Guten Abend,
ich möchte mich nun in Teilzeit selbstständig machen.
Ich möchte Webhosting, Webdesign udn andere Internet Dienstleistungen anbieten.
Zu dem möchte ich einen PC Reparatur Dienst anbieten. Jetzt weiss ich nicht genau wie das läuft, ich habe keine anerkannte Ausbildung im Elektronik Bereich. Darf ich diesen trotzdem anbieten? Und wie sollte ich das am Gewerbeamt angeben? Würde „EDV Dienstleistungen“ ausreichen, oder ist das irgendwie geschützt?
Ist es in diesem Beriech dann Pflicht sich bei der IHK anzumelden?
ich möchte mich nun in Teilzeit selbstständig machen.
Selbstständig ist selbstständig, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
Zu dem möchte ich einen PC Reparatur Dienst anbieten. Jetzt
weiss ich nicht genau wie das läuft, ich habe keine anerkannte
Ausbildung im Elektronik Bereich. Darf ich diesen trotzdem anbieten?
Guten Abend,
ich möchte mich nun in Teilzeit selbstständig machen.
Ich möchte Webhosting, Webdesign udn andere Internet
Dienstleistungen anbieten.
Das gehört zu den freien Berufen und erfordert keine Anmeldung bei IHK oder HWK.
Zu dem möchte ich einen PC Reparatur Dienst anbieten.
Das erfordert sehr wahrscheinlich die Anmeldung bei der HWK.
Jetzt weiss ich nicht genau wie das läuft, ich habe keine anerkannte
Ausbildung im Elektronik Bereich. Darf ich diesen trotzdem
anbieten? Und wie sollte ich das am Gewerbeamt angeben? Würde
„EDV Dienstleistungen“ ausreichen, oder ist das irgendwie
geschützt?
Kann man. Aber besser mit dem Ausschluß handwerklicher Tätigkeiten.
Ist es in diesem Beriech dann Pflicht sich bei der IHK
anzumelden?
Bei der IHK nur bei Handelsgeschäften, also Verkäufen von Material.
Ich möchte Webhosting, Webdesign udn andere Internet
Dienstleistungen anbieten.
Das gehört zu den freien Berufen und erfordert keine Anmeldung
bei IHK oder HWK.
Nein. Webdesign ist ein Grenzfall zwischen Gewerbe und Freiberuf (es wird mal so, mal so eingestuft), aber Webhosting ist ein Gewerbe. Zu „anderen Internet-Dienstleistungen“ kann man nichts sagen, das ist zu schwammig.