FragebogenFinanzamt häusliches Arbeitszimmer

Da warst Du aber gestern um diese Zeit schon weiter:

Das ist keine Frage der Veranlagung mit/ohne Ehegattensplitting, sondern schlicht davon, dass Werbungskosten nur das sein können, was der Steuerpflichtige trägt - das was ihm jemand anders, und sei es der Ehegatte, kostenfrei überlässt, verursacht bei ihm selber keine Kosten, mithin keine Werbungskosten.

Schöne Grüße

MM

OK danke. Dann also doch nur die 403 Euro. Ich war nur verunsichert weil weiter oben jemand geschrieben hat, dass die 400 Euro sehr gering erscheinen. Und weiterhin, dass die Veranlagung eine Rolle spielt. Aber du @Aprilfrisch hast mir noch einem bestätigt, dass ich die 403 Euro nehmen muss.

Jetzt muss ich nur noch die Kosten für Strom, Instandhaltung, Müll, Heitzung etc. anteilig dazu addieren und reiche diese Betrag dem Finanzamt nach.

@Michi: also meiner Meinung nach sind es 806 Euro die du eintragen musst. Sprich doch einmal mit dem Finanzamt.

Auch ich habe eine Frau, uns gehört eine Wohnung und es sind 800 Euro Abschreibung, also nicht nur 50% davon.

Grüße

Es würde vollkommen ausreichen, mal § 9 EStG zu lesen - oder sich die Sache von jemandem erläutern zu lassen, der seit 1991 eine vierstellige Zahl von ESt-Erklärungen verarztet hat.

ist vollkommen vages Gefasel, auf der Basis braucht man nicht zu diskutieren.

Und Tschüs

MM

So vage ist das Geschwafel leider nicht. In meinem Einkommenssteuerbescheid steht es sogar schwarz auf weiß: 801 Euro wurde für die Aufwendung des Arbeitszimmers bewilligt!

40 050 Euro war der %tuale Anteil für das Arbeitszimmer. Ich bin verheiratet und wir haben die Wohnung zusammen gekauft. Ich nutze zwar nicht die WISO Software, aber beim Ausfüllen bzw. Erstellen der Steuererklärung hat das Programm die 801 Euro eingetragen.

Und diese wurden vom Finanzamt seit Jahre bewilligt. Aus diesem Grund gehe ich davon aus bzw. habe gesagt, dass 400 Euro etwas wenig erscheinen.

„Bewilligt“ wurde da gar nichts. Es wurde schlicht zur ESt veranlagt wie erklärt - möglicherweise ohne dass die Höhe der angesetzten AfA je geprüft worden wäre. Wurde denn bei irgendeiner Veranlagung seit Beginn der AfA der Kaufvertrag für die Wohnung angefordert?

Ob Du oder ihr beide das Arbeitszimmer zur Erzielung von Einkünften nutzt, verschweigst Du. Das kann auch ein Grund sein.

Was „zusammen gekauft“ bedeutet, kann auch eine Rolle spielen. Wem genau sind denn die AHK erwachsen?

ist Irrlichterei und Gemunkel.

Sowas kann man berechnen, und die Berechnung kann man begründen. Dabei muss man bei §§ 9 und 7 Abs 4 EStG einsteigen, dann geht man weiter über Durchführungsbestimmungen (so man hat), EStR und EStH, und wenn das immer noch nichts hilft, schaut man einschlägige Erlasse und höchstrichterliche Rechtsprechung an.

Generell gilt übrigens: Eine bestandskräftige falsche Veranlagung hat genauso wenig Präzedenzwirkung wie erstinstanzliche Rechtsprechung.

So, und jetzt bitte ich Dich Deinen Standpunkt zu begründen, aber richtig.

Schöne Grüße

MM

Entschudlige bitte, aber ich wollte keine Streit lostreten. Ich habe lediglich meine Meinung mitgeteilt auf Basis unsere Einkommenssteuerbescheides. Gerne antworte ich auf deine Fragen, aber ich bin kein Experte, sondern ein Anwender meiner Steuersoftware (Taxman).

Die Höhe der AfA wurde seitens des Finanzamtes noch nie geprüft, also habe ich auch keinen Kaufvertrag etc eingereicht. Die Berechnung der Abschreibung hat das Programm vorgenommen.

Nur ich nutze das Arbeitszimmer, nicht meine Frau.

Zusammen gekauft heißt, wir waren beim Notar und beide Ehepartner waren als Käufer eingetragen.

Wenn du mir nicht glaubst, sende ich dir gerne eine Screenshot der gewilligten 800 Euro für das Arbeitszimmer zu.

Liebe Leute, bitte streitet euch nicht wegen mir.

Übrigens nutze ich, wei bei dir Kogreis, das Arbeitszimmer alleine. Meine Frau nutzt es nicht. Dennoch trägt mein Programm nur die 400 Euro ein, da ich bei Eigentum 50% auf meine Frau und 50% auf mich eingetragen habe. Ich könnte versuchen das Eigentum auf 100% bei mir setzen und schauen, ob es dann 800 Euro werden.

Oder ich suche mir eine Steuerberater, aber nur wegen des Arbeitszimmers einen Steuerberater zu suchen wird schwierig.

Nochmal: Der Betrag wurde nicht explizit „bewilligt“, sondern die Erklärungen wurden ungeprüft (oder nur mit der üblichen eher oberflächlichen und weitgehend maschinellen Plausibilitäsprüfung geprüft) veranlagt wie erklärt.

Schön für Euch, aber ohne Präzedenzwert.

Was jetzt grade bei @Michi_146fe9 mit dem Fragebogen stattfindet, ist eine Prüfung der Steuererklärung in diesem Punkt - vermutlich ist das als Prüfungsschwerpunkt für diese Saison ausgewürfelt worden.

Schöne Grüße

MM

Habe gerade in meine Programm geprüft. Aprilfisch hat Recht. Wenn ich als Eigentümer mich nehme, dann sind es 800 Euro, wenn ich anklicke gehört beiden Ehepartnern dann sind es 400 Euro.

Auch hier lieg Aprilfisch richtig. Gerade mit dem Finanzamt gesprochen, da war wirklich jemand erreichbar.

Der Bearbeiter meinte, dass es vermutlich ausgelost wurde und ich das häusliche Arbeitszimmer an Hand des Fragebogens nun aufsüllen muss. Ich muss sogar eine Plan mitschicken auf dem ich das Böro kennzeichne. Ist aber kein Problem, habe eine Skizze erstell.

Una last but not least: ich mehme jetzt die 403 Euro also Abschreibung und fertig.

Zur Entspannung noch anekdotisch eine kleine Arbeitszimmer-Geschichte: Es ist mal einem Steuerpflichtigen gelungen, ein Arbeitszimmer durch die Instanzen zu klagen und am Ende Recht zu bekommen, in dem bei Überprüfung vor Ort eine Schlafcouch vorgefunden worden war.

Er argumentierte, die Schlafcouch diene ausschließlich beruflichen Zwecken und nicht etwa der Beherbergung von Gästen, weil er beruflich teilweise mit Gedankengängen befasst sei, die so komplex seien, dass man ihnen nur im entspannten Liegen konzentriert nachgehen könne.

Der Mann war von Beruf Richter…

Schöne Grüße

MM

Wie oft kommt es denn vor, dass eine Überprüfung vor Ort stattfindet? Ich will keinen Fremden in meine Wohnung lassen… Ich schicke jetzt erst einmal die Pläne und Angaben ab und dann warte ich was passiert. Wenn jemand vorbeikommen will, muss ich das wohl zulassen.

Das ist zum Glück vorbei, daran brauchst Du heute nicht mehr zu denken.

Unangemeldet sowieso nicht - aber auch angemeldet wird da nichts weiter passieren.

Schöne Grüße

MM

Dankeschön.

Irgendwie habe ich noch eine Denkfehler bei den Angaben für das Finanzamt. Da stimmt etwas nicht.

Folgende Aufwendungen soll ich, unter anderem, in den Vordruck eintragen:

  1. Absetzung für Abnutzung : 403 Euro (siehe Berechnung oben)

  2. Instandhaltung : 250 Euro

  3. Sonstiges (z.B. Grundsteuer, Heizung etc.) : 2500 Euro

Summe: 3153 Euro

Anteil eigene Wohnung: 87,29 % = 2753,25 Euro
Anteil Arbeitszimmer: 12,71% = 400,75 Euro

Die 400,75 Euro kann ich also also Aufwendungen geltend machen.

Da scheint mir irgendwas nicht zu stimmen. Ich vermute der Betrag für die Absetzung für Abnutzung muss anders gewählt werden, weil ich ja dort bereits den Anteil der Wohnung mit eingerechnet habe. Welchen Betrag muss ich also für die Abnutzung eintragen?

Kann ich einfach 2% der Anschaffungskosten verwenden? Also für die Absetzung der Abnutzung 7078,72 Euro (2% von 353.936,03 Euro)?

Ja, das ist richtig. Nach dem Aufbau des Bogens werden die Blöcke a) und b) zuerst (linke Spalte) für das gesamte Gebäude berechnet und dann anteilig dem Arbeitszimmer zugeordnet. Nur die direkt zuordenbaren Kosten unter c) gehören ganz zum Arbeitszimmer.

Schöne Grüße

MM

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Warum habe ich denn vorher umständlich die AfA berechnet wenn ich einfach 2% von den Anschaffungskosten nehmen soll? Bisher habe ich bzw. das Steuerprogramm 403 Euro für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht. Jetzt kann ich auf einmal 1249,23 Euro geltend machen?

Dann sieht die Rechnung jetzt so aus.

  1. Absetzung für Abnutzung : 7078,72 Euro (2% von der Anschaffung)

  2. Instandhaltung : 250 Euro

  3. Sonstiges (z.B. Grundsteuer, Heizung etc.) : 2500 Euro

Summe: 9828,72 Euro

Anteil eigene Wohnung: 87,29 % = 8579,49 Euro
Anteil Arbeitszimmer: 12,71% = 1249,23 Euro

Die 1249,23 Euro kann ich also also Aufwendungen geltend machen.

Wenn Du ständig mit anderen Zahlen rechnest, bekommst Du natürlich auch ständig andere Werte.

Wieso das?

Oben haben wir gesagt: Anschaffunskosten + Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gutachter, Grundbesitzabgabebescheid) = 353.936,03 Euro
Davon entfallen auf gewerbliche Zwecke 40.294,92 Euro (Prozentualer Anteil Arbeietszimmer)
Die Abschreibung beträgt pro Jahr 805,89 Euro (2%). Geteilt durch zwei sind 403 Euro.

Und jetzt sind es auf einmal eine Abschreibung von 7078 Euro. Das ist eine ganz andere Hausnummer bei identischen Anschaffungskosten.

Welchen Wert muss ich also einsetzen. 403 Euro oder 7078?

Hast Du den Bodenwert schon abgezogen?