Hallo Birgit,
der einmal vor (wahrscheinlich) längerer Zeit festgelegte Umgangsrythmus mag für das damalige Alter des Kindes richtig gewesen sein. Für ein dreijähriges Kind ist dieser Umgang nicht mehr richtig.
Der Umgang für die Kinder muss immer dem Alter des Kindes und den beruflichen Möglichkeiten der Eltern angepasst werden. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht (höchstes Deutsches Gericht) hat vor einem Jahr sogar die untergeordneten Gerichte „angemeckert“, weil sie dem Vater eines etwa dreijährigen Kindes keine Umgänge mit Übernachtung ermöglichten. Das würde die verfassungsgemäßen Rechte des Vaters (und des Kindes) auf gelebte Eltern-Kind-Beziehung verletzen.
Es ist ein Urteil, das nicht auf der HP des BVerfG veröffentlicht wurde. Wer es sich aber zuschicken lassen will, hier das Aktenzeichen: 1 BvR 157/07 vom 23.03.07
Ich habe eine nicht ganz vollständige Version des Urteils, das in einer Fachzeitschrift für Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht wurde. Wer davon einen Scan haben will, muss mich direkt anschreiben, da der Scan soo wuchtig ist, dass man in kaum veröffentlichen kann.
Mit Österreich und den dortigen Umgangs- und Sorgerechtsvoraussetzungen habe ich keine Erfahrung, aber sehr groß werden die Unterschiede zu Deutschland nicht sein.
In Deutschland würde ich den Tipp geben, dass sich der Vater an das zuständige Jugendamt wendet und dort um Vermittlung einer jetzt passenden Umgangsregelung bittet. Diese dann schriftlich mit „Zeugenunterschrift“ vom Jugendamtsmitarbeiter fixieren und auch die Mutter unterschreiben lassen.
Geht die Mutter darauf nicht ein und will weiter nur unnötige Probleme machen, weil es ihr gut in den Kram passt, dass der Papa unter der Woche das Kind nicht holen kann, würde ich vorschlagen, dass der Vater eine Umgangsregelung bei Gericht beantragt, die das jetzige Alter des Kindes und die beruflichen Notwendigkeiten des Vaters berücksichtigt.
Nicht am Sorgerecht rummonieren. Auch wenn es dem Kind nicht gut tut, dass es ständig neue Partner (Onkels oder wie auch immer) vorgesetzt bekommt. In Deutschland müsste die Mutter schon damit ihr Geld verdienen um irgendwas bei Gericht zu bewegen.
Aber weil die Mutter so ein unstetes Beziehungsleben lebt und dem Kind keine festen Beziehungspunkte vorlebt (Anzeichen dafür ist auch, dass das Kind nach den Umgängen nicht zurück will) ist es wichtig, dass der Vater so häufig wie möglich präsent ist und eine verlässliche Größe für das Kind bietet.
Zum Thema Umgangshäufigkeit von Kleinkindern (eigentlich von noch kleineren als das Kind hier ist) gibt es einen guten Aufsatz der Dipl. Psychologin und Mediatorin (die auch als Fachkraft in Sachen Familienrechtsangelegenheiten für die französische Regierung arbeitet) Ursula Kodjoe. Im Internet ist er auf einer schweizer Seite unter http://www.vev.ch/lit/jugrecht.htm zu finden.
Der Papa kann sich auch Hilfe und Tipps bei den verschiedenen Vätergruppen holen. Für Österreich habe ich jetzt nur http://www.dialogfuerkinder.at und www.kindergefühle.at gefunden. Ich kann Dir aber nichts über die Qualität dieser Gruppen sagen. Evtl. die Hotline von www.vafk.de in Deutschland anrufen und fragen, ob sie Partnergruppen in Österreich empfehlen können (die noch nicht verlinkt sind).
Gruß
Ingrid
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