Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu einem Satz in einem Arbeitsvertrag.
Dort steht geschrieben das die geleisteten Überstunden mit dem normalen Monats Gehalt abgegolten sind.
Ist das rechtens?
Müssen nicht Überstunden entweder in Freizeit oder in Geld „ausgezahlt“ werden?
Vielen Dank für eure mühen!
Mfg
Christian
Hallo Christian,
Ich habe eine Frage zu einem Satz in einem Arbeitsvertrag.
Dort steht geschrieben das die geleisteten Überstunden mit dem
normalen Monats Gehalt abgegolten sind.
Ist das rechtens?
genau dieser Satz ist auch (mit) Gegenstand meiner Frage, die ich 10 Minuten vor Dir gepostet habe 
Ich bin sehr gespannt, was die Experten hier dazu sagen können.
Hallo Christian und Ralf,
Ich habe eine Frage zu einem Satz in einem Arbeitsvertrag.
Dort steht geschrieben das die geleisteten Überstunden mit dem
normalen Monats Gehalt abgegolten sind.
Ist das rechtens?
Ich kenn diese Regel v.a. aus Arbeitsverträgen von Ingenieuren etc., meist aussertariflich bezahlt. Da ist sie m.W. üblich.
Für tarifliche Angestellte/Arbeiter ist sie mir unbekannt, da ist die abgelten/abfeiern-Regelung üblich.
Tschuess MArco.
Hallo Marco,
es geht sich um ein Angestellten Verhältnis, bin weder Ingenieur noch ein Techniker.
Habe ich aber jetzt Anspruch auf das abgelten oder abfeiern der Überstunden?
Wie finde ich raus ob mein Vertrag aussertariflich ist?
Mfg
Christian
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Vertragsfreiheit
Hi!
Dort steht geschrieben das die geleisteten Überstunden mit dem
normalen Monats Gehalt abgegolten sind.
Ist das rechtens?
Natürlich!
Müssen nicht Überstunden entweder in Freizeit oder in Geld
„ausgezahlt“ werden?
Nein!
Bei den meisten Verträgen gilt so etwas wie Vertragsfreiheit! Wenn die einzelnen Vereinbarungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen (und das ist hier nicht der Fall), dann kann man vereinbaren, wozu man gerade Lust hat…
Es sei denn, für Dich gilt ein Tarifvertrag, in dem etwas anderes geregelt ist!
LG
Guido
Hallo
Ist denn ein TV auf das AV anzuwenden oder vergleichbar heranzuziehen?
Gruß,
LeoLo
Hi LeoLo!
Nachdem ich kurz überlegt habe was TV und AV ist (und es auch entschlüsselt habe, aber wie man sieht kenne ich mich damit nicht aus) kann ich dir leider keine Antwort geben.
Vieleicht hilft Dir aber das:
Ich bin als Kommunikationselektroniker eingestellt wenn das weiterhilft.
Arbeitsbereich ist Produktion und Service unserer Produkte.
Mfg
Christian
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Hallo
Oh, entschuldige… Manchmal hält man Abkürzungen für gängig, weil man sie immer benutzt…
AV war hier als Arbeitsverhältnis gemeint
TV war der Tarifvertrag
Da Du nicht weißt, ob ein TV Anwendung findet, können wir die originäre Bindung ja schon mal ausschließen.
Deine Angaben helfen nicht wirklich weiter. Du müßtest einmal (ggf über die Gewerkschaft, einen Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt, vielleicht auch Kollegen von Dir) herausfinden, ob ein solcher Tarifvertrag vergleichbar heranzuziehen ist. Wenn ja, nimmst Du dir den und rechnest Dein Gehalt mal anhand der dortigen Vorgaben unter Berücksichtigung der regelmäßig anfallenden Überstunden aus. Wenn Du dann immer noch mit Deinem Gehalt besser liegst, dürfte der Passus in keinem Falle zu beanstanden sein. Im anderen Falle käme es m.E. auf die Differenz an und müßte im Einzelfalle geprüft werden.
Gruß,
LeoLo
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AG muss Mitglied im AG-Verband sein?
Hallo LeoLo,
habe ich das aus meinen vergangenen schlechten Erfahrungen mit einigen AGn falsch in Erinnerung oder ist es nicht auch so, dass der AG Mitglied im entsprechenden AG-Verband sein muss, damit ein TV überhaupt greift?
Ich meine, mich düster zu erinnern, dass, wenn dies nicht der Fall ist, man „nur“ unter die allg. Gesetzgebung fällt und die sieht zum Thema Überstunden ja wohl gar nichts vor.
Gruß,
Christiane
Hallo
habe ich das aus meinen vergangenen schlechten Erfahrungen mit
einigen AGn falsch in Erinnerung oder ist es nicht auch so,
dass der AG Mitglied im entsprechenden AG-Verband sein muss,
damit ein TV überhaupt greift?
Ein TV findet in vornehmlich drei Fällen Anwendung:
1.) AG ist im Verband und AN ist in der entsprechenden Gewerkschaft.
oder
2.) TV ist allgemeinverbindlich
oder
3.) Geltung des TV ist vereinbart
Das war hier aber gar nicht die Frage. Deswegen soll ja ein TV vergleichbar herangezogen werden. Daß keine Tarifbindung besteht scheint ja zweifelsfrei zu sein.
Ich meine, mich düster zu erinnern, dass, wenn dies nicht der
Fall ist, man „nur“ unter die allg. Gesetzgebung fällt und die
sieht zum Thema Überstunden ja wohl gar nichts vor.
Das ist falsch. Die Gesetzgebung sieht zumindest vor, daß Arbeit zu bezahlen ist (also muß vergütet werden, soweit die Überstunden nicht durch Freizeitausgleich kompensiert werden). Lediglich eine Zuschlagspflicht ergibt sich ohne entsprechend vertragliche Grundlage nicht.
Gruß,
LeoLo
Danke für die Info!
Ich meine, mich düster zu erinnern, dass, wenn dies nicht der
Fall ist, man „nur“ unter die allg. Gesetzgebung fällt und die
sieht zum Thema Überstunden ja wohl gar nichts vor.
Das ist falsch. Die Gesetzgebung sieht zumindest vor, daß
Arbeit zu bezahlen ist (also muß vergütet werden, soweit die
Überstunden nicht durch Freizeitausgleich kompensiert werden).
Lediglich eine Zuschlagspflicht ergibt sich ohne entsprechend
vertragliche Grundlage nicht.
Schade, dass das in vielen Bereich doch etwas von der Realität entfernt ist.
Gruß,
Christiane