Person A war noch nie arbeitslos, daher auch ziemlich unbedarft in diesen Sachen.
Nehmen wir also an, Person A steht momentan in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsklima ist sehr schlecht, daher möchte Person A kündigen, hat aber noch keinen neuen Job vorzuweisen.
Wenn Person A sich jetzt arbeitslos meldet, dann tritt ja die Sperrfrist in Kraft, oder?
Die Sperrfrist dauert 3 Monate, oder?
Da Person A in dieser Zeit ja keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält, muss Person A von seinem Ersparten leben.
Darf Person A in dieser Zeit einen Minijob ausführen?
Wie sieht’s aus, wenn Person A dann nach 3 Monaten (?) Leistungen bezieht?
Ein Nebengewerbe ohne nennenswerten Ertrag ist angemeldet. Muss/sollte dies dann abgemeldet werden?
Die Arbeitslosigkeit würde nur bis 01.07. befristet sein, da dann eine schulische Weiterbildung startet.
Fragen über Fragen. Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus als Person A und bringt ein wenig Licht ins Dunkel?
Das Arbeitsklima ist sehr schlecht, daher möchte Person A kündigen, hat aber noch keinen neuen Job vorzuweisen.
Wenn Person A sich jetzt arbeitslos meldet, dann tritt ja die
Sperrfrist in Kraft, oder?
Ja.
Die Sperrfrist dauert 3 Monate, oder?
12 Wochen.
Da Person A in dieser Zeit ja keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält, muss Person A von seinem Ersparten leben.
Oder Alg II beantragen, falls das Ersparte unter dem Alg-II-Freibetrag liegt.
Darf Person A in dieser Zeit einen Minijob ausführen?
Ja. Die Nebenjob-Bedingungen sind nur an den tatsächlichen Alg-Anspruch geknüpft. Ob nun während diesem eine Sperrzeit eintritt oder nicht, ändert nicht die Voraussetzungen unter denen nebenher noch gearbeitet werden darf.
Näheres hierzu findest Du hier: FAQ:1769 und FAQ:2638
Einziger Unterschied während der Sperrzeit: Man kann alles, was man verdient behalten (und nicht nur 165,– €), weil ja kein Alg da ist, auf das was angerechnet werden könnte.
Wie sieht’s aus, wenn Person A dann nach 3 Monaten (?) Leistungen bezieht?
Ein Nebengewerbe ohne nennenswerten Ertrag ist angemeldet.
Muss/sollte dies dann abgemeldet werden?