Hallo, angenommen, jemand ist seit sehr kurzem Inhaber einer Sportschützen WBK. Auf der WBK ist noch keine eigene Waffe eingetragen. Dürfte sich derjenige mit einer geliehenen, der WBK entsprechenden, Langwaffe eines befreundeten Schützen alleine zum Schiessstand begeben, selbstverständlich unter Berücksichtigung aller für den Transport geltenden gesetzlichen Vorschriften? Vielen Dank!
Gruss Goetz