Hallo,
Das stimmt, denke ich, so pauschal nicht.
Hm, du brachtest mich ins grübeln 
Die Berufedatenbank
der AA kennt nur den RettungsDIENSThelfer als „Sonstige
Tätigkeit“, also eine Tätigkeit ohne geregelte Ausbildung!
Gleiches gilt aber auch für den Rettungshelfer… das wird spätestens klar, wenn man sich deine gelinkte Beschreibung durchliest.
„Rettungshelfer/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch landesrechtliche Vorschriften oder interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.
Kurskonzepte orientieren sich häufig an den Grundsätzen für die Ausbildung des Personals im Rettungdienst des Bund-Länderausschusses für Rettungswesen.“
Im übrigen werden die Bezeichnungen Rettungshelfer Rettungsdiensthelfer synonym verwandt, auch wenn die „Ausbildung“ bisweilen landesrechtlich geregelt ist.
Der Unterschied der beiden anderen zum Rettungsassistent
besteht darin, dass nur diese Ausbildung bundesweit
einheitlich geregelt ist, während die beiden anderen
landesrechtlichen Vorschriften bzw. internen Vorschriften von
Lehrgangsträger (die sich aber jeweils auf das
Rettungsdienstgesetz des betreffenden Bundeslandes beziehen
müssen) unterliegen.
Und genau hier liegt doch das Problem. Die landesrechtliche Kiste kommt ja immer wieder vor. OK.
Aber die „internen Vorschriften der Lehrgangsträger“ das ist ja wohl doch zu uneinheitlich.
Jedoch sind auch diese anerkannt (wenn
auch ggf. erst mal nur im jeweiligen Bundesland; wie es mit
der Anerkennung in anderen Bundesländern aussieht, müsste ggf.
erfragt werden).
idR werden meines Wissens diese Ausbildungen auch innerhalb der einzelnen Organisationen anerkannt.
Es werden auch Stellen explizit für Rettungssanitäter ausgeschrieben, zT auch für R(D)Hs.
Allerdings halte ich es für vermessen, bei RS und R(D)H auch nur im Ansatz von „Berufsausbildung“ zu sprechen. 520 Std Lehrgang entspricht einer 13-wöchigen(!) Ausbildung. Von den 160 Std der R(D)Hs will ich nun mal gar nicht sprechen.
Jeder andere Hilfsberuf (zB Alten- oder Krankenpflegehelfer) hat eine mind. 1-jährige Ausbildung. Auch in dem Bereich in dem ich mittlerweile unterrichte (Textilindustrie), ist die niedrigste Qualifikation eine Ausbildung von 2 Jahren (Modenäher, Änderungsschneider)!
Wenn man also von einer Berufs ausbildung im Rettungsdienst spricht, kommt man um den Rettungsassistenten nicht herum! Es geht schließlich um eine Erstausbildung und keine Fort- oder Weiterbildung. Alles andere ist also nur Gewäsch.
Dass Berufenet kein Maßstab sein kann, merkt man spätestens, wenn man zB „Tellerwäscher“ eingibt. Als Suchergebnis kommt dann „Geschirr-, Besteckreiniger/in“ als „Beruf“ http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/resultList…
Sorry, aber gehts noch?
Also: auch wenn es evtl. Regelungen für die anderen „Qualifikationen“ gibt. Faktisch bleibt als Berufs ausbildung nur der Rettungsassistent übrig 
Gruß
Wawi