FragebogenFinanzamt häusliches Arbeitszimmer

Hallo zusammen,
seit 2010 nutze ich ein häusliches Arbeitszimmer, welches ich mit einem Steuerhilfsprogramm eingetragen habe. Dies hat dann automatisch auf Basis meiner Angaben zur Gesamtwohnfläche und der Größe der Arbeitszimmers sowie des Kaufpreises (Eigentumswohnung) einen Betrag ausgerechnet.

Jetzt habe ich für das Jahr 2021 einen Fragebogen zum Arbeitszimmer bekommen, welchen ich gerne ausfülle. Ich soll dort Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung und die Absetzung für Abnutzung eintragen. Ich vermute diese Kosten für Instandhaltung beziehen sich auf das Jahr 2021. Aber wie berechne ich die Abnutzung? Eine Rückfrage bei der Sachbearbeiterin war nicht hilfreich bzw sie konnte mir dies auch nicht erklären. Auch wusste sie nicht, dass ich seit Jahren ein Arbeitszimmer hatte und ich soll es einfach so wie sonst machen. Aber bisher musste ich diese Angaben nicht machen.

Was trage ich nun für die Absetzung für Abnutzung ein? Gibt es eine Berechnungsformel?

Streng genommen müssten diese Angaben ja auch für die Jahre 2010-2021 gelten, aber das Finanzamt hatte mir nie solch eine Fragebogen gesendet.

Der Rest ist relative einfach, Bescheinigung des Arbeitgebers Beifügen, Darstellung zur ausfeührten Tätigkeit mit zeitlichem Umfang, Bauplan der Wohnung etc… Wenn sie jetzt noch eine Wohnungsbesichtigung möchten, dann wird es nervend.

Danke für die Rückemeldung.

Michi

Das ist das, was Du (wahrscheinlich/hoffentlich) in den letzten Jahren als anteilige „Abschreibung“ für das Arbeitszimmer abgesetzt hast. Falls nicht, stellt sich die Frage, was Du da überhaupt in der Steuererklärung als Aufwendungen für das Arbeitszimmer angegeben hast, denn die Afa ist regelmäßig der größte Posten, den man geltend machen kann.

Die Afa berechnet sich so:
Kaufpreis für die Wohnung
abzüglich auf das Grundstück entfallende Teil des Kaufpreises (sofern im Kaufvertrag nicht explizit ausgewiesen: Größe des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht * Dein Miteigentumsanteil * Bodenrichtwert je Quadratmeter im Jahr des Kaufs)
zzgl. Anschaffungsnebenkosten

Das ganze geteilt durch 50 (Jahre; angenommene Nutzungsdauer) für die jährliche Afa.

Ja. Grundsätzlich findest Du die in der Jahresabrechnung, die Du vom Hausverwalter erhalten hast. Es geht um die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen, nicht die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage. Dabei wäre dann aber zu unterscheiden zwischen den Maßnahmen, die dem Arbeitszimmer zurechenbar sind (dazu gehören auch Maßnahmen, die dem Erhalt der ganzen Immobilie dienen, also auch Dach, Fassade usw.); Arbeiten am hauseigenen Kinderspielplatz gehören eher nicht dazu.

Hinzu kommen die Instandhaltungsmaßnahmen, die Du alleine innerhalb Deiner Wohnung durchgeführt hast und die dem Arbeitszimmer zurechenbar sind - dazu gehören bspw. auch die neue Wohnungstür, die Sanierung des Badezimmers oder Renovierung von Allgemeinflächen wie z.B. dem Flur.

Gruß
C.

Danke zunächst einmal für die Erklärung.
Mein WISO Steuerporgramm hat 2010 die Berechnung der Afa auf Basis meiner Angaben vom Kaufpreis etc erstellt. Dabei kam eine anteilige AfA von 806 Euro heraus und das Programm hat dann jedes Jahr einfach per Datenübernahme die 806 übernommen. Allerdings frage ich mich jetzt, wie die 806 Euro zustanden kamen. Kaufpreis war ca. 340 000 Euro und wenn ich deine Formel nehme komme ich doch niemals auf 806 Euro. Kann das denn überhaupt grob stimmen?
Das Programm setzt übrigens nur 403 Euro für die Abschreibung an, da die Hälft des Hauses meiner Frau gehört.

und hatte dafür natürlich viel konkretere Angaben als die (bitte nochmal in Ruhe lesen), die Christian ersatzweise vorschlägt, wenn es keine konkreteren Angaben für den Wert von Grund und Boden gibt. Oder - auch das ist leicht möglich - falsche Angaben von Dir, und Du hast Grund und Boden mit abgeschrieben.

Wenn Du „Anschaffungs- und Herstellungskosten geteilt durch 50“ als Formel bezeichnen willst, hast Du formal natürlich Recht. Etwas anderes macht WiSo übrigens auch nicht, d.h. die Abweichung liegt bei Dir bzw. an Deinen Angaben.

Schöne Grüße

MM

Also, vermutlich habe ich in 2010 eine Fehler gemacht, denn ich kann mich nicht erinnern, dass ich ein Grundstück abgezogen habe oder eine Bodenrichtwert verwendet habe.

Meine Frage ist allerdings generell bzw. wie das Programm auf 403 Euro kommt.

Wenn ich 340 000 Euro annehme, dass durch 50 Teile sind es 6800 Euro. Das Arbeitszimmer hat ca 10% Anteil an der Gesamtfläche, macht also 680 Euro.

Also könnte ich 680 Euro geltend machen bzw. muss vermutlich durch 2 Teilen weil das Haus meiner Frau und mir gehört. Sind dann 340 Euro. Das ist schon nahe dran an den 408 Euro.

Ist meine Berechnung richtig gedacht?

Jein.

Ja insofern als nur die auf Dich entfallende Hälfte der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt werden kann.

Nein insofern als die einmal gewählte Abschreibung nicht willkürlich geändert werden kann. D.h. Du berechnest die Anschaffungs- und Herstellungskosten so, wie Du sie 2010 eingegeben hast (Summe der anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten entfallend auf das Arbeitszimmer war damals 20.150 €), stellst die Zusammensetzung des Betrags in einem Beiblatt zu dem Fragebogen dar und überlässt ggf. dem Finanzamt eine Änderung, wo nötig.

Die Eingaben und die Berechnung 2010 sollten in WiSo noch auffindbar sein.

Schöne Grüße

MM

Wenn er die alte Version und die dazugehörige Steuererklärungsdatei noch hat, ja. Ich behalte nur die letzten 5 Programmversionen oder so. WiSo gibt jedes Jahr eine neue Version aus. Bei Abos kann man ältere Versionen herunterladen, wenn man noch die Steuererklärungsdatei hat.

Viele Grüße
Christa

Ja, die Datei der Berechnung von 2010 habe ich noch, aber das WISO Steuer-Web öffnent nur die Steuererklärungen ab 2015. Ich habe bereits bei WISO eine support Anfrage gestellt.

Ich ändere die Abschreibung jetzt nicht willkürlich, sondern trage einfach in das Feld Absetzung für Abnutzung die seit 2010 eingetragenen Werte ein. Wie ich diese damals berechnet habe kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Mir ging es im Wesentlichen darum, wie die 408 Euro zustande kommen und ob 408 Euro realistisch sind bei einem Eigentum von 340 000 Euro.

Ich kann dir nur auf Basis meines häuslichen Arbeitszimmer berichten. 408 Euro kommen mir etwas wenig vor, denn meine Eigentumswohnung, Anschaffung 2009, Kaufpreis 330 TEUR hat eine Abschreibung von ca. 800 Euro jährlich.

Von dem her scheinen mir die 400 Euro wenig? Ich hoffe, dass meine 800 Euro jetzt nicht falsch sind.

Grüße

Greisi

Willkürlich wäre es, einfach die bisherige Zahl wieder einzutragen, ohne diese selber nachvollziehen zu können. Beim FA scheint ja irgendein Vorgang angelaufen zu sein. Das, was Du da einträgst, wird das FA seinerseits versuchen, nachzuvollziehen. Wenn das nicht auf Anhieb gelingt, wird man sich von Dir den ursprünglichen Kaufvertrag schicken lassen und sich im Zweifel auch den Bodenrichtwert aus den Tiefen der Datenbanken herausfischen.

Es ist wahrscheinlich eine Typfrage, ob man nun darauf hofft, dass die Zahl stimmte bzw. wahlweise das FA ganz entspannt reagiert, wenn es feststellt, dass nicht nur die aktuelle, sondern auch alle vorhergehenden Angaben falsch waren oder ob man eben von sich aus versucht, den korrekten Betrag zu ermitteln. Das ist natürlich auch mit ein bisschen Sucherei verbunden, wenn man die Kostennote des Notars, die Gebührenbescheide des Amtsgerichtes und den Steuerbescheid für die Grunderwerbsteuer (braucht man halt alles für die Anschaffungsnebenkosten) nicht fein säuberlich abgelegt hat.

Gruß
C.

Genau das versuche ich herauszufinden: können die 408 Euro stimmen oder ist dieser Betrag bei 340 000 Euro utopisch. Nach deiner Aussage scheint es zu wenig zu sein.

Werdet ihr getrennt veranlagt, oder warum sollst du das halbieren? Ich habe bei mir einfach alle Kosten angegeben (wie von @C_Punkt erwähnt gehört nicht nur der Kaufpreis dazu, sondern auch alle Kaufnebenkosten), und den Rest hat das Programm gemacht.

Nein, wir sind zusammen veranlagt. Warum es 50% waren kann ich nicht sagen. Cool, dann kann ich ja sogar höhere Abnutzungen einsetzen. Vielleicht sollte ich mir die Mühe machen und doch noch einmal alles nachprüfen. Obwohl ich vermutlich den Bodenrichtwert nicht mehr herausbekomme.

Größe des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht * Dein Miteigentumsanteil * Bodenrichtwert je Quadratmeter im Jahr des Kaufs

Ich kann mich allerdings nicht erinnern, irgendwas mit dem Bodenrichtwert gemacht zu haben, vielleicht ist es aber auch nur zu lange her.

Mein Programm hatte damals auch nicht nach einem Bodenrichtwert gefragt.

Größeres Problem ist, dass ich keine Rechnungen mehr von dem Notar habe und auch keine Rechnung für den Grudnbucheintrag. Aber viellleicht kann man diesen auch nachträglich abfragen? Echt blöd. Ist aber mein Fehler. Hätte die Dokumente aufheben sollen.

Ich weiß nicht, wie lang die Aufbewahrungsfrist ist, aber gegen „Aufwandsentschädigung“ kriegst du vielleicht Kopien vom Notar, wenn er das noch hat. Wie kann man so etwas entsorgen?

Ich frage morgen beim Notar nach. Leider habe ich alle Unterlagen die älter als 10 Jahre sind entsorgt. Auh beim Grundbuchamt werde ich nachfragen.

Kontoauszüge?

In NRW kann man über Boris die BRW der letzten zehn Jahre online abfragen.

Zunächst einmal an alle ganz herzlichen Dank für die Hilfe! Inzwischen habe ich Zugriff auf die WISO Steuerauswertung erhalten und darauf ist folgende Rechnung enthalten:

Anschaffunskosten + Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gutachter, Grundbesitzabgabebescheid) = 353.936,03 Euro
Davon entfallen auf gewerbliche Zwecke 40.294,92 Euro (Prozentualer Anteil Arbeietszimmer)
Die linieare Abschreibung beträgt pro Jahr 805,89 Euro (2%).

Jetzt fehlen mir nur noch die Rechnungen, aber immerhin habe ich den Steuerbescheid mit den Angaben. Diese 805,89 würde ich jetzt als Grundlage für die Abschreibung verwenden.

Warum der Betrag vom Steuerprogramm durch 2 geteilt wurde, kann ich mir nur so erklären, dass das Haus meiner Frau und mir gehört. Allerdings sind wir zusammen veranlagt, von dem seltsam aber vermutlich korrekt.