personen. Da wir nicht wissen, wie lange der Mensch arbeitslos ist und um welche Gläubiger es geht, wegen denen er private Insolvenz angemeldet hat, können wir nicht einfach von Sozialschmarotzertum ausgehen. Es gibt auch Menschen, die ihre Miete, ihren Strom, ihr Gas nicht mehr bezahlen können, die nicht wissen, wovon sie sich noch ernähren sollen (und das können mittlerweile auch durchaus Menschen sein, die arbeiten…). Bei drei Personen, die von 1.200 Euro leben sollen, können sich die Schulden schnell summieren, nur weil sie nicht so gern auf der Straße sitzen wollen und auch gelegentlich mal etwas zu essen kaufen wollen (Ironie…). Noch ist es vollkommen legal, Sozialhilfe zu beantragen oder zu beziehen. Frag Dich lieber, was Du monatlich für Großkonzerne abdrückst, die mittlerweile fast gar keine Steuern mehr bezahlen, aber all unsere Infrastruktur usw. fleißig nutzen.

Arwed fragt ja nicht, was der Mensch nebenbei noch so an Verdienst rumschummeln darf, sondern wo die Pfändungsgrenze liegt. Auch diese gibt es, und auch diese macht Sinn. Wo soll denn der Mensch, um den diese Frage sich dreht, noch etwas abzwacken, um die Gläubiger zu bezahlen? Und wäre Dir mit Deinen Steuerabgaben damit geholfen? Er würde dann vermutlich noch mehr Hilfen beantragen müssen, um die notwendigen Kosten (nicht Luxus) zu bestreiten.

Ich find es dumm, immer wieder über die Sozial- und Arbeitlosenhilfeempfänger herzuziehen. Dieses Elend kann schneller über einen kommen, als man denkt, und im Endeffekt spielen diese Kosten im gesamten Etat eine sehr geringe Rolle.

Gruß

Heidrun

(die auch mal Steuerklasse I hatte und sich nun auch immer wieder überlegt, woher die Miete kommen soll)

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Hallo Arwed,

in den FAQs findest Du den Pfändungsfreibetrag für drei Personen:

/t/frage-zum-pfaendungsfreibetrag/1540463

Der hat allerdings nichts mit dem Mindestbedarf seitens des Sozialamtes zu tun. Soweit ich weiß, wird der eher so berechnet, dass nach Abzug von Miete und Mietnebenkosten ein bestimmter Betrag für andere Kosten übrig bleiben muss. Diese Differenz wird dann vom Sozialamt beglichen. Du solltest diesen Mindestbedarf beim zuständigen Sozialamt abfragen. Wenn die Ehefrau arbeiten geht, dann erhöht sich der Betrag. Leider weiß ich keine genauen Summen.

Wenn Deine Freunde allerdings Eltern haben, die gut verdienen oder eine hohe Rente haben, wird das Sozialamt an diese herantreten, sollten die drei Sozialhilfe beantragen. Davon sind - grob gesehen -nur einmalige Leistungen des Sozialamtes ausgenommen. Die drei sollten auch prüfen, ob sie eventuell Wohngeld bekommen können.

Wenn Dein Bekannter private Insolvenz beantragt hat, war er doch sicherlich schon bei der Schuldnerberatung des Sozialamtes, oder? Ich würd dort mal nachfragen, die kennen ja das Einkommen der Familie.

Gruß

Heidrun :smile:

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Hi,

mit 1200 EUR + Kindergeld liegt die Familie gut über sozialhilfeträchtigen Grenzen - und die Antwort war der Frage durchaus angemessen! Für nicht wesentlich mehr Geld geh ich arbeiten - vielleicht sollte ichs lassen?

Gruß,
Micha

… ob du irgendwas darüber gelesen hast, warum diese familie in diese lage gekommen ist! die wenigsten der „normal“-sterblichen freuen sich wohl, in solch eine lage gekommen zu sein. des weiteren, steht auch nirgends geschrieben, ob er nicht einen gewissen teil an die gläubiger abtritt. nach einbeziehung dieser punkte stimme ich deiner wut in gewissem masse bei. obwohl ich mittlerweile leider auch zu diesen sozial-schmarotzern gehöre, wie du es so schön ausdrückst. sagt nichts über meinen geistigen wie sonstigen sozialen stand bzw. niveau aus. leute wie du machen es uns, die sowieso schwierigkeiten damit haben, sozialmittel anzunehmen / zu beantragen, nur noch viel schwerer!!! habe lange genug auch stkl. 1 gehabt und genug bezahlt. denke mal nach, wie schnell du da sein kannst.

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Glaube nicht, dass das reicht! Einer Freundin (alleinerziehend + 1 kind) von mir stehen monatl. EUR 1500,00 inkl. Erziehungsgeld (wird nicht angerechnet) zur Verfügung. dies allerdings in münchen. also???

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Hi Micha,

ob angemessen oder nicht, die von mir kritisierte Äußerung war ja keine Antwort auf die Frage. Arwed hat eine Sachfrage gestellt und nicht zu einer Diskussion zum Thema „zuviel Sozialleistungen“ aufgerufen. Und bei einer Sachfrage gleich mit dem Schlagwort „Schmarotzer“ zu kommen, ohne dass man die Hintergründe kennt, finde ich ein wenig happig. Im übrigen - und dies als Beitrag zur „Diskussion über Sozialleistungen“: Ich kenne jetzt in meinem persönlichen Bekanntenkreis ziemlich viele Leute, die trotz guter Ausbildung und trotz besten Willens plötzlich auf Sozialleistungen angewiesen sind, „Schmarotzer“ hingegen sind mir persönlich nicht allzu viele bekannt. Auch reißen diese angeblichen Schmarotzer nicht ein so großes Loch in die Etats, da gibt es wesentlich schlimmeres (hast Du die letzten Zahlen verfolgt, die der Bund für Steuerzahler veröffentlicht hat?). Es ist nur wesentlich einfacher, über diese leider nicht mehr so kleine Randgruppe zu meckern.

Soweit war dies mein Senf des Abends oder so.

Nichts für ungut und Gruß

Heidrun :smile:

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Hi,

Wenn Deine Freunde allerdings Eltern haben, die gut verdienen
oder eine hohe Rente haben, wird das Sozialamt an diese
herantreten, sollten die drei Sozialhilfe beantragen.

Das stimmt so nicht. Bei Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, kann das Sozialamt keine Unterhaltszahlungen der Eltern (oder Kinder) einfordern, da die Personen nicht nur erwerbsfähig, sondern auch erwerbsverpflichtet sind. Unterhaltsforderungen wären nur dann möglich, wenn sich der Sozialhilfeempfänger ständig und intensiv um Arbeit bemüht und trotzdem nichts findet. Dies müsste das Sozialamt den Eltern nachweisen. Kommt in der Praxis so gut wie nie vor.

Gruß
Nelly

Hallo,

der Sozialhilfesatz in München beträgt 330 EUR (Erwachsene) + etwa 200 EUR für ein Kind (7-14Jahre). 330x2 +200=860 EUR, dazu 500 EUR Kaltmiete (das sollte fast überall in dieser Republik reichen!) zurechne, komme ich auf max. 1460 EUR in München für 3 Personen. Das ist dann aber dasselbe wie 1200 EUR + Wohngeld. Und die Anfrage bezog sich auf Sozialhilfe - was Deine Freundin bekommt, weiss ich nicht, auf jeden Fall übersteigt die Menge sowohl mein Verständnis als auch den Sozialhilfesatz. Der betrüge 530 EUR + Kaltmiete.

Gruß,
Micha

hallo,

mit den sozialhilfe-sätzen kenn ich mich nicht aus. aber, mal angenommen:

sozialhilfe EW = 330,00
sozialhilfe KI = 200,00
kindergeld = 150,00
erziehungsgeld = 300,00
kaltmiete = 500,00 (in münchen??? zeig mir diese wohnung!!! ich will sie… ich will sie…)
unterhalt = einkommensabhängig

= total ca. 1500,00 wobei sich die kaltmiete wohl mit dem unterhalt wieder aufrechnet.

grüße dani

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Moin,

kindergeld = 150,00 -> wird angerechnet, gibts nicht extra

erziehungsgeld = 300,00

hier weiss ichs nicht genau, würde mich aber wundern, wenns nicht angerechnet wird.

kaltmiete = 500,00

äh, es geht um Kaltmiete, eine ehemalige Freundin von mir wohnt mit Ihrer Tochter ohne(!) Sozialhilfe zu beziehen hier in einer 31qm-Wohnung. Das kann ich dann auch einem Sozialhilfeempfänger zumuten. Wer mehr will, soll es sich selbst erarbeiten. Und da bin ich bei 15 EUR pro qm, das reicht auch für München. Selbst bei 40qm bist Du bei 12,50 EUR, und auch das sollte in Randmünchen machbar sein - wenn sie nicht arbeitet, gibts ja keinen Grund, im Stadtzentrum wohnen zu müssen. Ich kenne hier Leute, die waren früher sehr engagiert und sind unverschuldet (nun ja, teilselbstverschuldet) in die Sozialhilfe gefallen. Wie wenig sie sich seitdem um Jobs kümmern, zeigt mir nur, das alle Kürzungen bei Sozi-Empfängern ohne Kind (und hier explizit nur bei denen) nur gerechtfertigt sind.
Und um noch mal auf das Ursprungsposting zu kommen - es ging ja nicht um „Deinen“ Münchener Fall, sondern um andere, da war nicht von München die Rede, da gibts keinen Unterhalt und kein Erziehungsgeld, deshalb bleibt meine Aussage auch so, das Sozialhilfe da kaum greifen wird.

Gruß,
Micha