Hallo zusammen,
seit 2010 nutze ich ein häusliches Arbeitszimmer, welches ich mit einem Steuerhilfsprogramm eingetragen habe. Dies hat dann automatisch auf Basis meiner Angaben zur Gesamtwohnfläche und der Größe der Arbeitszimmers sowie des Kaufpreises (Eigentumswohnung) einen Betrag ausgerechnet.
Jetzt habe ich für das Jahr 2021 einen Fragebogen zum Arbeitszimmer bekommen, welchen ich gerne ausfülle. Ich soll dort Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung und die Absetzung für Abnutzung eintragen. Ich vermute diese Kosten für Instandhaltung beziehen sich auf das Jahr 2021. Aber wie berechne ich die Abnutzung? Eine Rückfrage bei der Sachbearbeiterin war nicht hilfreich bzw sie konnte mir dies auch nicht erklären. Auch wusste sie nicht, dass ich seit Jahren ein Arbeitszimmer hatte und ich soll es einfach so wie sonst machen. Aber bisher musste ich diese Angaben nicht machen.
Was trage ich nun für die Absetzung für Abnutzung ein? Gibt es eine Berechnungsformel?
Streng genommen müssten diese Angaben ja auch für die Jahre 2010-2021 gelten, aber das Finanzamt hatte mir nie solch eine Fragebogen gesendet.
Der Rest ist relative einfach, Bescheinigung des Arbeitgebers Beifügen, Darstellung zur ausfeührten Tätigkeit mit zeitlichem Umfang, Bauplan der Wohnung etc… Wenn sie jetzt noch eine Wohnungsbesichtigung möchten, dann wird es nervend.
Danke für die Rückemeldung.
Michi