Hat sich dann doch eine gewehrt anscheinend. Und (falls ich
richtig liege) du hast einfach einmal zu viel begeistert
deinen Dödel vorgezeigt:
Hi,
wenn es wirklich der Zeigefreudige aus dem Sexbrett ist, ist die Frage falsch gestellt.
Eine Erregung an sich, die sich in der Büx abspielt, dürfte ja kein öffentliches Ärgerniss darstellen, da kann Mann nix für.
Wenn der Kleine aber an der frischen Luft hängt, tja dann ist die Ausrede, die Vibrationen im Zug wären an der Erektion schuld, sowas von durchsichtig, da fällt auch eine Richterin im Strafrecht nicht drauf rein.
Aber wenn es wirklich der EenThomaso ist, kommt vermutlich die Ausrede, er hätte Schmerzen durch Platzmangel und musste deshalb den Lütten raus lassen…
Gruß
Tina