Hallo,
Mann hat sich im April 2008 von der Mutter seines Kindes,
welches im Juni 2009 zwei Jahre alt geworden ist.Der Mann darf sein Kind alle zwei Wochen für jeweils zwei
Stunden sehen. Die Mutter ist immer dabei. Hält sich aber
weitestgehend raus.
Das ist eindeutig zu wenig Umgang. Die Intervalle wann das Kind den Vater sieht, sind viel zu lange.
Allgemein wird gesagt, dass Kleinkinder noch kein Langzeitgedächtnis haben. Auch, dass es nur zwei Stunden sind, hindert daran, dass das Kind eine Beziehung zum Vater aufbauen kann.
Es benötigt ja erst mal eine gewisse „Aufwärmphase“. Die dauert länger, desto längere Zeit seit dem letzten Umgang vergangen ist.
Der Mann möchte aber sein Kind öfter sehen. Welche Rechte
stehen ihm zu? Wie oft darf er eigentlich sein Kind sehen? Was
kann und muss der Mann tun, damit er sein Kind öfter zu
Gesicht bekommt? Ab welchem Alter darf der Vater das Kind auch
mal einen ganzen Tag lang und ab wann mit Übernachtung bei
sich haben?
Für zweijährige Kinder ist häufig ungefähr folgende Regelung: alle zwei Wochen unter der Woche ein Nachmittag und alle zwei Wochen mindestens einen ganzen Wochenendtag.
Ab ca. 2,5 Jahren werden erste Übernachtungen gemacht.
Ganz selbstverständlich finden die Umgänge natürlich ohne Mutter statt. Aausnahme wäre, wenn der Vater z. B. wegen einer Behinderung, das Kind nicht versorgen könnte.
Die Deutsche Dipl. Psychologin Ursula Kodjoe (arbeitet auch für die französische Regierung) sieht das in einem in der Schweiz veröffentlichten Vortrag http://www.vev.ch/lit/jugrecht.htm so:
Die alten Faustregeln müssen sehr kritisch hinterfragt werden, viele halten den neuen Erkenntnissen nicht mehr stand: Je jünger ein Kind ist, desto häufiger sollte es Kontakt haben zu dem Elternteil, mit dem es nicht mehr zusammenlebt. Das ergibt sich aus den Bedürfnissen dieser Entwicklungsstufe. Bis zum Schulalter sollte es ca. ein Drittel der Jahreszeit mit diesem Elternteil verbringen. Diese Zeit wird als Voraussetzung dafür betrachtet, dass eine Eltern-Kind-Beziehung wirklich gelebt werden und sich weiterentwickeln kann.
Das Thema ist auch schon im Archiv unter /t/rechte-fuer-den-vater/4779711/4
Bezüglich des Umgangsrechtes spielt es keine Rolle, ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht hat oder nicht. Auch ein uneheliches Kind (ohne gemeinsames Sorgerecht der Eltern) hat ein Recht darauf, dass es eine Bindung zum Vater aufbauen, erleben und leben kann.
Gruß
Ingrid