Fragen zur Privathaftpflicht

Hallo Joki,

also ich will hier konkret keine Anbieter benennen (kann dir aber ne Mail schicken, falls du das wünscht), aber die Vertragsbedingungen scheinen mir immer dieselben zu sein. Ich schildere das mal etwas genauer an einem Beispiel:

„Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des I 1 Ziff. 3 AHB aus Schadenereignissen mitversichert, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind“

Da denkt man erstmal Super Sache. Schön, das sie das mitversichern.

Schaut man den in den alllgemeinen Versicherungsbedingungen nach, kann man beim zitierten Versicherungsanbieter folgendes lesen:

"Der Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarungen ausgedehnt werden auf die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschädigung, die weder durch Personenschaden noch durch Sachschaden entstanden ist, sowie wegen Abhandenkommens von Sachen." Auf die Versicherung wegen Abhandenkommens von Sachen findet die Bestimmung über Sachschaden Anwendung.

Also das heißt in meinen Augen ganz klar, das Vermögensschäden, die infolge von Sach- oder Personenschäden auftreten nicht übernommen werden. Vergleichbare Formulierungen habe ich in allen Versicherungsbedingungen gefunden, die mir bislang untergekommen sind.

Zum Regressverzicht

Das mit dem Regeressverzicht hab ich noch immer nicht verstanden. Wenn ich richtig informiert bin, besagt dieses Abkommen, Das die Gebäudeversicherung die Schäden übernimmt, die zwischen 150000 und 600000 Euro liegen. Alles was drunter oder drüber liegt, wird dann von der Haftpflicht übernommen. Da gibts dann einen „Rückgriffsanspruch“ seitens der Gebäudeversicherung (Quelle:/t/feuerregress-verzichtabkommen/3651746

Wenn jetzt in meinem Haftpflichtvertrag steht, dass die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenererignissen fallenden Rückgriffsansprüche" ausgeschlossen sind, dann heißt das für mich, das sich der Gebäudeversicherer nicht an meine Haftpflichtversicherung wenden kann. Folglich bin ich haftbar. Oder sehe ich das falsch?

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