Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Hi zusammen,

Herr Mustermann ist gerade dabei den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen für sein Einzelunternehmen e.K und bräuchte bei folgenden Punkten einmal Hilfe:

Zeile 31/34 Personensteuererstattungen/Betriebssteuererstattung:
Wie finde er heraus ob er da eins von ankreuzen muss und was sind da Herr Mustermanns Vor- bzw. Nachteile?

Zeile 52 Art des ausgeübten Gewerbes:
Gibt es da bestimmte Vorschriften oder Normen wie man das Beschreiben soll? Ausführlich, ein Wort also der Überbegriff seiner Tätigkeit, eine genaue Beschreibung etc.?

Zeile 53 Bezeichnung:
Muss hier die Unternehmensform rein? Also e.K? Oder der Firmenname? Oder die Tätigkeit die Herr Mustermann mit seiner Firma ausübt?

Zeile 73 Bezeichnung:
Das gleiche reinschreiben wie bei Zeile 53?

Zeile 77 Neugründung zum:
Welches Datum muss er hier nehmen? Eintragung beim Handelregister? Beim Gewerbeamt oder das Datum wo ern sich entschlossen hat die Firma zu gründen?

Zeile 91 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen:
In diesen ganzen Feldern muss er angeben wie viel er denkt, er verdienen wird, richtig?
Nur woher soll er denn wissen wie viel er im Folgejahr verdient? Also vorsichtzalber einfach 100 Euro schreiben damit er wenig Steuern zahlen muss?

Zeile 103 Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?:
Wann genau liegt denn überhaupt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?

Zeile 105 Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Wenn keine Angestellten vorhanden einfach bei Ingesamt „0“ eintragen, der Rest bleibt frei?

Herr Mustermann bedankt sich recht herzlich im Voraus

Der Herr Mustermann sollte sich unbedingt eine Beratung beim Steuerberater gönnen, und mit dem den Fragebogen ausfüllen!

Dem bereits Gesagten ist nicht viel hinzuzufügen.

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/…

Komisch, früher gings doch auch:

/t/fragen-zum-fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung/…

Bei diesem Mustermann merkt man aber, dass er über Grundwissen verfügt. Bei dem heutigen Mustermann merkt man, dass dieses Grundwissen fehlt.

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Sehe ich zwar nicht aber na gut. Vor allem auch gut, dass mir das Grundwissen komplett abgesprochen wird wenn ich hier mansche Dinge noch mal nachfragen will um sicher zu gehen dass der Bogen nicht gleich zurück kommt.

Wenn also noch jemand auf Die Fragen antworten kann und keine heißen Tipps geben tut, würde ich mich freuen.

Na, ich habe doch schon einen Link als Antwort geliefert, da steht alles drin.

Der Herr Mustermann kann von mir aus gerne in sein Verderben wenn er meint, aber er darf mir glauben, dass ich unterscheiden kann, ob ein Herr Mustermann Grundwissen hat oder nicht…

Na immerhin einer der hier nicht nur rumflamed :wink:

Der Link hilft mir leider auf meine speziellen Fragen nicht, da er darauf nicht eingeht, oft diese Stellen garnicht anspricht. Wenn du also kurz darauf eingehen könntest - oder sonst jemand - würde ich mich freuen.

Bitte StB aufsuchen!!!
Moin,
die Ausfüllhilfe geht sehr wohl genau auf diese „speziellen“ Fragen ein. Und wenn ein Kaufmann nicht weiß, wie er seinen Gewinn bzw. seine Einkünfte nach den GoB’s ermittelt/ schätzt, dann zeigt dies gerade umso mehr, dass hier das Aufsuchen eines StB’s sehr von Nöten ist.
IdS
e

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Moin,

Zeile 31/34

=> Nachteil wäre, nix anzukreuzen und keine Bankverbindung anzugeben, denn sonst kann das FA mögliche Steuererstattungen nicht überweisen.

Zeile 52 Art des ausgeübten Gewerbes:

Was steht denn in der Gewerbeanmeldung? Das übernehmen.

Zeile 53 Bezeichnung:

Na das sollte man als Kfm aber wissen.

Zeile 73 Bezeichnung:

Nein, siehe Ausfüllhilfe: Wenn von Zeile 53 abweicht.

Zeile 77 Neugründung zum:

Gründungsdatum, nicht Anmeldedatum

Zeile 91 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen:
In diesen ganzen Feldern muss er angeben wie viel er denkt, er
verdienen wird, richtig?

Nein, wie hoch seine Einkünfte sein werden, basierend auf vernünftigen Schätzungen

Nur woher soll er denn wissen wie viel er im Folgejahr
verdient?

=> anhand vernünftiger Schätzungen?

Also vorsichtzalber einfach 100 Euro schreiben damit
er wenig Steuern zahlen muss?

=> Keine kluge Idee, denn dann kommt es eher zu schmerzhaften Nachzahlungen. Diese Angaben werden vom FA benötigt, um ESt-Vorauszahlungen festzusetzen.

Zeile 103 Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes
Wirtschaftsjahr vor?:
Wann genau liegt denn überhaupt ein vom Kalenderjahr
abweichendes Wirtschaftsjahr vor?

Na, als Kfm sollte man wissen, das ein Wirtschaftsjahr nicht unbedingt gleich Kalenderjahr sein muss. Ein WJ kann bspw. vom 01.04.eJ. bis zum 31.03.d.Fj. gehen.

Zeile 105 Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Wenn keine Angestellten vorhanden einfach bei Ingesamt „0“
eintragen, der Rest bleibt frei?

=> ja, aber man sollte die Angaben zur Umsatzsteuer nicht vergessen

Herr Mustermann sollte ein wenig Zeit, Geduld und Geld in einen StB-Besuch investieren, denn sonst fällt das Kind in Brunnen.

Schöne Grüße
e