Fragen zur Zwangsversteigerung meiner Mietwohnung

Hallo liebe Experten,

ich habe nun locker 2 Stunden jegliche Foren auf der Suche nach einer Antwort durchforstet, leider vergebens.

Vor einigen Monaten hat meine Vermieterin Ihre Wohnung an die Bank verloren. Einige Monate lang habe ich dann die Kaltmiete an ein Inkasso Büro gezahlt. Seit November 2011 habe ich keine Miete mehr gezahlt, sondern gesondert aufbewahrt, nachdem ich ein Schreiben von dem Inkasso Büro bekam, welches mich von allen Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin (Vermieterin) befreite. Beschwert hat sich bislang niemand.

Zwischenzeitlich war ein Gutachter in der Wohnung der für die Bank den Wert schätzen sollte. Er bescheinigte einen sehr schlechten Zustand, weswegen die Wohnung weit unter ihrem normalen Wert anzusetzen sei.

Paar Monate später meldete sich dann ein Makler der beauftragt worden sei, die Wohnung vor der ZV zu verkaufen. Seitdem habe ich großen ärger.

  1. Der Makler stand unangemeldet Freitag Morgens um 8:30Uhr vor der Tür und rief aufs Handy an um die Wohnung kurzfristig zu besichtigen!

  2. In den ersten Wochen rief er immer am Vortag kurzfristig durch und wollte Termine für den folgenden Tag haben. 2 Wochen spielte ich mit bis ich die Besichtigungen auf ein mal die Woche und das für eine Stunde reduzierte, doch auch das ist ein Einschnitt in meine Privatsphäre und mein Privatleben den ich nicht auf unbestimmte Zeit über mich ergehen lassen möchte. Mehrfach habe ich nach einer Besichtigung den Makler darauf hingewiesen, dass die Interessenten meinen Wandschrank ohne Erlaubnis geöffnet hätten und er dafür zu sorgen hat, dass die Interessenten sich zu benehmen haben oder ich gezwungen sei sie der Wohnung zu verweisen. Leider habe ich nie den Mut gehabt das zu tun, obwohl es mehrfach passiert ist. Es gab auch weitere Vorkommnisse dieser Art.

  3. Der Verkaufswert den er laut Gutachter hatte lag mind. 10.000 EUR über dem was der Gutachter für die Wohnung in Topzustand bescheinigt hätte.

  4. Er versprach mir von sich aus, nur Investoren heranzubringen damit ich nicht nach nur 1,5 Jahren wieder ausziehen müsste. Leider sind alle Interessenten die er seitdem zur Besichtigung bringt Eigenbedarfs-kunden. Die Anzeige bei Immobilienscout24 steht auch unter Wohnung-Kauf und mit keinem Wort ist der Mieter erwähnt.

  5. Die laut Gutachter notwendigen Sanierungsarbeiten (komplette Stromleitungen inkl. Sicherungskasten, komplett zu sanierendes Badezimmer, Böden neu, neues Heizsystem…) verschweigt der Makler den Interessenten bei der Besichtigung komplett. Nicht einmal die Uralte Nachtspeicherheizung, welche von 1956 stammt und wahrscheinlich Asbest verseucht ist, erwähnt er, außer der Kunde spricht ihn darauf an.

Ich würde diese Wohnung selbst kaufen, aber nur zu dem Wert den der Gutachter mir genannt hat und das wäre 1/3 des genannten Preises den die Bank will. Ich wohne in dieser Wohnung und kenne ihre Fehler und den Aufwand den man haben wird.

Habt Ihr Tipps für mich wie ich mich verhalten soll? Der Makler blockt jede Auskunft die ich haben möchte. Mehrfach habe ich nach einer Kopie des Gutachtens oder nach dem Termin der Zwangsversteigerung gefragt. Immer nur ein jaja oder ein Schulter zucken.

-Gibt es einen Weg wie ich an den Zwangsverwalter / die Bank herantreten kann um mit ihm direkt zu verhandeln?
-Welche Pflichten habe ich als Mieterin? Wie lang muss ich das ganze über mich ergehen lassen?
-Gibt es Fristen bis wann der Makler Zeit hat die Wohnung zu verkaufen oder bestimmt das Amtsgericht die ZV willkürlich?
-Falls ich wegen Eigenbedarfs ausziehen muss, hab ich eine Chance, das der neue Besitzer mir den Umzug entschädigt bzw. bezahlt?
Was haltet ihr davon als Mieter selber einen Gutachter zu bestellen um ein Gutachten zu bekommen was den schlechten Zustand der Wohnung bescheinigt, um dann an die Bank heranzutreten?

Wie ihr an der länge meines Textes seht, bin ich völlig fertig mit den Nerven. Diese Ungewissheit ob ich hier weiter wohnen kann oder nicht macht mich fertig.

Liebsten Dank für eure Antworten.
Sandra

(Bevor jemand fragt: Ich war mir des schlechten Zustands der Wohnung bewusst, musste trotzdem einziehen da ich dringend eine Wohnung gesucht habe. Vom Schnitt, Größe, Örtlichkeiten und Infrastruktur ist die Wohnung trotzdem optimal. Leider fehlt mir für einen erneuten Umzug auch das Geld da ich einige Möbelstücke habe die nur von Profis transportiert werden können!)

Hallo,

Dein Text ist wirklich sehr lange und auch etwas verwirrend.

Vor einigen Monaten hat meine Vermieterin Ihre Wohnung an die
Bank verloren.

Wie verloren? Hat die Bank die Wohnung in einer Zwangsversteigerung ersteigert?

Einige Monate lang habe ich dann die Kaltmiete

an ein Inkasso Büro gezahlt.

Was hat ein Inkassobüro mit der Wohnung zu tun??
An die würde ich gar nichts zahlen sondern nur an den Eigentümer der Wohnung.

Seit November 2011 habe ich keine

Miete mehr gezahlt, sondern gesondert aufbewahrt, nachdem ich
ein Schreiben von dem Inkasso Büro bekam, welches mich von
allen Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin (Vermieterin)
befreite. Beschwert hat sich bislang niemand.

Kann gefährlich sein.

Zwischenzeitlich war ein Gutachter in der Wohnung der für die
Bank den Wert schätzen sollte.

Also oben schreibst Du die Immobilie wäre an die Bank verloren und nun kommt ein Gutachter. Der kommt normalerweise vor dem Zwangsversteigerungstermin…

Die Sache mit dem Makler.
1.)Ohne Termin gibts er überhaupt keinen Zutritt zur Wohnung!

2.)Man hat als Mieter das Recht, ungestört in den Mieträumen zu leben. Der Vermieter(das gilt auch für den Makler) darf ohne Zustimmung die Wohnung nicht betreten. Außerdem gilt ein unangekündigter Besuch des Vermieters immer als unzumutbar und man muss ihn nicht hereinlassen.
Der Mieter kann auch jegliche Fotografie und Videoaufzeichnungen verbieten!!

3.)
An Samstagen und Sonntagen kannst Du jegliche Besichtigung verbieten.
Besichtigungen haben vorher angekündigt zu werden und einmal die Woche als Sammelbesichtigung zu veranstalten.
Mehr nicht!!
Wenn Dich jemand belästigt dann sofort die Polizei rufen wegen Nötigung und Hausfriedensbruch anzeigen.

So dann herrscht Zucht und Ordnung!!!

Er versprach mir von sich aus, nur Investoren
heranzubringen damit ich nicht nach nur 1,5 Jahren wieder
ausziehen müsste. Leider sind alle Interessenten die er
seitdem zur Besichtigung bringt Eigenbedarfs-kunden. Die
Anzeige bei Immobilienscout24 steht auch unter Wohnung-Kauf
und mit keinem Wort ist der Mieter erwähnt.

Der Verarscht Dich und lügt Dich an nur um sein Geschäft möglichst ungestört zu machen.
Wie naiv bist Du denn auf jemands Wort zu bauen?

  1. Die laut Gutachter notwendigen Sanierungsarbeiten
    (komplette Stromleitungen inkl. Sicherungskasten, komplett zu
    sanierendes Badezimmer, Böden neu, neues Heizsystem…)
    verschweigt der Makler den Interessenten bei der Besichtigung
    komplett. Nicht einmal die Uralte Nachtspeicherheizung, welche
    von 1956 stammt und wahrscheinlich Asbest verseucht ist,
    erwähnt er, außer der Kunde spricht ihn darauf an.

Dann würde ich als Mieter alle Interessenten darauf hinweisen und das alles erklären:wink:)
Dann wird der Makler so schnell nicht wieder kommen :wink:))))

Ich würde diese Wohnung selbst kaufen, aber nur zu dem Wert
den der Gutachter mir genannt hat und das wäre 1/3 des
genannten Preises den die Bank will.

Wird wohl nicht so laufen in einer Zwangsversteigerung, denn die Bank muss zustimmen und hat Ihre Vorgaben.
Wenn du allerdings alle möglichen Käufer vergraulst indem Du ihnen die Wahrheit über den Zustand erzählst sinkt der Preis der Wohnung und Deine Chancen:wink:…
Du muss nur was dafür tun.

Termin für die Zwangsversteigerung (falls schon einer steht) sagt Dir die Bank. Dort anrufen.
Du kannst der Bank ein Kaufangebot schriftlich unterbreiten.

Der evtl. neue Eigentümer kann Dich nicht so schnell heraus werfen. Er muss erst mal den Mietvertrag so übernehmen.
Evtl. (ich kenne deine Situation nicht) kann er Dich gar nicht kündigen:wink:

-Falls ich wegen Eigenbedarfs ausziehen muss,

Eigenbedarf muss stichhaltig begründet sein…sonst kann man diesem Widersprechen und trotzdem nicht ausziehen…

Was haltet ihr davon als Mieter selber einen Gutachter zu
bestellen um ein Gutachten zu bekommen was den schlechten
Zustand der Wohnung bescheinigt, um dann an die Bank
heranzutreten?

Mann wie naiv bist Du denn??
Willst Du noch Dein Geld ausgeben?
Weisst Du was ein Gutachten kostet?

du kannst das Gutachten jederzeit bei Gericht einsehen!!!

grüsse

Hallo Sandra,
tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung.

Guten Morgen,

so wie Sie schreiben, kann Ihre Vermieterin die Wohnungen „an die Bank“ nicht verloren haben. Stattdessen wird es so sein, dass diese die Zwangsversteigerung beantragt hat.

Dafür spricht, dass jetzt ein Makler eingeschaltet worden sei, der mit Blick auf die Versteigerung Interessenten generieren soll (das tun viele Banken so).

Dass Sie den Makler nicht reinlassen müssen, liegt auf der Hand.

Sie sprechen von einem Gutachter. Daraus ist und ersichtlich das ein Gutachten schon erstellt worden sein soll.

Kaufen können Sie diese Wohnung nur, wenn die Lasten auf dem Grundbuch gelöscht werden können, dass heißt, wenn Sie „genug“ bezahlen. Selbstverständlich muss die Eigentümerin „mitspielen“, denn wenn Sie kaufen, ist sie schließlich Verkäuferin.

Der Makler ist der falsche Ansprechpartner, er kann ja unter Umständen auch Ihr Gegner sein.

Der Zwangsverwalter hat mit der Zwangsversteigerung gar nichts zu tun, wenn es - wie Sie sagen - einen solchen gibt. Wenn es diesen Zwangsverwalter gibt, dann dürfen Sie Ihre Miete nur noch an den Zwangsverwalter bezahlen, nicht aber an die Bank oder an die Vermieterin. Das ist sehr wichtig, weil Sie sonst doppelt wegen der Mietzahlung in Anspruch genommen werden könnten.

Eine Entschädigung durch einen neuen Eigentümer (wenn es dann einen gibt) gibt es nicht, falls die Versteigerung erfolgt. Stattdessen gibt es ein Sonderkündigungsrecht gegen Sie. Das gilt nicht beim Verkauf.

Alles in allem würde ich an Ihrer Stelle auf die Versteigerung warten und dann - wenn Sie selbst kaufen wollen - im Zwangsversteigerungstermin mitbieten.

Viel Glück.

Hallo Sandra,

ich würde nicht jeden in die Wohnung lassen. Nur mit Termin!
Und dann auch nicht dauernd. Und ruhig auch mal sagen wenn Du keine Zeit hast! Wie oft Du sie reinlassen musst weiß ich nicht genau.

Du hast für die Wohnung ein Vorkaufsrecht!
http://dejure.org/gesetze/BGB/577.html
Allerdings ist das was im Gutachten steht ohne Belang.
Wenn das komplette Haus verkauft wird wirst Du die Wohnung aber nicht einzeln erwerben können.
Falls die Wohnung einzeln, kannst Du das Vorkaufsrecht nach Erwerb eines Käufers erwirken! D.h. den verhandelten Preis müsstest Du zahlen. Für genaueres aber bitte einen Rechtsanwalt fragen!

zu 2. Teile das dem Verwalter und Makler doch einfach schriftlich mit!
zu 3. Gutachten kannst Du vergessen.
zu 4. nach Erwerb kann man nicht einfach Eigenbedarf kündigen!
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/kuendig…

zu 5. Sache von Verkäufer+Käufer, geht Dich im Prinzip nichts an.

Gutachtenkopie nützt Dir nichts.
Termin Zwangsversteigerung wird öffentlich ausgehängt, einfach beim Amtsgericht erkundigen. Bis dahin vergeht aber viel Zeit!
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung
Ich denke es wird aber versucht ohne Zwangsversteigerung zu verkaufen!!

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070…
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
Makler hat keine Frist, außer der Eigentümer/Verwalter setzt ihm eine.
Eigenes Gutachten kostet viel, bringt wenig.

Nerven nicht kaputt machen lassen, Du hast doch einige Rechte in der Sache und vor allem alle Zeit der Welt…

Gruß
David

Hallo,

das ist ja eine sehr verfahrene Situation in der du da steckst. Der Termin für die Zwangsversteigerung wird hier bei uns öffentlich im Aushangkasten des Rathauses ausgehängt. Darin steht auch der Verkehrswert und wie viel die Bieter in bar mitbringen müssen. Vielleicht mal beim zuständigen Rathaus anfragen. Ich an Deiner Stelle würde mir eine neue Wohnung suchen. Du sagst, dass du dafür das Geld fehlt, erwähnst aber am Anfang, dass du die Miete gesondert aufgewahrst. Aufgrund der ständigen Eingriffe in Deine Privatsspähre sehe ich es als gerechtfertigt an, dass du die aufbewahrte Miete für den Umzug in eine neue Wohnung nimmst. Ansonsten kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Viel Glück wünsche ich Dir und starke Nerven.
MfG
Sabine Kruse

Gib bei google ein:Mieterschutz nach Zwangsversteigerung
Dort siehst du, dass der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht hat. Aber auch da gibt es Grenzen. Lies diesen Artikel mal selber durch.
http://www.123recht.net/Mieterschutz-nach-Zwangsvers…

Du kannst dich beim Amtsgericht nach dem Termin für die Zwangsversteigerung erkundigen.

Ein Makler kann nicht zu jeder Tageszeit in deine Räumlichkeiten. Auch ein Vermieter muss sich bei einer Neuvermietung an Zeiten halten und die Häufigkeit wird auf einige Stunden eingegrenzt.

Schau mal:
Mietrecht: Betreten der Wohnung durch den Vermieter - Besichtigungen (gib diesen Text bei google ein)

Mietrechtlicher und verfassungsrechtlicher Grundsatz:

Alle Mieter haben ein aus Art. 13 Abs 1 u. 14 GG (Grundgesetz) abgeleitetes Recht, in ihren Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54 ) BVerfG vom 1 BvR 2285/03 vom 16.1.2004. Diesem Recht wird nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes (s.o.) nicht die von Verfassung her gebührende Bedeutung beigemessen.

Der Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieter nicht dazu berechtigt das Mietobjekt zu betreten. Das bedeutet, dass der Vermieter vor jeder Besichtigung die Zustimmung des Mieters einholen muss. Der Mieter muss dem Vermieter aber das Betreten und die Besichtigung der Räume (im engen Grenzen siehe dazu unten) gestatten. Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des Vermieter ( § 809 BGB). Eine Besichtigung ohne vorherige mündliche oder schriftliche Ankündigung des Termins ist in aller Regel unzumutbar, es sei denn bei Gefahr in Verzug (Schadensabwehr). Die Besichtigung an Wochentagen (ohne Samstag s.u.) ist wenigstens 24 h vorher anzukündigen. Die Frage ob eine Besichtigung zumutbar ist hängt auch im Einzelfall davon ab, wie lange das Mietverhältniss bereits besteht, und welche Beeinträchtigungen für den Mieter mit der Besichtigung verbunden sind BVerfG vom 1 BvR 2285/03 vom 16.1.2004. Das AG Ibbenbüren, hat in seinem Urteil vom 1. September 1998, Az: 13 C 77/97 den Grundsatz recht treffend wie folgt formuliert: Mangels einer mietvertraglichen Regelung steht dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung im laufenden Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Grundes zu. So muß die Besichtigung zum Beispiel erforderlich sein, um die Notwendigkeit unaufschiebbarer Instandsetzungsarbeiten festzustellen. Ein wichtiger Grund kann auch darin liegen, daß der Verdacht eines vertragswidrigen Gebrauchs oder der Vernachlässigung von Obhutspflichten durch den Mieter besteht.

Vielleicht solltest du doch lieber den Mieterverein einschalten. Die Mitgliedsgebühr ist nicht sehr hoch.

Das zuständige Amtsgericht ( Grundbuchamt) hat alle informationen die man braucht und ein berechtigtes interesse liegt ja auch vor.
Wenn man weiss wer denn jetzt der Gläubiger ist ( in der regel wird das die Bank sein).dann kann man sich damit in verbindung setzen und vor einer ZV das Objekt kaufen.Ist reine Verhandlungssache -))
Ausserdem hat der Mieter ein Vorkaufsrecht.

Der Markler hat überhaupt nix zu melden und verhandelt wird nur mit dem Gläubiger direkt. Ausserdem würde ich dem Markler falls er weiterhin so aufdringlich ist darauf hinweisen dass er den tatbestand der Nötigung erfüllt und der Miete nicht verpflichtet ist einen Markler in die Wohnung zu lassen.

Erenn die Bank sich nicht auf einen Kauf vor der ZV einlassen will, dann sitzt man eben bei der ZV in der ersten Reihe und schaut mal ob da überhaupr jemand bietet,Wenn nicht, prima dann gibt es in frühestens einem halben Jahr einen neuen Termin zur ZV dann aber nur noch über 7/10. da hat man der Bank gegebüber eine super Position. Reine Nevensache -))
Viel Erfolg !

Hier nioch was zum Nachlesen zum Thema ZV
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Kann leider nicht helfen

hallo sandra,

dein fragekatalog ist leider zu lang und zu speziell,a ls dass ich darauf antworten finden könnte.

nur so viel: du hast sicherlich, wie in einer mietwohnung auch, das recht, dass der makler mit dir die besichtigungstermine besser und mit mehr vorlauf abspricht. das musst du selbst aushandeln und dann halt auch den zugriff verweigern, wenn es dir nicht passt. hier könnt ihr ja zeitfenster vereinbaren - auch wenn die dem makler ins einem tagesgeschäft nicht schmecken werden.

dass die leute dann einen - ich vermute: eingebauten - wandschrank öffnen, ist aus sicht der leute sehr normal, denn diese wollen ja evtl. kaufen. daher werden sie sich natürlich alles angucken wollen. deine privaten schränke werden sie ja hoffentlich nicht aufmachen wollen???

dass der makler über den gutachtenwert zu verkaufen versucht, ist verständlich. der eigentümer hat daran ja auch ein berechtigtes interesse - je mehr er jetzt durch den verkauf erhält, desto besser, klar. vielleicht stehen noch andere rückstände aus, die er/ sie begleichen muss.

dass du wiederum so wenig wie möglich zahlen möchtest, ist aus deiner sicht auch klar. letzten endes hast du wohl nur die möglichkeit, auf die mängel der wohnung hinzuweisen - wenn sie der wahreheit entsprechen. das wird den einen oder anderen sicherlich abschrecken.

du kannst jetzt an die bank herantreten und ein faires angebot machen oder aber den zv-termin abwarten, um dann zuzuschlagen und dein gebot abzugeben. mit sicherheit wirst du jetzt nicht als käufer in frage kommen, wenn du nur den gutachtenwert zahlen magst, denn jetzt im vorfeld ist das sicherlich (noch) nicht machbar). im zv-verfahren wird auf den evrkehrswert der wohnung ja hingewiesen. der makler wird vorher sein glück versuchen.

wenn jemand dann die wohnung kauft und selbst einziehen muss, gibt es fristen, die dich erstmal vor auszug schützen. kauf bricht miete nicht. aber das wirst du selbst gegoogelt haben.

generell würde ich versuchen, ins gespräch zu kommen mit der bank oder gar dem eigentümer und ein angebot machen, notfalls das zv-verfahren abwarten oder eben in den sauren apfel beissen, wenn jemand vor dir kauft. das heisst dann eben notfalls ausziehen, weil der käufer nach einer frist und anmeldung des eigenbedarfs selbst einziehen möchte und das auch irgendwann darf.

ein wenig taucht bei mir die frage auf, wie du eine wohnung inkl. der 10% kauf-nebenkosten finanzieren willst, wenn du dir den möbelwagen für einen evtl. auszug nicht leisten kannst. aber das ist natürlich deine überlegung.

ich wünsche dir alles gute!
mannheim13

Hallo, Sandra

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo,
kein Grund die Nerven zu verlieren, obwohl ich weiss, wie nervig eine solche Situation sein kann.
Als erstes einmal hat der Makler Termine mit dir abzustimmen und er hat sich an die von DIR vorgegebenen Zeiten zu halten. Du musst im lediglich meines Wissens nach mind. 2 mal pro Monat die Möglichkeit geben, die Wohnung zu präsentieren. Sollte sich allerdings, wie in deinem Fall geschehen, der Makler nicht an die Bestimmung halten, das deine Privaten Schränke zu bleiben, würde ich ihm eine schriftliche Ermahnung erteilen und danach schriftlich jegliche Besichtigung untersagen. Das ist rechtlich machbar. Habe ich selber schon durchgezogen.
Wenn dr Makler dir keine Auskunft geben will, was ihm frei steht, dann kannst du dich sellbstverständlich an die Bank richten. Sollte die Wohnung verkauft werden und Eigenbedarf angemeldet werden, hast du mindestens ein Jahr Zeit dir eine neue Wohnung zu suchen. Der Eigenbedarf muss aber nachgewiesn werden.
Also demnach hast du erst einmal Zeit mehr als genug.
Wie lange es dauert, bis eine ZWangsversteigerung durchgeführt wird, liegt in erster Linie an der Bank. Das allerdings die Bank zu dem vermeintlich geringen Schätzwert verkauft, halte ich für unwahrscheinlich. Die werden dann eher versuchen, ,über eine Veersteigerung merh raus zu holen.
Drücke dir die Daumen, das wieder alles gut wird.
Gruss Daylighter

Hallo,

ich würde einen Anwalt fragen!
ich müßte mich hierzu genau in den Fall reindenken, dazu habe ich leider ´keine Zeit.

Hallo,

man merkt deutlich, dass es Ihnen an die Nieren geht. Aber zu den Fragen:

  1. Die Bank, die den Verkauf vorantreibt, können Sie über das Amtsgericht erfahren. Da kann man über das Gutachten auch die Information über den Gläubiger erhalten. Und natürlich kann man versuchen, ihn direkt anzusprechen.

  2. Als Mieter haben Sie die Pflicht nach einer „angemessenen“ Frist, die Besichtigung zu ermöglichen. So kurzfristig müssen Sie niemanden reinlassen. Aber es kann sich schon über einen längeren Zeitraum hinziehen.

  3. Nein, gibt es nicht. Das Amtsgericht wird auf Betreiben des Gläubigers tätig und wenn von dort kein Druck aufgebaut wird, ist es so.

  4. Für eine Entschädigung sehe ich schwarz.

  5. Was soll das außer Kosten bringen? Das Gutachten des Amtsgerichts ist unabhängig und bildet die Basis für die Versteigerung. Natürlich kann der Gläubiger auch dem Verkauf zu einem geringeren Preis zustimmen, wenn er dadurch sein Geld herausbekommt.

Ich würde wirklich den Hauptgläubiger direkt ansprechen und ihn a) über das merkwürdige Verhalten seines Maklers informieren und b) direkt in Verhandlungen gehen. Die Zwangsverwalter sind in der Regel recht umgänglich. Viel Erfolg und gute Nerven.

Hallo
Sie sind ja Mieter und nicht Eigentümer, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
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Hallo Alizahra,

da haben Sie ja eine Aufgabe gestellt, die von eine Anwalt beantwortet werden müsste.
Grundsätzlich gelten erst einmal die Vereinbarungen Ihres Mietvertrags.
Der Makler muß von jemanden beauftragt worden sein. Diesen Auftraggeber lassen Sie sich vom Makler geben, sonst lassen Sie ihn nicht in die Wohnung!
Um die Wohnung zu besichtigen hat sich dieser rechtzeitig 3-4 Tage vorher bei Ihnen zu melden.
Ein Kauf bricht nicht den Mietvrtrag. Ein Kündigung auf Eigenbedarf ist natürlich möglich, aber das kann dauern. Hängt auch von der Zeit ab, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen.
Verkaufen kann der Eigentümer natürlich immer wann er will, das können Sie als Mieter nicht verhindern.

Gruß Fred