Frau am Steuer

Hallo!

Dies provoziert Überholmanöver der in der Reige weiter hinten
befindlichen. Da aber auch kein abstand gehalten wird, wird
das „Hopping“ vor zum Trecker noch gefährlicher.
Daher geht die wirkliche Gefahr meistens nicht von den
risikobereiten, jugendlichen Rasern, sondern von den
übervorsichtigen Pennern aus.

Dieser Schluss ist ungefähr genauso logisch wie die Begründung, dass eine vergewaltigte Frau selbst an der Vergewaltigung schuld ist, weil sie so weiblich aussieht.

Es ist verboten zu überholen, wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen. Also insb. die Überholsichtweite nicht gegeben ist und der Gegenverkehr gefährdet werden könnte. Es ist dabei völlig unerheblich (!), ob der Vordermann legal (z.B. auf Grund der Sichtweite, Beladung etc.) oder illegal (also verkehrsbehindernd und damit gesetzwidrig) langsam fährt. Wer sich dennoch zum Überholen hinreißen lässt, hat sich selbst nicht im Griff und ist geistig nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu lenken. Das ist klare Rechtslage (zum Schutz des Gegenverkehrs und damit zum Schutz von uns allen) und auch richtig so.

Also selbst wenn der Vordermann noch so illegal langsam fährt, der hintere darf nicht überholen, wenn es die Verkehrsverhältnisse nicht zulassen - ohne wenn und aber und da gibt es auch kein Schieben der Verantwortung auf andere.

Gruß
Tom

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Hallo,

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Hallo Marcus,

vorweg diese Verhalten hat nichts damit zu tun ob jemand männlich oder weiblich ist.

Es gibt wesentlich mehr Gründe vorsichtig zu fahren als du dir anscheinend vorstellen kannst.

  1. Wildwechselgefahr - der ADAC emphielt eine Gechwindigkeit von 60km/h damit das Wild einen noch erkennen kann. Bei höheren Geschwindigkeiten ist dies nicht der Fall, ausserdem ist die Reaktionszeit dann besser.
  2. Geringe Fahrpraxis
  3. nicht diagnostizierte Nachtblindheit
  4. Technischer Defekt des Fahrzeugs

Du hast geschriben das sie innerorts 40 km/h gefahren ist und ausserorts 60 km/h, könnte es sein das dein oder ihr Tacho defekt ist.

Leider hast du dich allzusehr über die Geschwindigkeit ausgelassen und nicht über das eckige Fahrverhalten das ich viel auffälliger finde, und wegen dem sie die Polizei wohl auch angehalten hat.

Und ehrlicherweise finde ich Drängler, Raser und Autofahrer die sich selbst und ihr Fahrzeug überschätzen für viel gefährlicher.
Übrigens auch ich fahre im Wildwechsel und vor allem jetzt zur Brunftzeit mit 60 km/h über die Bundesstraße. Mein Auto soll noch länger halten :smile:

Gruß
Andrea

Alkohol am Steuer? Gleichberechtigung!

Naja, es menschelt halt auch auf der Straße. Mach Dir nichts
draus.

Wenn der Fahranfänger von außen so aussieht und sich so verhält wie ein Betrunkener, dann sollte man ihn auch so behandeln: Punkte, Fahrverbot und Nachschulung.

Mir ists herzlich egal, ob der „Gegner“ aus Unsicherheit oder aus Alkoholkonsum sich unberechenbar verhält, wenn ich mal im Krankenhaus liege!

Nick

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Und dann?

Ein Fahranfänger hat nun mal noch keine Fahrpraxis, die erwirbt man - wie der Name schon sagt - erst in der Praxis. 30-40 Fahrstunden (oder wie viele man auch immer heute zum Führerschein braucht, reichen dafür nicht aus).

Wenn der Fahranfänger von außen so aussieht und sich so
verhält wie ein Betrunkener, dann sollte man ihn auch so
behandeln: Punkte, Fahrverbot und Nachschulung.

Durch Fahrverbot erwirbt er sich die Praxis garantiert nicht. Und bei der Nachschulung hängt es wohl davon ab, wie lange diese dauert. Es geht ja hier nicht darum, Verkehrsregeln neu zu lernen, sondern mal ein Wochenende lang zu fahren. Wenn sich bei der Nachschulung jemand einen Tag lang daneben setzt und das ganze im Blick behält, mag das angehen.

Mir ists herzlich egal, ob der „Gegner“ aus Unsicherheit oder
aus Alkoholkonsum sich unberechenbar verhält, wenn ich mal im
Krankenhaus liege!

Dann solltest Du froh sein, wenn Fahranfänger lieber mal auf der Landstrasse 60 fahren als experimentell herauszufinden, wann man aus der Kurve fliegt!

Mit Deinen Drohungen zu Punkten und Fahrverbot stachelst Du sie doch erst richtig an, schnell und vermeintlich unauffällig zu fahren.

Die ganze Diskussion ist absurd. Jeder müsste wissen, dass man nach Erhalt des Führerscheins die ersten ca. 10 000 km noch nicht die Sicherheit eines erfahrenen Autofahrers hat. Diese eigene Unsicherheit richtig einzuschätzen und daraus die Konsequenz zu ziehen, dann ggf. auch mal langsamer zu faren als erlaubt, ist das vernünftigste Verhalten, das ich mir vorstellen kann.

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

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Hallo

Du hast geschriben das sie innerorts 40 km/h gefahren ist und
ausserorts 60 km/h, könnte es sein das dein oder ihr Tacho
defekt ist.

Meine letzten beiden Fahrzeuge (Opel Astra
und Ford Escort) habe ich hin und wieder
an einer „Geschwindigkeitsanzeigetafel“ ge-
testet, die häufig im Nachbarort installiert
war.

bei Anzeige von 50km/h auf der Tafel:

  • Tachoanzeige Opel: 61km/h
  • Tachoanzeige Ford: 56km/h

Also wenn ein „Opel“ in der Stadt von
einem „Präzisions-Tacho“-Boliden ver-
folgt wird, kann das schon mal zu
einer erbosten Polizeianzeige wegen
„Verkehrsbehinderung“ führen, wenn
der Opel-Fahrer alles richtig machen
möchte :wink:

Grüße

CMБ

Hallo!

Also so einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gelesen!
Wenn du hinter jemandem herfährst, der offensichtlich nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen und die Symptome auf Alkohol schließen lassen (wie schon geschrieben eckige Kurven, Schlangenlinien, langsame, übervorsichtige Fahrweise) und du tust nichts und am nächstne Tag steht in der Zeitung, dass ein Betrunkener auf dieser Strecke einen schweren Unfall verursacht hat mit Toten, sagst du dir dann, dass du nichts dafür konntest, weil du nicht genau wusstest, ob der Fahrer betrunken war?

Hätte ich jetzt eigenmächtig eingetriffen, dann könnte man vielleicht über den richtigen Einsatz der Mittel diskutieren, aber bei verdächtiger Fahrweise die Polizei rufen - das kann nun wirklich niemand für schlecht befinden.

Gruß

Marcus

Hallo!

Jetzt geht’s wieder los…

Woran kann man betrunkene Autofahrer erkennen? Schlangenlinien, falsches Einschätzen ihrer Geschwindigkeit, falsches Einschätzen von Entfernungen und damit verbundene übervorsichtige Fahrweise.

Ein Grund, dass ich in diesem Forum nicht mehr poste, sondern nur noch lese ist, dass wenn es um zügiges Fahren geht, man sofort angefeindet wird.

Um meine Position zu verteidigen: Es geht um die B455 zwischen Königstein und Wiesbden auf dem Teilstück zwischen Eppstein und Wiesbaden Bierstadt. Für die Ortskundigen: Nein, gegen 60-fahren auf dem Stück zwischen Eppstein und der Abzweigung Oberjosbach habe ich nichts. Schließlich ist dort nur 60 erlaubt, die Kurven nicht ungefährlich und die Straße war nass. Aber zwischen der Abzweigung Oberjosbach und der Bofrost Niederlassung ist die Straße sehr breit, der Kurvenradius beträgt mehrere 100m und außer dass es dunkel war, gab es von der Sicht her keine Einschränkungen.

Und wie ich schon in einem anderen Posting geschrieben habe: um die Fahrprüfung zu bestehen, muss man zügig unterwegs sein, nicht schneller als erlaubt, aber auch nicht deutlich langsamer! Ansonsten gilt dies als zu defensives Fahren und man fällt durch.

Falls ich es vergessen haben sollte: nein, der Wagen vor mir war weder ein Traktor, noch ein LKW, sondern ein relativ neuer Toyota.

Gruß

Marcus

Was willst du
Hallo!

Was willst du eigentlich? Deine Frage wurde von Timo Engel klar, vollständig und richtig beantwortet, also was beschwerst du dich hier oder was erwartest du dir sonst noch?

Gruß
Tom

Hi!

Was willst du eigentlich? Deine Frage wurde von Timo Engel
klar, vollständig und richtig beantwortet, also was beschwerst
du dich hier oder was erwartest du dir sonst noch?

Unsinn! Ich gehe nur gegen ein paar wenige Poster vor, die der Meinung sind, ich hätte nur auf Grund überzogener Erwartungen die Polizei gerufen. Meine Frage ist beantwortet, aber die Diskussion geht erst richtig los.

Gruß

Marcus

Hallo Jenny,

das sollte kein Angriff auf Langsamfahrer werden. Vielleicht mal Dampf ablassen im Forum? Ich habe Verständnis für Oldtimer und andere langsame Fahrzeuge. Mein Golf 3 Kombi Diesel ist sicherlich nicht schnell. Mein privater Suzuki Vitara ist auch nicht schnell, aber die einzige Möglichkeit im Winter nach Hause zu kommen. Also ich muß nicht rasen.

Und jetzt zu meinen, leider recht häufigen Beobachtungen: da
braust ein neues, brummbrummstarkes Auto auf mich auf, und
entgegen kommt erst in durchaus sicherer Entfernung was.

So war das nicht gemeint. Da gehör ich auch nicht dazu. Wenn ein graubärtiger Weihnachtsmann im Sommer hinter dir kommt bin ich das. Ich laß mich nicht aus der Ruhe bringen im Auto.

Oldtimerausfahrten zeigen, wie es geht. Da wird zwischen den
einzelnen Autos soviel Platz gelassen, dass gefahrlos ein bis
zwei dazwischenpassen. Und wenn dann nicht irgendein Dödel
oder eine Dödelin *g* sich überhaupt nicht zu überholen traut,
sind wir Langsamfahrer auf Bundesstrassen nie ein Problem (auf
Autobahnen sowieso ned!)

Abstand halten führt oft zu rechts überholen. Wenn Du da einen Moment nicht aufpaßt dann kommt einer gnadenlos von rechts rein.
Nein es sollte nur Zustimmung zu Langsamfahrern sein und Verständnis zu denjenigen die langsam fahren müssen. Oldies, Zugmaschinen, Mähdrescher, ist doch alles in Ordnung.
Ich fahre mit einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die letzten 300tsdkm habe ich 10 € bezahlt, das Schild hatte ich übersehen. Nur wenn man fahren darf, dann mache ich das auch gerne, und DANN nerven mich die notorischen langsam-links-fahrer.
Würde mich freuen wenn wir mal direkt plaudern können, vielleicht komm ich ja wieder mal in die Steiermark, dann denk ich über einen Abstecher nach. :smile:

Gruß Norbert

wer lesen kann ist klar im Vorteil

Woran kann man betrunkene Autofahrer erkennen?
Schlangenlinien, falsches Einschätzen ihrer Geschwindigkeit,
falsches Einschätzen von Entfernungen und damit verbundene
übervorsichtige Fahrweise.

Nun, gegen Deine Vermutung von „Alkoholeinfluß“ habe ich nichts geschrieben, im Gegenteil.
Genauso bin ich der Ansicht, dass die Dame noch nicht sicher unterwegs war.
Du hast getan was richtig war (die Polizei informiert).

Und wie ich schon in einem anderen Posting geschrieben habe:
um die Fahrprüfung zu bestehen, muss man zügig unterwegs sein,
nicht schneller als erlaubt, aber auch nicht deutlich
langsamer! Ansonsten gilt dies als zu defensives Fahren und
man fällt durch.

Das ist fast korrekt. „Nicht deutlich langsamer als erlaubt“ ist falsch. Richtig solltest Du schreiben „Nicht deutlich langsamer als eine sinnvoll angepasste Geschwindigkeit“. Diesen Unterschied übersiehst Du in Deiner Argumentation völlig.

Ciao R.

Hallo!

Das ist fast korrekt. „Nicht deutlich langsamer als erlaubt“
ist falsch. Richtig solltest Du schreiben „Nicht deutlich
langsamer als eine sinnvoll angepasste Geschwindigkeit“.
Diesen Unterschied übersiehst Du in Deiner Argumentation
völlig.

Als Jurist bin ich hier jetzt noch spitzfindiger: schneller als angepasst ist niemals erlaubt.

Also wer z.B. auf einer breiten Fahrbahn nicht auf Sicht fährt, ist schneller unterwegs als erlaubt.

Wenn man also das allgemeine Geschwindigkeitslimit und das durch Verkehrszeichen kundgemachte Geschwindigkeitslimit hernimmt und dann die angepasste Fahrgeschwindigkeit ermittelt, so ist der jeweils niedrigere Wert, die höchte zulässige Fahrgeschwindigkeit.

Gruß
Tom

Hi,

Wenn man also das allgemeine Geschwindigkeitslimit und das
durch Verkehrszeichen kundgemachte Geschwindigkeitslimit
hernimmt und dann die angepasste Fahrgeschwindigkeit
ermittelt, so ist der jeweils niedrigere Wert, die höchte
zulässige Fahrgeschwindigkeit.

Danke, als Naturwissenschaftler wollte ich das zuerst schreiben, habe es dann aber bleiben lassen, weil ich dachte, es sei zu kompliziert :wink:

Was bleibt, ist meine Verwunderung, dass einer jungen Dame, die zugegeben etwas langsam gefahren ist (um die 20 km/h) vom Fragesteller gleich die Fähigkeit zum Führen eines KFZ abgesprochen wird. Umgekehrt kommt niemand auf die Idee wegen 20 km/h zuviel gleich den Führerschein einzuziehen. Wir müssen das aber nicht verstehen.
Gute Nacht
R.

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Moin!

Dies provoziert Überholmanöver der in der Reige weiter hinten
befindlichen. Da aber auch kein abstand gehalten wird, wird
das „Hopping“ vor zum Trecker noch gefährlicher.
Daher geht die wirkliche Gefahr meistens nicht von den
risikobereiten, jugendlichen Rasern, sondern von den
übervorsichtigen Pennern aus.

Dieser Schluss ist ungefähr genauso logisch wie die
Begründung, dass eine vergewaltigte Frau selbst an der
Vergewaltigung schuld ist, weil sie so weiblich aussieht.

Alles Schlampen ausser Mutti…

Es ist verboten zu überholen, wenn es die Verkehrsverhältnisse
nicht zulassen. Also insb. die Überholsichtweite nicht gegeben
ist und der Gegenverkehr gefährdet werden könnte.

Ach…?

Es ist dabei
völlig unerheblich (!), ob der Vordermann legal (z.B. auf
Grund der Sichtweite, Beladung etc.) oder illegal (also
verkehrsbehindernd und damit gesetzwidrig) langsam fährt. Wer
sich dennoch zum Überholen hinreißen lässt, hat sich selbst
nicht im Griff und ist geistig nicht in der Lage ein
Kraftfahrzeug zu lenken.

Gut gebrüllt…
Ich halte zwar auch nichts von gefährlichen Überholmanövern, bin jedoch vorsichtig mit der Behauptung, jemand, der überholt, wo es geraqde noch geht, wäre "geistig nicht in der Lage ein

Kraftfahrzeug zu lenken".

Ich selbst bin übrigens eher ein defensiver Überholer und lasse lieber im Zweifel mal eine Glegenheit gehen, um ganz sicher zu sein.

Das ist klare Rechtslage (zum Schutz
des Gegenverkehrs und damit zum Schutz von uns allen) und auch
richtig so.

Ich fürchte, Du hast mein Posting nicht verstanden.

Also selbst wenn der Vordermann noch so illegal langsam fährt,
der hintere darf nicht überholen, wenn es die
Verkehrsverhältnisse nicht zulassen - ohne wenn und aber und
da gibt es auch kein Schieben der Verantwortung auf andere.

Hatte ich das behauptet?

Überholen ist per se gefährlich. Umso gefährlicher wird es, je mehr Autos man überholen muss.
Daher verhält sich der o.g. Fahrer, der nicht überholt (natürlich nur, wenn es auch möglich ist, das war eigentlich implizit…), falsch.
So einfach ist das.

Grüße,

Mathias

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Hallo!

Naja, es menschelt halt auch auf der Straße. Mach Dir nichts
draus.

Wenn der Fahranfänger von außen so aussieht und sich so
verhält wie ein Betrunkener, dann sollte man ihn auch so
behandeln: Punkte, Fahrverbot und Nachschulung.

Naja, ich denke eher, man sollte in solchen Fällen den Schulungsbedarf erkennen und ggf. ein auf 6 Monate befristetes Nachtfahrverbot verhängen. Es kann aufgehoben werden, wenn 10.000 Km Fahrpraxis nachgewiesen werden.
Solche unsicheren Fahrer sind ja v.a. des nächtens ein Risiko, wenn man sie nicht rechtzeitig erkennt.
Ich fahre generell zügig und angemessen, daher nervt es mich schon sehr, bei Trockenheit nachts auf der Landstraße mit 120 auf einen Anfänger aufzulaufen, der 60 fährt. Das hat dann auch nichts mit einer defensiven und sicheren Fahrweise zu tun, sondern ist unnötige Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs.

Mir ists herzlich egal, ob der „Gegner“ aus Unsicherheit oder
aus Alkoholkonsum sich unberechenbar verhält, wemuss ebennn ich mal im
Krankenhaus liege!

Dem kann ich nur zustimmen.
Unsichere Fahranfänger und Rentner haben nachts und zu Stoßzeiten keinen Platz mehr auf den überfüllten Straßen.
Wer es nach 40 Fahrstunden nichtg kann, und hier ist auch die Fahrschule gefragt, dem Probanden einen realitischedn Fahrstil beizubringen, sollte ben weitere 40 Stunden machen müssen. Ich bin mir als Trainingsobjekt für verschlafene Teenis zu schade.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Überholen ist per se gefährlich. Umso gefährlicher wird es, je
mehr Autos man überholen muss.

Nein falsch, es muss heißen: „je mehr Autos man überholen will“, denn es steht nirgendwo geschrieben, dass man überholen muss.

Daher verhält sich der o.g. Fahrer, der nicht überholt
(natürlich nur, wenn es auch möglich ist, das war eigentlich
implizit…), falsch.

Nein er verhält sich nicht falsch, da er zum Überholen nicht verpflichtet ist. Falsch verhält sich ausschließlich derjenige, der (freiwillig und ohne Pflicht hiezu!) überholt ohne dass die Voraussetzungen gegeben sind.

So einfach ist das.

Ganz genau.

Gruß
Tom

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Hi Mathias,

Solche unsicheren Fahrer sind ja v.a. des nächtens ein Risiko,
wenn man sie nicht rechtzeitig erkennt.

Vor allem weil man sie nicht rechtzeitig erkennt, wenn man selber zu schnell fährt, gell (wer Ironie in diesem Satz findet, hat richtig gelesen)

Ich fahre generell zügig und angemessen, daher nervt es mich
schon sehr, bei Trockenheit nachts auf der Landstraße mit 120
auf einen Anfänger aufzulaufen, der 60 fährt.

Dir ist schon klar, dass sich in diesem Fall der Anfänger richtiger verhalten hätte als du!

Das hat dann
auch nichts mit einer defensiven und sicheren Fahrweise zu
tun, sondern ist unnötige Gefährdung des nachfolgenden
Verkehrs.

Und du bist keine Gefährdung für den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr, wenn du mit 120 Sachen auf einer Bundesstraße in ein Reh fährst, weil du es auf Grund deiner überhöhten Geschwindigkeit nicht rechtzeitig erkannt hast?

Gruß

Phoebe

Zum Thema ‚Nacht‘ + ‚zulässige Geschwindigkeit‘…
Hallo,

in §3 Abs. 1 StVO steht:

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. … Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. …

Daraus folgt, dass man nachts nur so schnell fahren darf, dass man innerhalb der vom Abblendlicht beleuchteten Strecke anhalten kann.

Eine Ausnahme gilt nur auf Autobahnen:
§ 18 Abs. 6 StVO: Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn 1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder 2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Die Ausnahme bzgl. der Autobahn habe ich nur als „argumentum e contrario“ angeführt, hieraus ergibt sich, dass in allen nicht dort aufgeführten Fällen die Geschwindigkeit an die Reichweite des Abblendlichts angepasst werden muss.

Das heißt also, dass - zumindest nach dem Buchstaben der StVO - 60 km/h nachts auf einer Landstraße durchaus korrekt sein können, auch wenn sich in der Praxis kaum jemand an diese Vorschrift hält.

Aber genau diese Vorschrift führt dazu, dass einem, wenn man nachts auf ein auf der Fahrbahn befindliches Hindernis auffährt, eine Mitschuld an dem Unfall zugerechnet wird.

Grüße
Sebastian

Ergänzung

Das heißt also, dass - zumindest nach dem Buchstaben der StVO

  • 60 km/h nachts auf einer Landstraße durchaus korrekt sein
    können, …

… was natürlich nicht heißt, dass man bei außergewöhnlich langsamer Fahrweise und weiteren Anzeichen für eine wie immer geartete Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit („eckige“ Kurvenfahrt, Probleme beim Spurhalten etc.) nicht einschreiten, d.h. die Polizei informieren sollte.

Ich habe mal ein Wohnmobil beobachtet, dessen Fahrer auf der Autobahn immer wieder auf den Standstreifen geriet und jedesmal ganz kurz vor der Leitplanke sein Fahrzeug wieder nach links riss. Er war wohl entweder völlig übermüdet oder betrunken (oder beides). Ich habe in diesem Fall auch die Polizei angerufen, die haben versprochen, zu kommen, aber nichts tat sich, vielleicht haben sie uns nicht gefunden …

Grüße
Sebastian