Rechte für den Vater

Hallo,

also ich hoffe dass irgendjemand viel. noch weiter weiß, was man dagegen tun kann oder ob man überhaupt etwas tun kann.
Mein jetziger Freund hat einen 3 jährigen sohn, für den er auch unterhalt zahlt. von seiner damaligen freundin hat er sich vor knapp einem jahr getrennt, weil diese ihn ohne grund aus der wohnung geschmissen hat, weil die meinte etwas zu versäumen und sich einen neuen zugelegt hat.
Laut gericht darf er den kleinen nun 2mal die Woche ein paar stunden sehn. mittwoch und sonntag. allerdings hat er halt alle zwei wochen auch mittwoch arbeit, wo es dann nicht geht dass er den kleinen sieht.
Es war nun auch nun schon so, dass er sich mit ihr eben dann einen anderen Tag wieder ausgemacht hat.
Nun hat er sich aber heute wieder mit ihr gestritten, weil der kleine beim zurückbringen auf einmal meinte, er will nicht nach hause „die mama ist böse“ - Sie wechselt in der letzten zeit häufig die freunde und nimmt ständig jemand anderen mit nachhause und gibt dann neben dem kleinen bei ihren freundinen an.

Nun hat sich mein freund eben mit ihr gestritten und hat nun wieder angst, dass sie wieder die alte regelung einführt und er den kleinen wieder nur mehr mittwoch und sonntag sehn darf.

Sie hat leider dass alleinige sorgenrecht, weil sie nicht beim jungendamt für das gemeinsame sorgerecht unterschreiben will.

Kann man hier nun irgendwas machen? Weil das kanns doch nicht sein oder?
Ich mein er zahlt für ihn, er will ihn sehn, der kleine fühlt sich total wohl bei ihm, und mein freund ist weder gewalttätig noch sonst irgend etwas.
Aber das gibts doch nicht dass Sie ständig irgendwelche männer mit nachhause nimmt oder sonst was oder?

Kann man da denn wirklich gar nichts tun? in ÖSterreich?

Ich find dass einfach nur so traurig.

Vielleicht kann mir irgendjemand helfen, ob man da zufällig vielleicht was machen kann.

Vielen lieben Dank

tragisch
Hallo!

Aber das gibts doch nicht dass Sie ständig irgendwelche männer
mit nachhause nimmt oder sonst was oder?

wieso denn nicht?

Aber ich gebe dir schon Recht. Solche Geschichten sind immer tragisch. besonders, weil die Kinder es noch nicht begreifen
Doch die alles entscheidende Frage ist:
Wieso hat der Vater (oder beide zusammen) nicht das Sorgerecht bekommen?

Gruß
Paul

Hi,

ich fasse mal die Fakten aus Deinem Posting zusammen:
es gibt einen Dreijährigen, dessen Eltern sich getrennt haben. Der Vater zahlt Unterhalt und es gibt eine gerichtliche Umgangsregelung, die in Anbetracht des Alters des Kindes recht sinnvoll erscheint.
Der Vater kann aus beruflichen Gründen den Umgang teilweise nicht wahrnehmen und einigt sich mit der Mutter auf Ersatzlösungen. Nach einem Streit der Beiden befürchtet er, sie könne sich wieder auf die „offizielle“ Regelung zurückziehen.

In Deinem Posting gibt es aber einiges, was mich ausgesprochen nachdenklich stimmt:

also ich hoffe dass irgendjemand viel. noch weiter weiß, was
man dagegen tun kann oder ob man überhaupt etwas tun kann.

Wogegen soll etwas getan werden? Allein die Wortwahl „dagegen“ ist sehr bedenklich und zeugt von einer grundsätzlich falschen Haltung.

sich vor knapp einem jahr getrennt, weil diese ihn ohne grund
aus der wohnung geschmissen hat, weil die meinte etwas zu
versäumen und sich einen neuen zugelegt hat.

Wirklich ohne Grund? Und selbst wenn, was hat das mit dem Umgang zu tun?

Es war nun auch nun schon so, dass er sich mit ihr eben dann
einen anderen Tag wieder ausgemacht hat.

Offensichtlich versucht sie nicht den Umgang zu behindern, sondern fördert ihn im Gegenteil noch!

Nun hat er sich aber heute wieder mit ihr gestritten, weil der
kleine beim zurückbringen auf einmal meinte, er will nicht
nach hause „die mama ist böse“ - Sie wechselt in der letzten
zeit häufig die freunde und nimmt ständig jemand anderen mit
nachhause und gibt dann neben dem kleinen bei ihren freundinen
an.

Sorry, aber ein dreijähriger hält seine Mama nicht für „böse“ und will nicht zu ihr. So etwas kommt nur, wenn er entsprechend beeinflusst wurde!
Für einen Dreijährigen sind seine Eltern regelrecht Götter, die alles können und nie einen Fehler machen. Ein Dreijähriger würde nie aus eigenem Antrieb so etwas äußern!

Und die zweite Hälfte des Absatzes oben zeigt in meinen Augen, was hinter der Äußerung steht: massive Beeinflussung von Euch/dem Vater.

Nun hat sich mein freund eben mit ihr gestritten und hat nun
wieder angst, dass sie wieder die alte regelung einführt und
er den kleinen wieder nur mehr mittwoch und sonntag sehn darf.

Meine Hochachtung vor der Mutter, daß sie offensichtlich trotz des Vorfalls auf der sachlichen Ebene bleibt.

Sie hat leider dass alleinige sorgenrecht, weil sie nicht beim
jungendamt für das gemeinsame sorgerecht unterschreiben will.

Dafür keimt in mir ein gewisses Verständnis - acuh wenn ich grundsätzlich für gemeinsames Sorgerecht bin.

Kann man hier nun irgendwas machen? Weil das kanns doch nicht
sein oder?

Was? Daß sie ihr Leben nicht nach seinen Wünschen lebt?

Ich mein er zahlt für ihn, er will ihn sehn, der kleine fühlt
sich total wohl bei ihm, und mein freund ist weder gewalttätig
noch sonst irgend etwas.

Und ich lese nichts darüber, daß er ihn nicht sehen dürfte.

Aber das gibts doch nicht dass Sie ständig irgendwelche männer
mit nachhause nimmt oder sonst was oder?

Was geht das bitte Euch an?

Ich find dass einfach nur so traurig.

Ich auch! Der Kleine braucht Eltern, die sich gegenseitig respektieren und die gemeinsam für sein Wohl arbeiten. Bei der Mutter scheint dazu mehr Bereitschaft zu bestehen…

Vielleicht kann mir irgendjemand helfen, ob man da zufällig
vielleicht was machen kann.

Ja: Respektiert das Leben der Mutter. Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn die eltern eine Mediation machen würden: http://www.oebm.at/cms/index.php

Gruß Stefan

Hallo Birgit,

der einmal vor (wahrscheinlich) längerer Zeit festgelegte Umgangsrythmus mag für das damalige Alter des Kindes richtig gewesen sein. Für ein dreijähriges Kind ist dieser Umgang nicht mehr richtig.

Der Umgang für die Kinder muss immer dem Alter des Kindes und den beruflichen Möglichkeiten der Eltern angepasst werden. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht (höchstes Deutsches Gericht) hat vor einem Jahr sogar die untergeordneten Gerichte „angemeckert“, weil sie dem Vater eines etwa dreijährigen Kindes keine Umgänge mit Übernachtung ermöglichten. Das würde die verfassungsgemäßen Rechte des Vaters (und des Kindes) auf gelebte Eltern-Kind-Beziehung verletzen.

Es ist ein Urteil, das nicht auf der HP des BVerfG veröffentlicht wurde. Wer es sich aber zuschicken lassen will, hier das Aktenzeichen: 1 BvR 157/07 vom 23.03.07
Ich habe eine nicht ganz vollständige Version des Urteils, das in einer Fachzeitschrift für Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht wurde. Wer davon einen Scan haben will, muss mich direkt anschreiben, da der Scan soo wuchtig ist, dass man in kaum veröffentlichen kann.

Mit Österreich und den dortigen Umgangs- und Sorgerechtsvoraussetzungen habe ich keine Erfahrung, aber sehr groß werden die Unterschiede zu Deutschland nicht sein.

In Deutschland würde ich den Tipp geben, dass sich der Vater an das zuständige Jugendamt wendet und dort um Vermittlung einer jetzt passenden Umgangsregelung bittet. Diese dann schriftlich mit „Zeugenunterschrift“ vom Jugendamtsmitarbeiter fixieren und auch die Mutter unterschreiben lassen.

Geht die Mutter darauf nicht ein und will weiter nur unnötige Probleme machen, weil es ihr gut in den Kram passt, dass der Papa unter der Woche das Kind nicht holen kann, würde ich vorschlagen, dass der Vater eine Umgangsregelung bei Gericht beantragt, die das jetzige Alter des Kindes und die beruflichen Notwendigkeiten des Vaters berücksichtigt.

Nicht am Sorgerecht rummonieren. Auch wenn es dem Kind nicht gut tut, dass es ständig neue Partner (Onkels oder wie auch immer) vorgesetzt bekommt. In Deutschland müsste die Mutter schon damit ihr Geld verdienen um irgendwas bei Gericht zu bewegen.

Aber weil die Mutter so ein unstetes Beziehungsleben lebt und dem Kind keine festen Beziehungspunkte vorlebt (Anzeichen dafür ist auch, dass das Kind nach den Umgängen nicht zurück will) ist es wichtig, dass der Vater so häufig wie möglich präsent ist und eine verlässliche Größe für das Kind bietet.

Zum Thema Umgangshäufigkeit von Kleinkindern (eigentlich von noch kleineren als das Kind hier ist) gibt es einen guten Aufsatz der Dipl. Psychologin und Mediatorin (die auch als Fachkraft in Sachen Familienrechtsangelegenheiten für die französische Regierung arbeitet) Ursula Kodjoe. Im Internet ist er auf einer schweizer Seite unter http://www.vev.ch/lit/jugrecht.htm zu finden.

Der Papa kann sich auch Hilfe und Tipps bei den verschiedenen Vätergruppen holen. Für Österreich habe ich jetzt nur http://www.dialogfuerkinder.at und www.kindergefühle.at gefunden. Ich kann Dir aber nichts über die Qualität dieser Gruppen sagen. Evtl. die Hotline von www.vafk.de in Deutschland anrufen und fragen, ob sie Partnergruppen in Österreich empfehlen können (die noch nicht verlinkt sind).

Gruß
Ingrid

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Hallo!

Aber das gibts doch nicht dass Sie ständig irgendwelche männer
mit nachhause nimmt oder sonst was oder?

wieso denn nicht?

Aber ich gebe dir schon Recht. Solche Geschichten sind immer
tragisch. besonders, weil die Kinder es noch nicht begreifen
Doch die alles entscheidende Frage ist:
Wieso hat der Vater (oder beide zusammen) nicht das Sorgerecht
bekommen?

soweit ich weiß: Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht möchte (braucht noch nicht mal einen Grund anzugeben)…ist das eben so - der Vater kann sich auf den Kopf stellen, das ist ne freiwillige Entscheidung der Mutter`ob sie das halbe SR abgibt oder net.

Gruß
Paul

Gruß´Sandra

Sorgerechtsstreit?
Hallo!

soweit ich weiß: Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht
nicht möchte (braucht noch nicht mal einen Grund
anzugeben)…ist das eben so - der Vater kann sich auf den Kopf
stellen, das ist ne freiwillige Entscheidung der Mutter`ob sie
das halbe SR abgibt oder net.

wie bitte?
Hast du noch nie was von Sorgerechtsstreits gehört?
Die wären dann ja wohl überflüssig.
Wieso sollte die Mutter irgendwelche Vorrechte in Bezug auf das Kind haben?

Gruß
Paul

wie bitte?
Hast du noch nie was von Sorgerechtsstreits gehört?
Die wären dann ja wohl überflüssig.
Wieso sollte die Mutter irgendwelche Vorrechte in Bezug auf
das Kind haben?

Gruß
Paul

Hallo Paul,

Du verwechselst da etwas. Ein Sorgerechtsstreit, entsteht in Deutschland, in Österreich und in vielen anderen Ländern, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht (z. B. weil die Eltern verheiratet sind oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben) und ein Elternteil bei der Trennung das alleinige Sorgerecht haben möchte.

Der umgekehrte Fall (der ja hier im angefragten Fall zutrifft), dass ein Elternteil (normalerweise die uneheliche Mutter) die Alleinsorge hat und der andere Elternteil das gemeinsame Sorgerecht haben will, ist normalerweise nicht unter dem Begriff Sorgerechtsstreit zu suchen und zu finden.

In Deutschland kann ein unehelicher Vater das gemeinsame Sorgerecht nur dann einklagen, wenn er ein sogenannter „Altfall“ ist.

Pauschale Erklärung des Begriffes Altfall: Bis 1998 konnte ein unehelicher Vater kein gemeinsames Sorgerecht bekommen, auch wenn es die Mutter wollte. Ab Juli 1998 ist es möglich eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben, womit auch ein unehelicher Vater die gemeinsame Sorge bekommt.

Damit uneheliche Väter von vor 1998 geborenen Kindern, die inzwischen von der Mutter des Kindes getrennt leben oder wo die Mutter der nachträglichen gemeinsamen Sorge nicht zustimmen will, die gemeinsame Sorge gerichtlich ersetzen lassen können, gibt es diese Altfallregelung. Mir sind aber nur sehr wenige Fälle bekannt, wo das Gericht nachträglich gegen den Einwand der alleinerziehenden Mutter die gemeinsame Sorge ausgesprochen hat.

Wie das im Detail in Österreich geregelt ist, weiß ich nicht. Irgendwie ähnlich wird es dort auch sein.

Aber hier im Forum wird immer vom „halben“ Sorgerecht gesprochen, was juristisch wie auch praktisch falsch ist. Das würde bedeuten, dass das Sorgerecht aufgeteilt ist - also dass die Mutter die schulische Sorge und der Vater die ???.. Sorge hat - also alles irgendwie geteilt ist.
Wenn keine Alleinsorge besteht, ist es immer die GEMEINSAME Sorge, weil die Eltern wichtige Sachen gemeinsam entscheiden müssen.

Eine uneheliche Mutter hat die Macht zu sagen, ob sie mit dem Vater des Kindes die gemeinsame Sorge ausüben will oder nicht. Das wird dann, z. B. vor dem Jugendamt oder Notar, in der Sorgerechtserklärung gemacht. Ist die Mutter damit nicht einverstanden, kann sich sich der Vater auf den Kopf stellen und mit seinem Hinterteil Fliegen fangen, er bekommt die gemeinsame Sorge nicht - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen.

Mir sind lediglich zwei Urteile (durch alle Instanzen) von zwei verschiedenen Fällen bekannt, da haben die Gerichte das Sorgerecht auf die unehelichen Väter übertragen, weil die Mütter den Umgang boykottierten, keine Bindungstoleranz hatten und das jeweilige Kind mit dem Hass auf den Vater schädigten.
Natürlich kann es noch viele weitere Urteile geben, weil mir nicht jedes Urteil unter die Augen kommt und weil auch nicht jedes Urteil von jedem Gericht veröffentlicht wird.

Gruß
Ingrid

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Hallo!

danke für deine sehr ausführliche Aufklärung! Ich schenke dir ein Sternchen dafür :smile:
Mir stellt sich trotzdem moralisch die Frage, wieso die Mütter von unehelichen Kindern Vorrechte gegenüber den Vätern haben sollten. nur, weil sie die Kinder physisch bekommen?
Da das gleiche Prinzip aber bei ehelichen Kindern nicht fortgesetzt wird, wird diese Regelung wohl noch ein Relikt der unehelichen-Kind-Problematik sein.
Ich werde es gleich auf meine Liste schreiben, was ich abschaffen will :smile:

Wie sieht es denn aus, wenn die Mutter dem Vater einmal das Sorgerecht gewährt hat? Kann sie es einfach zurückziehen, wann sie gerade Lust hat?

Gruß
Paul

böse Mama :smile:
Hallo!

Für einen Dreijährigen sind seine Eltern regelrecht Götter,
die alles können und nie einen Fehler machen. Ein Dreijähriger
würde nie aus eigenem Antrieb so etwas
äußern!

Also ich habe so was schon von Dreijährigen gehört. Wenn ein Elternteil etwas verbietet, dann kann es schon ziemlich schnell „böse“ werden. Dies meint das Kind hier natürlich nicht in Bezug auf die ganze Sorgerechtsgeschichte und eventuelle Partnerwechsel der Mutter. Ich kann mir aber vorstellen, dass das Kind soetwas gegenüber dem Vater geäußert hat. vielleicht, weil die Mutter ihm verboten hat, zuviel Fernsehen zu gucken.

Gruß
Paul

Hi,

darüber würde ich gerne etwas mehr wissen:

Aber weil die Mutter so ein unstetes Beziehungsleben lebt und
dem Kind keine festen Beziehungspunkte vorlebt (Anzeichen
dafür ist auch, dass das Kind nach den Umgängen nicht zurück
will) ist es wichtig, dass der Vater so häufig wie möglich
präsent ist und eine verlässliche Größe für das Kind bietet.

Du hast Dich ja nun sehr viel intensiver mit dem Themenkomplex rund um Trennungen, Trennungskinder und neue Partner auseinandergesetzt, als ich (und wohl die meisten hier). In meinen Augen bist Du in diesem Forum die kompetenteste und neutralste Antworterin zu dem Thema.
Aber hier stutze ich gewaltig. Ist es in Deinen Augen nicht ausgesprochen ungewöhnlich, daß ein dreijähriges Kind aus freien Stücken äußern soll „Mama ist böse“? Ist es nach Deiner Erfahrung wirklich so, daß ein so kleines Kind aufgrund eines unsteten Beziehungslebens eines Elternteils sich gegen das Heimgehen wehrt?
Daß ich von der Situation hinter der Frage einen völlig anderen Eindruck habe, wird ja an meiner Antwort deutlich. Mich würde wirklich interessieren, was für Dich darauf hindeutet, daß die Mutter unnötig Probleme machen möchte, weil es ihr gut in den Kram passe, daß der Papa das Kind unter der Woche nicht holen kann?

Gruß Stefan

Hi,

Also ich habe so was schon von Dreijährigen gehört. Wenn ein
Elternteil etwas verbietet, dann kann es schon ziemlich
schnell „böse“ werden.

klar, das kenne ich auch. Aber bei einem Dreijährigen nur als mehr oder weniger direkte Reaktion, nicht Stunden später als Begründung dafür nicht heim zu wollen.

Gruß Stefan

Hallo Paul,

Relikt? Wohl ein jein. Bis vor etwa 30 - 40 Jahren bekamen die ledigen Mütter meist einen Vormund für ihr Kind an die Seite gestellt. Wenn sie so unmoralisch war, ein Kind ohne Ehemann zu produzieren, konnte sie auch nicht in der Lage sein das Kind verantwortungsbewusst zu erziehen.

Bis zum Jahr 1976 bekam der Elternteil das Kind, der „unschuldig“ geschieden wurde. Dann kam das Zerrüttungsprinzip und es musste ein anderes Kriterium gefunden werde, wohin die Kinder bei einer Trennung kommen.

Die Gerichte fanden in vielen Urteilen, dass die Mutter immer die bessere Bezugsperson ist. Nur eigenartigerweise sind es Mütter, die ihre Kinder in Balkonkästen vergraben oder in der Gefriertruhe einlagern. Das Gesetz verlangte (bis kurz vor 1998), dass im Falle einer Trennung einem Elternteil die alleinige Sorge zugesprochen wurde. Dies auch dann, wenn die Eltern weiter gemeinsam für ihre Kinder sorgen wollten. Damals hieß das auch noch: der Erziehungsberechtigte und nicht der Sorgeberechtigte. Kurz vor 1998 erkämpften sich dann eheliche Eltern das gemeinsame Sorgerecht obwohl sie sich als Paar trennten.

Aber analog zu den ehelichen Trennungen gab es durch geänderte Moralvorstellungen immer mehr Kinder die unehelich geboren wurden. Der Gesetzgeber legte fest, dass automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.

Im Jahr 2003 klagten sich zwei uneheliche Väter (den einen kenne ich persönlich) zum Bundesverfassungsgericht durch. Das BVerfG urteilte, dass die Alleinsorge der unehelichen Mutter nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Gaben aber dem Gesetzgeber auf, diese Ansicht mit geeigneten Maßnahmen zu überprüfen. Laut einer Antwort der Frau Ministerin Zypries prüft der Gesetzgeber (jetzt nach 5 Jahren) ob er ein Gutachten zur Klärung dieser Frage in Auftrag geben soll. Bis dahin hat er Anwälte und Jugendämter, aber nicht die Väter- und Mütterorganisationen befragt.

Zum Thema Relikt zurück: Mütter (ich war übrigens auch eine alleinerziehende aber eheliche Mutter) haben in der öffentlichen Wahrnehmung eine Art Heiligenschein. Ob das jetzt auf das Mutterkreuz und die damalige Glorifizierung oder auf den Marienkult der Kirche zurückgeht, will ich nicht prüfen. Möglich wäre es, möglich auch nicht.

Gruß
Ingrid

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Hallo

Nur eigenartigerweise sind es Mütter, die ihre Kinder in Balkonkästen vergraben oder in der Gefriertruhe einlagern.

Das ist aber doch nicht die Regel.
Dass unerwünschte neugeborene Babies wenn dann von den Müttern (und nicht von den Vätern oder noch jemand anderem) getötet bzw. nicht versorgt werden, liegt doch auf der Hand, eben weil sie diejenigen sind, die sie versorgen müssten. -

Zum Thema Relikt zurück: Mütter (ich war übrigens auch eine alleinerziehende aber eheliche Mutter) haben in der öffentlichen Wahrnehmung eine Art Heiligenschein. Ob das jetzt auf das Mutterkreuz und die damalige Glorifizierung oder auf den Marienkult der Kirche zurückgeht, will ich nicht prüfen.

Ich denke, es geht vielmehr auf den Umstand zurück, dass die Kinder schon vor der Geburt bei der Mutter sind, und sich Schritt für Schritt immer weiter von ihr entfernen. So ist es jedenfalls auch bei allen anderen Säugetieren. Deswegen muss es natürlich nicht in jedem Fall die optimale Konstellation sein, aber meistens die natürlichste.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo Stefan,

glaubst Du wirklich, dass ein Elternteil der sein Kind alle paar Wochen für ein paar wenige Stunden sieht, sein Kleinkind so beeinflussen kann, dass es sowas über die Mutter sagt (vor allen Dingen wenn es nicht stimmt)? Dass sich so ein kleines Kind durch Fangfragen nicht widersprechen bzw. verplappern würde? Wer hat denn in diesem Fall alle Zeit der Welt, etwas zu „manipulieren“?

Kleinkinder fühlen recht gut wo es ihnen gut geht, wo es ihnen gefällt, wo sie sich geborgen und geliebt fühlen.

Geborgenheit fehlt auf jeden Fall dem Kind, wenn die Mutter ständig neue Bezugspersonen dem Kind präsentiert. Möglich (ist aber reine Spekulation) wäre auch, dass die Mutter beim „Neuverlieben“ dem Kind weniger Aufmerksamkeit und Zuwendung schenkt.

Ich habe drei Enkelkinder. Die mittlere ist jetzt drei Jahre alt. Obwohl sie liebevoll und fürsorglich von ihren Eltern betreut wird, hat sie eine starke Bindung an mich, ist auch häufig bei mir (obwohl wir 200 km auseinander wohnen). Aber komischerweise hängt sie noch mehr an meinem Mann, der sogar nur ihr Stiefopa ist und der, wenn sie bei uns ist, meist bedingt durch seine Berufstätigkeit durch Abwesenheit glänzen muss.

Ich liebe die Kleine genauso wir ihre beiden Geschwister, aber für meinen Mann ist die mittlere sein besonderer Augapfel. Er zeigt das nicht und behandelt alle drei Kinder gleich. Trotzdem spürt das die Maus und ich bin abgeschrieben, wenn der Opa von der Arbeit kommt. Gut ich bin nicht die böse Oma, weil ich keinen Anlass biete, böse zu sein (auch wenn ich nicht immer die gewünschte Schokolade aushändige).

Sie spürt die besondere Zuneigung des Opas für sie. Die anderen Beiden hängen auch an ihm, aber sie sind mehr auf mich fixiert. Zur Erklärung: die Kinder sind, wenn wir in Deutschland sind, häufig bei uns, nicht selten auch ohne die Eltern.

Es ist nicht selten, dass Mütter ihre Kinder bei einer Trennung vom Kindesvater als „Waffe“ benutzen. Manchmal machen sie es, weil sie wissen, dass der Expartner an seinem Kind hängt und sie ihn damit treffen, wenn sie ihm das Kind vorenthalten. Manchmal machen sie alles absichtlich und manchmal auch unbewusst.

Manchmal machen sie es, weil sie einen neuen Partner haben, den sie als besseren Vater ansehen und dann den „alten“ entsorgen wollen.

Manchmal machen sie es, wenn der Kindesvater eine neue Beziehung hat. Manchmal aus Angst, dass die „Zweitfrau“ sich als bessere Mutter installieren könnte und manchmal weil sie der „Zweitfamilie“ das Glück nicht gönnt dort „Sand ins Getriebe streuen will“ oder weil sie eifersüchtig ist, weil das Kind von der Neuen freundlich spricht.

Das sind nur einige Gründe - genauere Ausführungen würden ein Buch werden.

Wenn der Vater also den Wochenumgangstermin nicht wahrnehmen kann, passt ihr das u. U. aus einen der obigen Gründe in den Kram. Wäre es nicht so, würde sie dem Kind und dem Vater einen Ausweichtermin anbieten - z. B. den Wochenendumgang um die fehlenden Stunden vom ausgefallenen Umgang erhöhen.

Sie bekommt Unterhalt vom Vater für das Kind. Der muss diesen Unterhalt durch seine Berufstätigkeit erarbeiten, trotzdem nimmt sie keine Rücksicht darauf und ändert den Umgang so ab, dass er ihn auch wahrnehmen kann. Zeigt wenig Gefühl für das Kind, weil wer nimmt einem Kind schon etwas weg oder reduziert es, was das Kind liebt und/oder braucht? Würdest Du Deinem Kind den geliebten Teddybären wegnehmen oder die Schmusestunden mit dem Teddy willkürlich reduzieren? Nein sicher nicht - sie aber reduziert nicht nur ein austauschbares Stofftier, sondern den einzigen richtigen Papa den das Kind hat und liebt und von dem es auch geliebt wird. Die Kleine fühlt sich vielleicht auch deswegen von der Mutter nicht geliebt.

Aber hier stutze ich gewaltig. Ist es in Deinen Augen nicht
ausgesprochen ungewöhnlich, daß ein dreijähriges Kind aus
freien Stücken äußern soll „Mama ist böse“? Ist es nach Deiner
Erfahrung wirklich so, daß ein so kleines Kind aufgrund eines
unsteten Beziehungslebens eines Elternteils sich gegen das
Heimgehen wehrt?

Bei mir war im Satz noch ein „AUCH“. Es ist sicher nicht das einzige Anzeichen, sondern AUCH ein Anzeichen und es gibt bestimmt noch mehr Gründe.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

Nur eigenartigerweise sind es
Mütter, die ihre Kinder in Balkonkästen vergraben oder in der
Gefriertruhe einlagern.

und eigenartigerweise behaupten die dazu gehörigen Väter, nichts von all den Schwangerschaften mitbekommen zu haben, und kommen vor Gericht auch noch damit durch.

Nur hat all dies irgendwie so überhaupt gar nichts mit dem Ausgangsposting zu tun…

Im Jahr 2003 klagten sich zwei uneheliche Väter (den einen
kenne ich persönlich) zum Bundesverfassungsgericht durch.

Hier keimt in mir der Verdacht auf, dass Du bei diesem Thema gar nicht so neutral bist.

Gruß

=^…^=

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Hallo

Nur eigenartigerweise sind es Mütter, die ihre Kinder in Balkonkästen vergraben oder in der Gefriertruhe einlagern.

Das ist aber doch nicht die Regel.
Dass unerwünschte neugeborene Babies wenn dann von den Müttern
(und nicht von den Vätern oder noch jemand anderem) getötet
bzw. nicht versorgt werden, liegt doch auf der Hand, eben weil
sie diejenigen sind, die sie versorgen müssten. -

Hallo,

ich habe auch nicht geschrieben, dass das die Regel ist. Nur Mütter die ihre Kinder töten, tun es manchmal (nicht in der Regel - manchmal) auch, weil sie nicht wollen, dass der Vater (Oma, Pflege- oder Adoptiveltern usw.) das Kind versorgt.
Heutzutage greifen viele Möglichkeiten, von der Babyklappe bis zu den Vätern, die das Kind versorgen könnten und oft auch wollten, dass man es nicht töten muss.
Ein Baby wird auch ganz gut ohne Muttermilch groß, gibt passende Nahrung zum Kaufen.

Dein Satz:

Ich denke, es geht vielmehr auf den Umstand zurück, dass die
Kinder schon vor der Geburt bei der Mutter sind, und sich Schritt
für Schritt immer weiter von ihr entfernen. So ist es jedenfalls
auch bei allen anderen Säugetieren. Deswegen muss es natürlich
nicht in jedem Fall die optimale Konstellation sein, aber meistens
die natürlichste.

kann natürlich auch zutreffen. Ich glaube, dass es viele Gründe gibt (viel mehr als wir bisher angeführt haben), die inzwischen zu einem Brei zusammengemischt wurden und wo jeder - auch jeder Richter - seine eigene Wahrnehmung davon hat.

Nur die Politik in Deutschland will, dass sich Väter mehr in die Erziehung der Kinder einbringen. Wenn es aber um Trennung geht, kommt häufig der sogenannte Mütterbonus zum Tragen. Mir sind Fälle bekannt, da hat der Vater als Hausmann viele Jahre die Kinder versorgt oft sogar noch nach der Trennung. Dann kam die Mutter und „kassierte“ die Kinder ein und es wurde von „gestrigen“ Richter dann auch noch abgesegnet.
Bei vielen Richtern ist eine schlechte Mutter besser für das Kind als ein guter Vater. Allerdings ändert sich das langsam und stettig die letzten Jahre. Aber ob ich es wirklich noch erlebe, dass jedes (Trennungs-)Kind von dem Elternteil aufgezogen wird, der es wirklich am meisten fördert und für ihn sorgt, wage ich zu bezweifeln.

Wobei (aber bitte das nicht jetzt auch noch diskutieren, ist nur meine ganz persönliche Einschätzung) es für das Kind am Besten wäre, wenn es auch nach der Trennung der Eltern weiter von beiden betreut wird - also das sogenannte Wechselmodell zum Tragen kommt. Natürlich nur, soweit beide Eltern dazu aus beruflichen Gründen in der Lage sind. Ein Monteur im Auslandseinsatz kann schlecht die häfltige Betreuung übernehmen. Die Eltern trennen sich ja als Paar, aber sie bleiben ein Leben lang die Eltern für das Kind und für mich hat das Kind das Recht darauf, beide Eltern soviel wie möglich zu erleben.

So, ich gehe jetzt schlafen. Bei mir in China ist es jetzt schon 00.45 Uhr. Werde mich aber gerne weiter dazu äußern, wenn ich ausgeschlafen habe (da schlaft Ihr dann alle noch) :smile:)

Gruß
Ingrid

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Hallo,

habe ich doch auch gar nicht behauptet:

Hier keimt in mir der Verdacht auf, dass Du bei diesem Thema
gar nicht so neutral bist.

Mein „Unneutralsein“ ist nämlich eindeutig auf der Seite der Kinder. Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter und da sollte es keine Rolle spielen, ob sie ehelich oder unehelich geboren wurden.

Gruß
Ingrid

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ot: Kindstötung
Hallo Ingrid,

Mütter die ihre Kinder töten, tun es manchmal (nicht in der
Regel - manchmal) auch, weil sie nicht wollen, dass der Vater
(Oma, Pflege- oder Adoptiveltern usw.) das Kind versorgt.

Mütter, die ihre Kinder töten, tun es manchmal (nicht in der Regel - manchmal) auch, weil die Väter Druck auf sie ausüben.

Aber jetzt mal ehrlich: Was soll das in diesem Diskussionsstrang? Das hat doch wirklich so ziemlich überhaupt gar nichts mir den Durchschnittsproblemen in Durchschnittstrennungsfamilien zu tun!

Empörte Grüße

=^…^=

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Hallo Ingrid,

Deine mangelnde Neutralität sehe ich da hervorblitzen, wo Du die Schilderung aus väterlicher Sicht kritiklos übernimmst (wäre ja vielleicht interessant, die Mutter dazu zu hören - gerade bei Trennungen ist der Vorwurf der Promiskuität doch schnell bei der Hand) und im Weiteren sogar noch übersteigert darstellst; denn selbst der UP hat geschildert, dass die Mutter bislang mit dem berufsbedingt abgeänderten Umgang einverstanden ist und der Vater jetzt nur Angst hat, sie könnte diese Regelung eventuell ändern wollen.

Gruß

=^…^=

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Hallo

glaubst Du wirklich, dass ein Elternteil der sein Kind alle
paar Wochen für ein paar wenige Stunden sieht, …

Nach dem UP sieht er das Kind zweimal in der Woche.

… sein Kleinkind so beeinflussen kann, dass es sowas über die Mutter sagt (vor allen Dingen wenn es nicht stimmt)? Dass sich so ein kleines Kind durch Fangfragen nicht widersprechen bzw. verplappern würde?

Wieso Fangfragen? Es hat doch niemand das Kind ausgefragt. Nach meiner Vorstellung hat das Kind das gesagt, bevor der Vater das Kind nach Hause zu seiner Mutter gebracht hat. Wahrscheinlich war außer dem Vater niemand dabei. -

Er hat es dann der Mutter irgendwie gesagt, und daraufhin haben sie sich gestritten. Wie genau, das weiß die UP wahrscheinlich auch nur indirekt aus der Erzählung.

Geborgenheit fehlt auf jeden Fall dem Kind, wenn die Mutter
ständig neue Bezugspersonen dem Kind präsentiert.

Aber man muss sich doch die Frage stellen, woher das eigentlich dem Vater bekannt ist. Vielleicht durch einen gemeinsamen Freundeskreis? Die UP hat ja irgendwelche Freundinnen erwähnt, vor denen die Mutter dann in Beisein des Kindes mit ihren Bekanntschaften angibt, die es dann ja möglicherweise dem Vater weitererzählen.

Das mit den ständig wechelnden Bekanntschaften kann natürlich stimmen, aber es kann genauso gut auch nicht stimmen. Wenn meine Vorstellung soweit richtig wäre, dann wäre es ja nicht so sehr unwahrscheinlich, dass die Mutter regelrecht damit rechnet, dass ihre Prahlereien dem Vater hinterbracht werden.

Wenn der Vater also den Wochenumgangstermin nicht wahrnehmen
kann, passt ihr das u. U. aus einen der obigen Gründe in den
Kram. Wäre es nicht so, würde sie dem Kind und dem Vater einen
Ausweichtermin anbieten - z. B. den Wochenendumgang um die
fehlenden Stunden vom ausgefallenen Umgang erhöhen.

Das hat sie doch getan. Im Moment befürchtet der Vater doch lediglich, dass sie aufgrund des Streites die alte Regelung - ohne Ausweichtermin - wieder einführt.

Letzten Endes kennt die UP den Vater des Kindes wohl noch nicht so ewig lange, deswegen bin ich ein wenig im Zweifel. Was aber nicht heißt, dass ich das nicht glaube; ich zweifele nur ein wenig.

Viele Grüße