Frage zur Lohnsteuerberechnung - Denkfehler?

Ich habe hier einen Fall, bei dem ich einfach nicht verstehe, warum die Beträge rauskommen, die eben rauskommen. Irgendwo muss ich einen Denkfehler haben, denn egal wie und was ich rechne, es kommen immer exakt die Beträge raus, die mir vorliegen, aber meiner Meinung nach müsste der Betrag anders sein.

An einer der folgenden Stellen muss eigentlich mein Denkfehler liegen:

1.) Wenn jemand in der ersten Jahreshälfte Betrag X verdient und in der zweiten Jahreshälfte einen höheren Betrag, so zahlt er doch in der 2. Hälfte Lohnsteuer in einer Höhe, als wenn er das ganze Jahr so viel verdienen würde, oder? Demnach müsste er am Ende des Jahres was wiederbekommen, oder?

2.) Wenn dieser jemand nun noch Sonderbezüge hat, z. B. Weihnachtsgeld, so wird das, wie ich eben gelesen habe, separat besteuert. Konkret heißt das, dass die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld, was u. U. geringer als das normale Gehalt ist, deutlich höher ist. ABER, und das habe ich auch gelesen, am Ende des Jahres wird alles in einen Topf geworfen und aus allen Einnahmen die Lohnsteuer berechnet. Demnach müsste man doch auch von diesen Sonderzahlungen was wiederbekommen, oder (von der erhöhten Lohnsteuer)?

3.) Ein Verlust aus Gewerbebetrieb reduziert das Jahresbruttogehalt, oder?

Bei allen drei Fällen gehe ich also davon aus, dass man Geld zurück bekommt. Woran kann es dann liegen, dass die tatsächliche Rückerstattung sehr gering ist? Wie gesagt, tippe ich die Beträge in Gehalts- und Abgabenrechner ein, so stimmt alles. Aber warum stimmt es? Warum gehe ich davon aus, dass die Rückzahlung deutlich höher sein müsste?

Servus,

mach mal eine Schattenveranlagung unter Elster. Da kannst Du Zeile für Zeile den gesamten ESt-Bescheid simulieren.

Dann siehst Du ja, was sich wie auswirkt, wenn Du einzelne Eingaben variierst.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

=HALLO()

Vielleicht hat ja der Arbeitgeber im Dezember mit deiner Gehaltsabrechnung einen Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen. Dann zieht sich der Effekt der unterschiedlich hohen Monatsbruttogehälter schon einmal glatt.

=TSCHÜSS()

Und wenn dies definitiv nicht der Fall ist? Ich gehe davon aus, dass so etwas auf der Gehaltsabrechnung stehen würde. Also wenn’s nicht dort steht, sondern dort nur die Lohnsteuer steht, die in jedem anderen Monat auch abgezogen wurde, was kann noch ein Grund sein?

Ich habe mal kurz nach dem Begriff gegoogelt (nie gehört vorher). Das ist keine Funktion in ELSTER-Formular, oder? Ich gehe davon aus, dass man das manuell machen müsste, also die Eingaben ändern und die Steuerberechnung durchführen. Allerdings müsste man dafür wohl alles neu eintippen, wenn die Steuererklärung schon abgeschickt wurde und somit nicht mehr editierbar ist.

Servus,

man braucht die Steuererklärung nicht zu übermitteln, um eine Berechnung zu erhalten. Man kann beliebig viele Kopien der einmal erfassten Erklärung machen - auch wenn diese schon übermittelt ist - und braucht dann bloß einzelne Werte zu ändern, um deren Auswirkung auf das Ergebnis zu sehen.

Das ist besser als herumzuraten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Ich habe hier einen Fall, bei dem ich einfach nicht verstehe, warum die Beträge rauskommen, die eben rauskommen. Irgendwo muss ich einen Denkfehler haben, denn egal wie und was ich rechne, es kommen immer exakt die Beträge raus, die mir vorliegen, aber meiner Meinung nach müsste der Betrag anders sein.

An einer der folgenden Stellen muss eigentlich mein Denkfehler liegen:

1.) Wenn jemand in der ersten Jahreshälfte Betrag X verdient und in der zweiten Jahreshälfte einen höheren Betrag, so zahlt er doch in der 2. Hälfte Lohnsteuer in einer Höhe, als wenn er das ganze Jahr so viel verdienen würde, oder?

Ja, wenn sich sost nichts weiter geändert hat, dann ist das im Grunde so.

Demnach müsste er am Ende des Jahres was wiederbekommen, oder?

Wenn er eine Steuererklärung macht, kann das passieren.

2.) Wenn dieser jemand nun noch Sonderbezüge hat, z. B. Weihnachtsgeld, so wird das, wie ich eben gelesen habe, separat besteuert.

Eigentlich nicht.

Konkret heißt das, dass die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld, was u. U. geringer als das normale Gehalt ist, deutlich höher ist.

Jein. Es wird dann eben in dem Monat Gehalt + Weihnachtsgeld versteuert.

ABER, und das habe ich auch gelesen, am Ende des Jahres wird alles in einen Topf geworfen und aus allen Einnahmen die Lohnsteuer berechnet. Demnach müsste man doch auch von diesen Sonderzahlungen was wiederbekommen, oder (von der erhöhten Lohnsteuer)?

Richtig, wenn keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, auf die noch keine (ausreichenden) Vorauszahlungen geleistet worden sind.

3.) Ein Verlust aus Gewerbebetrieb reduziert das Jahresbruttogehalt, oder?

Nein. Der Arbeitgeber muss trotzdem das volle Brutto auszahlen.

Bei allen drei Fällen gehe ich also davon aus, dass man Geld zurück bekommt. Woran kann es dann liegen, dass die tatsächliche Rückerstattung sehr gering ist? Wie gesagt, tippe ich die Beträge in Gehalts- und Abgabenrechner ein, so stimmt alles. Aber warum stimmt es? Warum gehe ich davon aus, dass die Rückzahlung deutlich höher sein müsste?

Was hast Du genau eingetippt? Die Jahresbeträge von der Lohnsteuerkarte oder jeweils mal mit den Monatsbeträgen gerechnet und das mit den Monatsabrechnungen verglichen? Wenn es bei ersterem passt, dann hat der AG den Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt und die von Dir vermuteten Effekte sind bereits ausgeglichen.
Wenn der AG mindestens 10 Leute beschäftigt, dann ist der AG dazu verpflichtet. Das muss nicht auf der Dezemberabrechnung passieren, sondern könnte durchaus noch im Januar, Februar oder März des Folgejahres passieren.
Dieser Lohnsteuerjahresausgleich muss außerdem nicht grundsätzlich zu einer „Erstattung“ zu hoher Abzüge führen. Es kann durchaus sein, dass dann noch ein paar Euronen extra abgezogen werden. Auf Wikipedia ist da mal eine Beispielrechnung. Ohne das jetzt selbst geprüft zu haben, gehe ich mal davon aus, dass die stimmt.http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerjahresausgleich (Beispiel 2)
In der von Dir genannten Beispielkonstellation wäre nun durchaus denkbar, dass sich das alles auch ohne Lohnsteuerjahresausgleich gerade so aufhebt.
Wäre aber nur eine Vermutung.
Grüße

Dass man eine Steuerberechnung ohne Übermittlung machen kann war mir klar. Nur wenn wenn die schon abgeschickt hat, kann man definitiv keine Werte mehr verändern. Ich werde nun versuchen, die Steuererklärung irgendwie zu kopieren, um sie wieder editieren zu können.

Danke.

Danke für deine Antwort.

Jein. Es wird dann eben in dem Monat Gehalt + Weihnachtsgeld versteuert.

Nicht auf meinen Abrechnungen. Da wird für das Gehalt der übliche Wert abgezogen und dann für das Weihnachtsgeld nochmal ein separater Betrag (separat aufgelistet) - der deutlich höher ist.

Nein. Der Arbeitgeber muss trotzdem das volle Brutto auszahlen.

Ich meinte selbstverständlich das zu versteuernde Jahreseinkommen. Dass mein Arbeitgeber finanziell/steuerlich nichts mit meinem Nebengewerbe zu tun hat, ist mir bewusst.

Was hast Du genau eingetippt?

Ich habe für jeden Monat die Berechnung in einem Gehaltsrechner gemacht und jeweils das rausbekommen, was auf den Abrechnungen steht. Zusätzlich habe ich in einem Abgaberechner das gesamte Einkommen eingetippt - auch da kommt der korrekte Betrag raus, der als Einkommensteuer zu zahlen ist.

dann hat der AG den Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt und die von Dir vermuteten Effekte sind bereits ausgeglichen

Was nicht sein kann, weil dieser Ausgleich nirgendwo erwähnt wird (auf Abrechnungen) und jeden Monat genau das abgeführt wurde, was ein Gehaltsrechner rausbekommt.

Das muss nicht auf der Dezemberabrechnung passieren

Bis heute ist das noch nicht passiert und die Rückerstattung vom Finanzamt ist schon da.

Es kann durchaus sein, dass dann noch ein paar Euronen extra abgezogen werden

War tatsächlich der Fall, was die Sache umso seltsamer macht. Denn dadurch habe ich mehr Lohnsteuer gezahlt als der Rechner ausspuckt. Oder es war fürs Vorjahr (2011).

In der von Dir genannten Beispielkonstellation wäre nun durchaus denkbar, dass sich das alles auch ohne Lohnsteuerjahresausgleich gerade so aufhebt.

Ist die einzige Erklärung, die mir einfallen würde.

Jein. Es wird dann eben in dem Monat Gehalt + Weihnachtsgeld versteuert.

Nicht auf meinen Abrechnungen. Da wird für das Gehalt der
übliche Wert abgezogen und dann für das Weihnachtsgeld nochmal
ein separater Betrag (separat aufgelistet) - der deutlich
höher ist.

Ja, weil es dafür eine spezielle Berechnung gibt, damit die Progression nicht voll durchschlägt. Stichwort Sonstiger Bezug.

Das ändert aber nichts an der Behandlung in der Einkommensteuererklärung. Dort ist maßgebend das Steuerbrutto des gesamten Jahres.

Ich habe gerade folgendes festgestellt:

Nehme ich das gesamte zu versteuernde Einkommen (laut Steuerbescheid) und gebe es in den Abgabenrechner des Bundesministeriums für Finanzen ein, so erhalte ich den Einkommensteuerwert, der auch vom Finanzamt festgelegt wurde. Konkret wären das:

Zu versteuern: 24.197,00 €
Einkommensteuer: 3.872,00 Euro

Addiere ich da aber wieder den Verlust aus Gewerbebetrieb hinzu (Einkommen wird somit höher), so erhalte ich das hier:

Zu versteuern: 24.848,00 €
Einkommensteuer: 4.061,00 Euro

Der Arbeitgeber hat aber nur 3.896,00 EUR vom Gehalt abgezogen.

Somit hat er meiner Meinung nach im Laufe des Jahres einfach zu wenig Lohnsteuer abgezogen, so dass eine Nachzahlung fällig ist. Da es auch eine Rückzahlung gibt, ist es keine Nachzahlung sondern eine sehr kleine Rückzahlung.

Die Frage ist nur, an welcher Stelle der Arbeitgeber zu wenig gezahlt hat…

Das muss die fragliche Stelle sein, weswegen ich schon seit Wochen am Rumrechnen bin.

Ich habe jetzt nur einen einzigen Wert verändert und meiner Meinung nach müsste da schon der Fehler sein:
Siehe: /t/frage-zur-lohnsteuerberechnung-denkfehler/7277421/11