Wie ist den das Sorgerecht aufgeteilt?
Beide haben das zu vollen Teilen? Aber inwieweit spielt das
eine Rolle?
Das heißt sie haben es GEMEINSAM. Spielt beim Umgang keine Rolle.
Generell empfielt das Jugendamt keine Übernachtungen ohne die
Mutter bevor es drei Jahre alt ist. (Klar, wenn es den Papa
öfters sieht, geht das schon früher)
Für so einen Wurm ist aber, in den Alter, die Mutter absolute
Bezugsperson. Und das hat jetzt nichts damit zu tun, dass der
Vater ein schlechter wäre. Das ist ganz normal.
Verständlich!
Nein ist nicht verständlich. Desto jünger ein Kind ist, desto häufiger Umgang benötigt es mit dem auswärts lebenden Elternteil.
Kleinkinder können durchaus auch woanders als bei Mama übernachten. Meine Enkelin (2 J.) hat die vergangene und vorletzte Nacht ganz ohne Eltern und Geschwister bei ihrer Patentante (die sie relativ selten sieht) übernachtet.
Ich stand zwar bereit hinzufahren und sie notfalls abzuholen, aber es war nicht nötig.
Scheinbar ist die Mutter ja ganz kooperativ, du schreibst ja
sie würde sich zurück halten, wenn er den Jungen sieht.
Glücklicherweise verstehen sich Vater und Mutter wieder
relativ gut. Es gab bereits in der Beziehung immer mal
erheblich Probleme (u. a. Trennungen und non-verbale
Auseinandersetzungen). Aber auch nach der letzten endgültigen
Trennung gabs verbale Spitzen. Daraufhin erst einmal
Besuchsverbot, ausgesprochen vom JA. Dann, nach Gesprächen
beim JA wieder Besuchsrecht.
Jugendämter können und dürfen das Umgangsrecht eines getrenntlebenden Elternteiles nicht aussetzen. Das darf nur ein Gericht machen und das nur in ganz seltenen Ausnahmen!!! Das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht! Jugendämter können das empfehlen, aber nicht verbieten.
Außerdem: wenn sich die Eltern streiten, streitet sie doch miteinander und nicht mit dem Kind.
Vielleicht können die Beiden einfach eine Regelung treffen,
dass der Vater alle zwei Wochen das Kind mit Mutter trifft und
dann z.B. für eine Stunde das Kind alleine hat. z.B. für einen
Spaziergang oder ein Eis essen. Das würde ich eine Weile so
machen. Vielleicht kann man das dann ausweiten. Vielleicht
kann der Vater dann einfach einmal die Woche für zwei Stunden
sehen.
Hmmm … die Mutter hat schon, auch vorm JA, gesagt, dass sie
das gar nicht möchte.
Es geht in diesem Fall nicht darum, was die Mutter möchte, sondern darum was dem Kind und dem Vater zusteht.
Der Vater sollte sich einen Termin beim Jugendamt geben lassen. Dort soll er um VERMITTLUNG bitten, dass das Umgangsrecht SCHNELLSTENS in die sonst übliche Häufigkeit und zwar ohne Anwesenheit der Mutter kommt.
Macht das Jugendamt wieder solche unsinnige Kompetenzüberschreitung wie oben (Kontaktverbot) oder gelingt der Vermittlungsversuch nicht hat der Vater noch die Möglichkeit um eine Mediation (möglichst nicht beim Jugendamt) nachzusuchen bzw. versuchen die Mutter dahin zu überreden.
Ist das auch erfolglos, schnellstens ein Verfahren auf Umgang beim Familiengericht beantragen. Kostet nicht die Welt und bringt ein viel besseres Ergebnis (und vielleicht auch Einsicht bei der Mutter).
Du kannst dich auch beim Jugendamt beraten lassen.
Ehrlich gesagt, fühlt sich der Mann eher ungerecht behandelt
von denen und hat das Gefühl, als wenn man für die nichts
weiter wäre, als eine weitere Nummer.
Dieses Gefühl haben viele Väter. Dieser Vater hier vermutlich sogar mit Recht, wenn ich an die Kompetenzüberschreitung bezüglich des Umgangsrechts denke.
Auf jeden Fall bitte nichts überstürtzen. Für so ein Kind ist
die Trennung schlimm und daher bitte nicht an dem Kind
rumzerren!!
Das will der Mann auch auf keinen Fall. Er liebt das Kind über
alles! Nur … es dauert alles sooo lange … und i. V. m. der
Unzufriedenheit ist das seine Sache, die einem ganz schön den
Kopf zermatern kann.
Er hat schon fast zulange gewartet. Die jetztige Umgangssituation ist weder altersgerecht noch sonstwie für das Kindeswohl vertretbar. So wie sie jetzt ist, kann keine Bindung zwischen Kind und Vater aufgebaut werden.
Er muss schnellstens effektiv handeln und darf sich nicht mehr ins „Boxhorn jagen“ lassen. Warum? Das ist dem einen Link http://www.vev.ch/lit/jugrecht.htm in meinem anderen Beitrag von gestern nachzulesen.
Eventuell kann er sich Hilfe und Tipps bei der nächsten Vätergruppe (z. B. Väteraufbruch für Kinder e.V.) holen.
Gruß
Ingrid