liebe leute,
als Einkommen hat einen Arbeitssuchende ALG1. Da dies nicht genugt ist um seine Lebensunnterhalt zu sichern, beantrage er ALG2. Nun die Frage: Gibt es freibeträge bei der Berechnung von ALG2 und ALG1. Wenn ja, in welche Höhe?
mfg
liebe leute,
als Einkommen hat einen Arbeitssuchende ALG1. Da dies nicht genugt ist um seine Lebensunnterhalt zu sichern, beantrage er ALG2. Nun die Frage: Gibt es freibeträge bei der Berechnung von ALG2 und ALG1. Wenn ja, in welche Höhe?
mfg
Welche Freibeträge meinst Du?
Hi!
Gibt es Freibeträge bei der Berechnung von ALG II und ALG I? Wenn ja, in welche Höhe?
Da solltest Du uns erstmal mitteilen, auf welche Freibeträge Du hier anspielst!
Vermögens- und/oder (Neben-)Einkommensfreibeträge?
Gruß
Jadzia
Da solltest Du uns erstmal mitteilen, auf welche Freibeträge
Du hier anspielst!
Vermögens- und/oder (Neben-)Einkommensfreibeträge?Gruß
Jadzia
Es geht um Einkommensfreibeträge. Als Einkommen hier ist ALG1.
Grüß
Hi!
Es geht um Einkommensfreibeträge. Als Einkommen hier ist ALG1.
Meinst Du nun:
Der Satz ergibt so für mich keinen eindeutigen Sinn, schon gar nicht mit Deiner Ausgangsfrage.
Gruß
Jadzia
Meinst Du nun:
- Das Einkommen ist hier Alg I (anzurechnen auf Alg II) oder
- Einkommensfreibeträge bei Einkommen bei Alg I oder
Ich meint: Das Einkommen ist hier Alg1 anzurechnen auf Alg2. Zum Beispiel: Beim Erwerbeeinkommen gibt es Freibeträge beim Anrechnung
auf Alg2. Wie ist das, wenn das Einkommen bei Alg1 als Einkommen
mfg