Guten Abend,
bitte entschuldigt den provokanten Titel, aber folgendes Kuriosum ist mir heute Abend passiert.
Ich war mit meiner Frau unterwegs in Hessen und nach einiger Fahrt tauchte ein sehr langsames Fahrzeug vor uns auf. Auf gut ausgebauter Hauptstr. im Ort mit ca. 40 km/h nach Mitternacht, auf der folgenden Bundesstr. außerorts deutlich langsamer als erlaubt und jede Kurve „eckig“ gefahren; mir war sofort klar: Alkohol. Also haben wir die Polizei angerufen, die Situation geschildert und wurden gebeten, dem Wagen zu folgen.
Irgendwann ist die Polizei dann dazugestoßen und hat den Wagen angehalten. Ergebnis: Eine Fahranfängerin!
Der Polizist meinte zu uns, sie hätten unsere Telefonnummer und wenn noch etwas zu klären wäre, würden sie sich melden.
Jetzt meine Frage: kann die Polizei solches Fahren sanktionieren? Wer auf einer breiten, gut ausgebauten und leeren Bundesstr. 60 fährt, kann nicht für den Straßenverkehr im Allgemeinen befähigt sein.
Gute Nacht
Marcus