Einige paradoxe Dinge zum Fall
Hallo Dailuane,
ich hänge mich einfach mal an Deine Nachricht, weil ich mir einerseits einen Teil Deiner Fragen selbst stelle, andererseits noch zwei merkwürdige Dinge zum Fall benennen will. Diese möchte ich zuerst benennen:
Laut BKA-Seiten (http://www.bka.de/fahndung/personen/tristan/) wird von einem Täter im Alter von 17 bis 30 Jahren ausgegangen. So alt soll er also zur Tatzeit im März '98 gewesen sein, womit er heute zwischen 21 und 34 Jahre alt sein müsste. Aber wie wir wissen, wollen die Ermittlungsbehörden heute die Fingerabdrücke aller männlichen Personen zwischen 18 und 49 Jahren, was wiederum bedeutet, dass diese Männer vor vier Jahren zwischen 14 und 45 Jahren waren. Natürlich schreibt das BKA, dass der Täter „nicht zwingend die genannten Eigenschaften aufweisen“ muss. Dann frage ich mich allerdings, weshalb die Alterseinschätzung so eng gefasst wird, aber die überwiegende Mehrheit der männlichen Bevölkerung aus den betreffenden Stadtteilen Fingerabdrücke abgeben soll.
Den zweiten Punkt finde ich aber noch merkwürdiger. Der Rucksack des ermordeten Tristan wurde in dem einige Kilometer von Frankfurt-Höchst enfernten Niedernhausen gefunden. Der Tatort liegt nur eine Minute Fussweg vom Höchster Bahnhof entfernt, und von dort fährt die S-Bahn-Linie S2 in ca. 20 Minuten nach Niederhausen! So könnte man sich zumindest zu erklären versuchen, wie Tristans Rucksack nach Niedernhausen kam. Doch die Ermittlungsbehörden schliessen bei ihrer Suche Niedernhausen sowie Pendler (von denen es aufgrund der Hoechst AG bzw. Industrieparks Höchst genügend gab) aus.
Es gibt noch einige Dinge, über die ich gerne mehr wüsste bzw. worüber ich mich wundere, worüber ich jedoch nichts oder verschiedene Aussagen gefunden habe, weshalb meine Aussagen nur spekulativ sein können. So wurde einmal gesagt, der Fundort wäre nicht der Tatort gewesen. Dies erscheint jedoch unwahrscheinlich, weil niemand am hellichten Tag (um 16:00 Uhr wurde Tristan gefunden; er soll noch nicht lange tot gewesen sein) in dieser Umgebung unbemerkt eine Leiche transportieren und dort ablegen kann. Auch müsste der Täter äusserst kaltblütig gewesen sein, wenn er um die Mittagszeit dort einen Mord begeht und noch die Zeit findet, den Jungen zu verstümmeln. In dem Rucksack soll er Körperteile Tristans mitgeführt haben, und es lässt sich für mich nicht recht vorstellen, wie man mit einem blutbefleckten (?) Rucksack einfach wieder auf die Strasse tritt. Soviel dazu…
- Können mögliche Verweigerer in jedem Fall zur Abgabe
gezwungen werden, oder bedarf es zusätzlicher
Verdachtsmomente?
Dazu empfehle ich Dir das Ende des Artikels unter http://rhein-main.net/sixcms/detail.php?template=rmn… zu lesen.
- Angeblich werden die Fingerabdrücke für keine weiteren
Zwecke (z.B. andere ungelöste Kriminalfälle) verwendet und bei
negativer Übereinstimmung mit den am Tatort gefundenen schnell
wieder gelöscht! Was ist „schnell“? Tage, Wochen, Monate …?
Wer kontrolliert die schnelle Löschung?
Das ist ein Punkt, der mich auch sehr interessiert, denn zwar heisst es, die Fingerabdrücke würden in einer Sonderdatei gespeichert werden, aber es kann natürlich mal „zufällig“ passieren, dass die Daten doch woandershin rutschen oder ähnliche Dinge. Wenn es schon möglich ist, dass beim BKA Beweismittel verloren oder von jedermann herzustellende „Beweismittel“ als echt angesehen werden, weckt dies doch grossen Misstrauen in mir. Denn selbst wenn man es beglaubigt erhielte, die eigenen Daten wären gelöscht, wäre dies kein Beweis für mich. Wenn, wie oben gemeint, die Daten „zufällig“ woandershin rutschen, dann sind sie nicht mehr in der Sonderdatei und damit anscheinend gelöscht. Und falls nach Jahren versehentlich doch einmal etwas anderes ans Licht käme, dann war es eben wieder ein Versehen.
Abgesehen davon kann man die Daten auch noch anderweitig nutzen. Nehmen wir an, man würde die Fingerabdrücke entgegen der offiziellen Aussage doch mit anderen, früher geschehenen Taten vergleichen, so dürfte man diese Beweise wohl nicht benutzen, um die Täter zu übeführen. Aber dies wäre vielleicht nicht einmal erforderlich, weil man nun wüsste, in welche (zuvor unbekannte) Richtung man ermitteln müsste. (Bitte, falls hier jemand ein Stirnrunzeln bei den letzten Zeilen bekommt: ich möchte keine Diskussion über irgendeine Moral führen.)
Du hast Dich ebenfalls kritisch geäussert, was diese angebliche Freiwilligkeit angebtrifft. Ich habe den Eindruck, hier wird auf indirektem Weg die Beweisführung umgedreht: nicht mehr die Schuld muss von den Ermittlungsbehörden nachgewiesen werden, sondern die betroffene Person muss „freiwillig“ belegen, dass sie unschuldig ist.
Auch ich hoffe, dass der Mörder von Tristan gefasst wird. Aber
die Methode, die jetzt angewendet wird, betrachte ich mit
Skepsis.
Das bleibt bei solchen Taten natürlich immer zu hoffen! Doch das Aber kann natürlich nicht ausbleiben, weil es immer wieder mehr oder weniger schreckliche Verbrechen geben wird, und in diesem Sinne erachte ich es als ein unpassendes Argument, wenn darauf beruhend wieder einmal Daten über einzelne Bürger eingeholt werden sollen. Wir sehen doch, wie die Rechte allmählich immer ein bisschen ausgehöhlt werden. Gen-Datenbank gibt es schon (sowieso einige merkwürdige Beschaffungen von Speichelproben; siehe MONITOR, http://www.wdr.de/tv/monitor), friedliche Sitzblockaden werden kriminalisiert, Kameras sollen uns beobachten - und für alles genügt stets ein Schlagwort: Sicherheit!
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheut zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ (Benjamin Franklin)
Marco