Frage zum Waffenrecht

Hallo, angenommen, jemand ist seit sehr kurzem Inhaber einer Sportschützen WBK. Auf der WBK ist noch keine eigene Waffe eingetragen. Dürfte sich derjenige mit einer geliehenen, der WBK entsprechenden, Langwaffe eines befreundeten Schützen alleine zum Schiessstand begeben, selbstverständlich unter Berücksichtigung aller für den Transport geltenden gesetzlichen Vorschriften? Vielen Dank!

Gruss Goetz

Hallo!

Wenn man sich den Absatz 1 des § 12 Waffengesetz anschaut, JA

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

MfG
duck313

Danke! owt
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Ja und auch dann wenn die Waffe nicht der WBK entspricht.
Transportieren darf jeder der eine Waffenrechtliche Erlaubnis hat

RS99