Hallo!
Dies provoziert Überholmanöver der in der Reige weiter hinten
befindlichen. Da aber auch kein abstand gehalten wird, wird
das „Hopping“ vor zum Trecker noch gefährlicher.
Daher geht die wirkliche Gefahr meistens nicht von den
risikobereiten, jugendlichen Rasern, sondern von den
übervorsichtigen Pennern aus.
Dieser Schluss ist ungefähr genauso logisch wie die Begründung, dass eine vergewaltigte Frau selbst an der Vergewaltigung schuld ist, weil sie so weiblich aussieht.
Es ist verboten zu überholen, wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen. Also insb. die Überholsichtweite nicht gegeben ist und der Gegenverkehr gefährdet werden könnte. Es ist dabei völlig unerheblich (!), ob der Vordermann legal (z.B. auf Grund der Sichtweite, Beladung etc.) oder illegal (also verkehrsbehindernd und damit gesetzwidrig) langsam fährt. Wer sich dennoch zum Überholen hinreißen lässt, hat sich selbst nicht im Griff und ist geistig nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu lenken. Das ist klare Rechtslage (zum Schutz des Gegenverkehrs und damit zum Schutz von uns allen) und auch richtig so.
Also selbst wenn der Vordermann noch so illegal langsam fährt, der hintere darf nicht überholen, wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen - ohne wenn und aber und da gibt es auch kein Schieben der Verantwortung auf andere.
Gruß
Tom